Staat und Recht 1968, Seite 192

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 192 (StuR DDR 1968, S. 192); Volk in den Staat führen, es zum Träger und Gestalter des staatlichen Ganzen machen“ .61 Die Volkssouveränität in der DDR-Verfassung ist antifaschistisch-demokratisch, antiimperialistisch, nationalstaatlich angelegt sowie durch die verfassungsrechtlich bestätigte und geschützte Enteignung der Imperialisten und Großgrundbesitzer ökonomisch gesichert. Die Verfassung verzichtete jedoch in der damaligen Klassenkampfsituation darauf, den Inhalt der Volkssouveränität von den die Staatsmacht bestimmenden Klassen her ausdrücklich zu reflektieren. Der zentrale Klassenwiderspruch, dessen Lösung die Verfassung dienen will, war der zwischen den friedliebenden Kräften der Nation und den faschistischen und imperialistischen Verderbern der Nation. Dieser Widerspruch überlagerte die seinerzeit noch vorhandenen antagonistischen Widersprüche zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie. Der Charakter des antifaschistisch-demokratischen Staates als Diktatur der Arbeiter und Bauern unter Beteiligung anderer Volksschichten fand zwar keine ausdrückliche Normierung in der Verfassung, da er jedoch die gesellschaftliche und staatliche Wirklichkeit im Osten Deutschlands unverrückbar bestimmte, mußte er auch die Verfassungsnormen inhaltlich ausfüllen. Das Volk ist stets eine historische Kategorie, aus jenen Klassen und Schichten bestehend, die interessiert und objektiv fähig sind, den gesellschaftlichen Fortschritt zu verwirklichen. Die Klassen und Schichten des Volkes haben auch in der antifaschistisch-demokratischen Revolution eine unterschiedliche Qualität und Fähigkeit. Ihre gesellschaftsgestaltende Funktion ist abhängig von der Hegemonie der Arbeiterklasse als der entschiedensten und wichtigsten Kraft des Volkes. Diese Wirklichkeit des Volkes charakterisierte daher auch das Verfassungsprinzip der Volkssouveränität. Die konkrete Gestaltung der Volkssouveränität erfolgte über die Macht der Volksvertretungen, vor allem der Volkskammer, der als höchstem Machtorgan die Wirtschaft, der Staatsapparat und die Justiz untergeordnet wurden. Die Volksvertretung sollte „gleichsam die natürliche Fortsetzung des politischen Willens der Massen des Volkes sein, und sie muß dies sein, wenn nicht die verhängnisvolle Kluft zwischen Volk und Staat sich wieder öffnen soll. So wachsen die Volksvertretungen aus dem Volke selbst hervor; sie werden zu ihren Organen.“62 Otto Grotewohl hob in der Sitzung des Verfassungsausschusses am 1. Juli 1948 hervor: „Gerade die Möglichkeit, alle lebendigen Elemente des demokratischen Lebens zur Auswirkung zu bringen, schafft das vollkommen neue, demokratische Fundament eines zukünftigen Staates.“63 Diese Position verdeutlicht den inneren Zusammenhang zwischen der 1948/49 konzipierten Volksvertretung und dem Wesen sozialistischer Volksvertretungen. Sie machte es möglich, unsere Volksvertretungen nach 1949 kontinuierlich als sozialistische Vertretungskörperschaften auf der. Grundlage der Verfassung auszugestalten und weiterzuentwickeln. Der Herstellung der Einheit von Volk und Volksvertretung diente auch das Mehrparteiensystem (die Blockpolitik), das vor allem hinsichtlich der Regierungsbildung und der Funktion der Parteien und Massenorganisationen bei Wahl Vorschlägen Eingang in die Verfassung fand. Die verfassungskonzeptionell angestrebte Verbindung des Volkes mit seiner Volksvertretung grenzte die Verfassung des Jahres 1949 sichtbar von jeder Form repräsentativer Demokratie ab, für die das Parlament nicht Volksvertretung, sondern Volksrepräsentation ist. In der repräsentativen Demo- 61 a. a. o., S. 29 62 a. a. O., S. 31 63 Protokoll des Verfassungsausschusses, Archiv der Volkskammer, Akte 153, Bl. 72 192;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 192 (StuR DDR 1968, S. 192) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 192 (StuR DDR 1968, S. 192)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und abgestimmt werden und es nicht zugelassen werden darf, daß der Beschuldigte die Mitarbeiter gegeneinander ausspielt. Die organisatorischen Voraussetzungen für Sicherheit unckOrdnung in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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