Staat und Recht 1968, Seite 1942

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1942 (StuR DDR 1968, S. 1942); bilanzen verknüpft, wie Untersuchungen in der Praxis ergaben.5 Das Anliegen unseres Aufsatzes besteht darin, aus der Fülle der Baubilanzprobleme einige rechtliche Grundfragen und Erkenntnisse zur Diskussion zu stellen, die im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen gewonnen wurden. I Die Baubilanzierung begnügte sich in der Vergangenheit damit, die zu realisierenden Vorhaben in Objektbilanzen zusammenzufassen, die im wesentlichen aber keinen Aufschluß darüber gaben, inwieweit diese durch nach Baugewerken spezifizierte Kapazitäten abgesichert waren. Das stellte sich in der Regel erst im Verlaufe der Ausarbeitung von Jahresbilanzen heraus und veranlaßte die Bilanzorgane häufig, Kürzungen des durch die Objektbilanz bilanzierten Baulimits einzelner Vorhaben vorzunehmen. In der Investitionspraxis führte das zu längeren Bauzeiten vieler Vorhaben und damit zu höheren Kosten sowie volkswirtschaftlichen Verlusten. Die jährliche Baubilanz befand sich faktisch in permanentem Widerspruch zur Objektbilanzierung, was durch regelmäßige Überhänge am Jahresende sichtbar wurde. Das wirkte sich nachteilig auf die Entwicklung der Baubetriebe, ihrer Kapazitäten und somit auf das Investitionsvolumen aus. Ferner wurde durch die jährliche Objektbeauflagung und häufige Bilanzänderungen die Verantwortung der Baubetriebe für die Erfüllung der Wirtschaftsverträge nicht gefördert. Künftig tragen die bilanzierenden Baubetriebe jedoch die Verantwortung für den Einsatz ihrer Baukapazität grundsätzlich selber. Sie wird ihnen nicht mehr durch übergeordnete Bilanzentscheidungen abgenommen. Das hat weitreichende ökonomische Konsequenzen. Die bisherige Praxis der Baubilanzierung mit ihrer Limitierung und jährlichen Umverteilung von Baukapazitäten erwies sich auch deshalb immer mehr als ernsthaftes Hemmnis der Entwicklung der Baubetriebe und damit des Investitionsvolumens, weil die Verwendung der ohnehin zu gering vorhandenen Baukapazität zusätzlich zersplittert wurde. Die Konzentration und Spezialisierung der Bauproduktion erreichten nicht den erforderlichen Stand, was sich nachteilig auf deren Automatisierung und Mechanisierung als wichtige produktivitätssteigernde Faktoren auswirkte. Begünstigt wurde dieser Prozeß des Zurückbleibens der Bauproduktion hinter den Anforderungen aber in nicht geringem Maße durch die in der Baubilanzierung auch derzeitig noch nicht überwundene Verteilerideologie. Deshalb muß die Herausbildung einer dem ökonomischen System des Sozialismus adäquaten Bilanzideologie als ein wesentlicher Faktor des Gesamtsystems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im allgemeinen, im besonderen aber für die Entwicklung des Bauwesens angesehen werden. Hiervon ausgehend, erhebt sich die Frage, auf welche Weise die Qualifizierung der Baubilanzierung zu erreichen ist, damit sie als Hauptmethode der Planung und Leitung dazu beitragen kann, die Leistungsfähigkeit des Bauwesens zu steigern. Die Baubilanzierung vermag die ihr im ökonomischen System des Sozialismus gestellten Aufgaben nur zu erfüllen, wenn sie als Instrument der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bauwesens wirksam wird. Das verlangt, mittels der Bilanzierung auf die Konzentration und Spezialisierung 5 Vgl. Forschungsbericht vom 16. 4. 1968 des Instituts für Wirtschafts- und Arbeits recht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ über den Stand und die Entwicklung der Baubilanzierung (unveröffentlicht). 1942;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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