Staat und Recht 1968, Seite 1946

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1946 (StuR DDR 1968, S. 1946); gen volkswirtschaftlichen Verlusten. Unter Vorrang ist in Verbindung mit der Qualifizierung der Baubilanzierung folgendes zu verstehen: Die Realisierung strukturbestimmender Vorhaben der zentralgeleiteten Industrie durch zentrale Bau- und Montagekombinate verlangt von diesen baubilanzierenden Betrieben hinsichtlich ihrer Bilanzfunktion Schrittmachertätigkeit. Für sie gilt es ganz besonders, die exakte Vorbereitung strukturbestimmender Vorhaben und deren Realisierung mit Hilfe langfristiger Investitionsleistungsverträge abzusichern. Davon hängt entscheidend ab, ob sie frühzeitig genug die von ihnen in den Bezirken zu realisierenden Kapazitäten spezifizieren können und welche Kooperationsleistungen sie selbst aus den Bezirken benötigen (Bilanzausgleich). Das aber sind wiederum wesentliche Grundlagen für die Bilanztätigkeit der Bezirksbauämter sowie dafür, die Vorhaben der verschiedenen Bilanzbereiche möglichst störungsfrei zu realisieren. Es wird deutlich, daß die Entwicklung der Baubilanzierung u. a. auch eine Frage der Bilanzpyramide ist, wozu der Bilanzausgleich zwischen unterschiedlich unterstellten Bilanzbereichen einschließlich seiner rechtlichen Regelung gehört. Hierauf werden wir in den weiteren Ausführungen noch zurückkommen. Im Zusammenhang mit der Qualifizierung der Baubilanzierung ergibt sich die Frage, ob die Bau- und Montagekombinate langfristige Investitionsleistungsverträge mit ihren Bauauftraggebern jeweils auf der Grundlage des erreichten Standes der Baukapazität abschließen oder ob auch die im Perspektivplanzeitraum zu schaffenden neuen Kapazitäten einzubeziehen sind. Das macht die Bedeutung und Funktion koordinierter Perspektivpläne sichtbar, deren Aufgabe letztlich darin besteht, ausgehend von der Prognosetätigkeit die Entwicklung des Reproduktionsprozesses im eigenen Verantwortungsbereich abzustecken und durch die Koordinierung der daraus resultierenden Aufgaben und Interessen abzusichern. Dazu gehören die Forschung und Entwicklung, die Spezialisierung und Konzentration der Produktion sowie die Kooperation in horizontaler und vertikaler Richtung. Hierin eingeschlossen ist des weiteren die Erzeugnisgruppenarbeit, wobei die Beziehungen der Partner von ihren koordinierten Perspektivplänen her langfristig gestaltet sein müssen und nicht vom Standpunkt zeitweiliger Zusammenarbeit zwecks Realisierung eines Vorhabens bestimmt sein dürfen. So gesehen umfaßt die Bilanzfunktion gegenüber der bisherigen Praxis völlig neue Aufgaben, die mit der Stellung des bilanzierenden Betriebes im ökonomischen System und seiner Eigenverantwortung im Reproduktionsprozeß Zusammenhängen. Niemand anders als er selbst hat den besten Einblick in das Betriebsgeschehen, in die Entwicklung seines Reproduktionsprozesses, seiner Kooperationsbeziehungen und damit in die Ansprüche, die dementsprechend an die Vorbereitung und Projektierung von Vorhaben, den Ablauf ihrer Realisierung sowie die Gestaltung der damit verknüpften Partnerbeziehungen zu stellen sind. Die Verwirklichung seiner koordinierten Perspektivpläne sowie langfristigen Wirtschaftsverträge hängt daher in erster Instanz von der Qualität seiner eigenen Planung und Leitung und insoweit von seiner Leistungsfähigkeit ab. Sein ökonomisch-technisches Niveau liefert die Garantie für die Erfüllung ' der von ihm eingegangenen Verpflichtungen. Darin ist die Grundlage für die Qualität seiner Bilanzfunktion zu sehen, wobei den Bilanzdirektiven orientierender Charakter zukommt. Daran wird deutlich, daß die Auflagen von außerhalb der Vertragsbeziehungen stehenden Bilanzorganen nur bedingten Einfluß auf die Entfaltung der erweiterten Reproduktion der Baubetriebe und die Gestaltung der 1946;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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