Staat und Recht 1968, Seite 1951

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1951 (StuR DDR 1968, S. 1951); trierter Einsatz der Baukapazität zugelassen werden. Damit werden aber besonders den Räten der Bezirke Maßstäbe für die Koordinierung ihrer Perspektivpläne mit den zentralgeleiteten Industriebetrieben bzw. ihren übergeordneten Organen gesetzt. Für die Bauämter ergeben sich daraus wiederum Aufgaben hinsichtlich der Kontrolle der genannten Kennziffern, was u. U. einschließt, die Effektivität der Vorhaben mehrerer Auftraggeber zu prüfen, damit vom Rat über die Rangfolge der Einordnung entschieden werden kann.32 Ein solches Wirksamwerden der Bilanzfunktion ist auch dann nicht überflüssig, wenn der Baubedarf mit der Baukapazität übereinstimmt, da es insoweit zwischen der Bilanzierung der Baukapazität und der Materialbilanzierung Unterschiede gibt. Die Realisierung der Baukapazität ist vom. Wesen des Gegenstandes her grundsätzlich ortsgebundener als der Materialfluß und darum weniger disponibel. Das verlangt Konsequenzen hinsichtlich ihrer örtlichen und zeitlichen Verwendung, weil damit letztlich der Kreislauf der Fonds und deren Wirtschaftlichkeit Zusammenhängen. Die Koordinierung von Kennziffern und Normativen für die Effektivität von Bauinvestitionen muß daher nicht nur eine Folge zu gering vorhandener Baukapazität sein. Auf diese Weise würden auch Bedingungen dafür geschaffen, Entscheidungen über notwendige Bilanzänderungen zu erleichtern und die Qualität dieser Entscheidungen zu erhöhen. Deshalb erscheint es nicht abwegig, das neugeschaffene Beschwerderecht gegen Bilanzentscheidungen33 weiterzuentwickeln. Denkbar wäre es, ein Verfahren zu schaffen, mit dessen Hilfe das Bilanzorgan bzw. der bilanzierende Baubetrieb die Effektivität beabsichtigter Baumaßnahmen zu überprüfen vermag und der Bauauftraggeber die Möglichkeit erhält, die Aufnahme seines Vorhabens in die Bilanz wegen des Volks- und betriebswirtschaftlichen Nutzens, d. h. wegen größerer Effektivität gegenüber anderen Vorhaben, nachprüfen zu lassen. Das bedingt aber, die Stellung und Funktion der Bauämter auch unter diesem Aspekt neu zu durchdenken. Erforderlich wird dies auch im Hinblick auf die Leitungsaufgaben, die diesen Organen im Zusammenhang mit der Bildung und Leitung von Erzeugnisgruppen und Kooperationsverbänden im Bauwesen zukommen. IV Die Einbeziehung der langfristigen Investitionsleistungsverträge in die Baubilanzierung verlangt von den Bauauftraggebern und den Baubetrieben ein hohes Niveau ihrer Eigenverantwortung. Es geht darum, daß mit dem Vertragsabschluß über die Aufnahme der Vorhaben in die Bilanz entschieden wird und nur solche begonnen werden, deren Vorbereitung gesichert und deren Realisierung darum ökonomisch ist. „Nur die Bauinvestitionen sind zu bilanzieren, die entsprechend Abschn. II Ziff. 8 der Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen (Anlage zum Beschluß vom 26. Oktober 1967 [GBl. II S. 813]) ordnungsgemäß vorbereitet werden und für deren Durchführung die Bestellungen der Bauleistungen angenommen wurden.“3/1 Mit der Bestellung bringt daher jeder Bauauftraggeber zum Ausdruck, daß sein Investitionsvorhaben im notwendigen Um- 32 vgl. hinsichtlich der Erfahrungen des Rates des Bezirkes Dresden M. Scheler, „Zu den Grundsätzen zur Vorbereitung und Durchführung der Investitionen“, Sozia* listische Demokratie vom 8. 3. 1968, S. 10. 33 vgl. Abschn. II Ziff. 5 in Verbindung mit Abschn. III Ziff. 11 der Baubilanzierungsgrundsätze, a. a. O. 1951 34 Abschn. I Ziff. 5 der Baubilanzierungsgrundsätze, a. a. O.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der gegen mehrere Personen in Bearbeitung genommen wurden. In diesem Zusammenhang wurden wiederholt die Beseitigung begünstigender Bedingungen sowie die Einleitung vorbeugender Maßnahmen angeregt.

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