Staat und Recht 1968, Seite 1924

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1924 (StuR DDR 1968, S. 1924); Zu den Hauptaufgaben des sozialistischen Staates im Perspektivplanzeitraum Aus dem Referat Walter Ulbrichts auf der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED Die Fragen des Staates sind Fragen der politischen Macht Für die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ist der weitere Ausbau und die Festigung der sozialistischen Staatsmacht von erstrangiger Bedeutung. In der sozialistischen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik sind die Grundsätze unserer Staatspolitik und des Zusammenlebens unseres Volkes festgelegt. Auf der kürzlich stattgefundenen Festveranstaltung zum 20. Jahrestag der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft habe ich die Anwendung der marxistisch-leninistischen Staatstheorie in der Periode des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erläutert. Der sozialistische Staat ist ein lebendiger Organismus. In ihm vereinigen sich, ausgehend von der Prognose der gesellschaftlichen Entwicklung und den Aufgaben des Perspektivplanes, die vielfältigen politischen Aktivitäten der Werktätigen in Stadt und Land. Kontinuierlich und systematisch entwickelt er die sozialistische Demokratie und fördert die schöpferische Mitwirkung aller Kräfte des Volkes. Die sozialistische Demokratie ist ein Lebenselement des sozialistischen Staates. Die ständige Vervollkommnung der Demokratie gehört untrennbar zur Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Nur dadurch wird die breite Teilnahme der Werktätigen an der Leitung gewährleistet, wirkungsvoll gegen den Formalismus in der Verwaltung gekämpft und die richtige Kaderauswahl ermöglicht. Die ständige Stärkung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im sozialistischen Staat entspricht seinem Wesen und ist die Grundlage für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie und die volle Entfaltung aller produktiven und geistigen Potenzen des Volkes. Der sozialistische Staat in der Periode der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ist die politische Organisation der Werktätigen, die unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei die Macht ausüben. Der sozialistische Staat stützt sich auf das Bündnis und die freundschaftliche Zusammenarbeit der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten, das ständig gefestigt und zur sozialistischen Menschengemeinschaft gestaltet wird. Es gilt, die sozialistische Demokratie weiterzuentwickeln. Er konzentriert sich darauf, die Entwicklung der Produktivkräfte zu lenken und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zu fördern; als Machtorgan der Diktatur des Proletariats den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Errungenschaften zu gewährleisten; jedem Bürger alle Möglichkeiten zu geben, seine gesellschaftliche Verantwortung immer besser zu erkennen, seine staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten in vollem Maße zu nutzen und seine Kräfte in der sozialistischen Gemeinschaft zu ihrem und zu seinem eigenen Nutzen bewußt einzusetzen. Diese Erkenntnisse vom Charakter und der Rolle des Staates in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beruhen auf der schöpferischen Anwendung der allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten des Marxismus-Leninismus, 1924;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1924 (StuR DDR 1968, S. 1924) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1924 (StuR DDR 1968, S. 1924)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die übergebene Effekten, Protokolle über in Verwahrung genommene Dokumente und Wertsachen bei der Aufnahme in der UHA. folgenden Sprachen: englisch - französich - spanisch.

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