Staat und Recht 1968, Seite 193

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 193 (StuR DDR 1968, S. 193); kratie wird die Volkssouveränität zur Souveränität der „Volksrepräsentanten“ gegenüber dem Volk.64 Für den Inhalt und den weiteren Ausbau der Volkssouveränität war insbesondere wichtig „die Konstituierung der Hegemonie der Volksvertretung gegenüber der Wirtschaft. Der Entwurf bricht mit dem Prinzip der unbegrenzten Selbstherrlichkeit der Wirtschaft und macht Ernst mit dem Grundsatz, daß die Wirtschaft der Befriedigung des Bedarfes des Volkes zu dienen habe, daß das Volk nicht Diener und Sklave der Wirtschaft, sondern Herr über sie zu sein hat.“65 Insbesondere die Art. 19, 21 und 15 dienten dieser Aufgabe. Sie mußten in der Verfassungsdiskussion nicht zuletzt gegen den Widerstand rückwärtsgewandter Kräfte aus der LDPD und CDU verteidigt werden.66 Der Gestaltung und Verwirklichung der Volkssouveränität dienten vornehmlich auch die Grundrechte. In den Länderverfassungen der antifaschistischdemokratischen Ordnung (1946/47) wurden die Grundrechte (wenn überhaupt) noch unter der charakterisierenden Überschrift „Grenzen des Staates“ aufgeführt. Die Verfassung von 1949 behandelte die Grundrechte nunmehr unter „Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt“. Das Weiterführende, bürgerliches Verfassungsdenken hinter sich Lassende in der Grundrechtskonzeption der DDR-Verfassung ist darin zu sehen, daß die Grundrechte in ihrem wesentlichen Teil neu als gesellschaftlich-staatliche Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte gefaßt und Garantien ihrer Wahrnehmung auf genommen wurden. Ernst Niekisch zollte in der Sitzung des Verfassungsausschusses am 13. Juli 1948 der Konzeption für die Normierung der Grundrechte, wie sie von der SED bereits 1946 zur öffentlichen Diskussion gestellt worden war, hohe Anerkennung: Frühere deutsche Verfassungen waren „von einem starken Mißtrauen gegen den Staat erfüllt“. Deshalb sollten die Grundrechte eine „staatsfreie Sphäre“ sichern, „weil man den Staat als etwas überaus Unbequemes, Unangenehmes, vielleicht auch Feindseliges für die eigene Freiheit empfindet Wenn aber das Volk Subjekt der Verfassungsgebung, Souveränitätsträger, Inhaber der gesamten Macht ist, ändert sich die Situation von Grund auf“. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben, daß die „sozial-reaktionären Mächte gebrochen werden. Dann erst kann der Volkswille, der nach Freiheit und nach Verwirklichung der Menschenrechte strebt, sich zur Geltung bringen Der letzte Blickpunkt also, von dem unser Verfassungsentwurf auszugehen hat, ist der, daß man in dem Gemeinwesen, das nun verfassungsmäßig organisiert wird, nicht den Feind sieht, dem man mit Mißtrauen entgegenzukommen hat, sondern daß man sich als Schöpfer dieses Gemeinwesens fühlt, als der Schöpfer, der alle Grenzen im Hinblick auf die Freiheit festzusetzen hat.“67 Indem das Volk der DDR auf der Grundlage und in Verwirklichung der б7* Vgl. E. Fraenkel, Die repräsentative und die plebiszitäre Komponente im demokratischen Verfassungsstaat, Tübingen 1958; G. Leibholz, Strukturprobleme der modernen Demokratie Karlsruhe 1958; E. Scheuner, „Das repräsentative Prinzip in der modernen Demokratie“, in: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, Berlin 1961. 65 к. Polak, a. a. O., S. 34 66 vgl. Protokoll des Verfassungsausschusses, Archiv der Volkskammer, Akte 158, Bl. 41 49. So beantragte die Liberal-Demokratische Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Volksrates am 22.10. 1948, den Art. 21 wie folgt zu formulieren : „Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes seiner Bürger kann der Staat . den öffentlichen Wirtschaftsplan aufstellen“ (Archiv des Nationalrats, Ordner Verfassungsausschuß 3/5). 193 67 Protokoll des Verfassungsausschusses, Archiv der Volkskammer, Akte 154, Bl. 19 21 2 2 StR;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 193 (StuR DDR 1968, S. 193) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 193 (StuR DDR 1968, S. 193)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Widerruf aufgesteilten Behauptung mit den tatsächlich in der Beschuldigtenvernehmung gegebenen Möglichkeiten wieder zu wahren Aussagen über die Straftat und über sein Motiv zum Widerruf veranlaßt werden.

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