Staat und Recht 1968, Seite 1896

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896); volutionstheorie“ fand ihren sichtbaren Ausdruck in den Arbeiten der amerikanischen Spezialisten auf dem Gebiet der politischen Theorie Johnson, Amman, Stone u. a. Bei der Ausarbeitung des Begriffs Revolution gehen die Verfechter dieser neuen Theorie davon aus, daß die Revolution eine soziale Erscheinung ist, deren Natur durch eine Gesamtheit von Faktoren bestimmt werde, deren hauptsächliche seien: die Veränderungen, die durch das Entstehen eines neuen staatlichen Machtmonopols hervorgerufen wurden; bestimmte moralisch-ethische Erwägungen, die sich mit den Hoffnungen auf Fortschritt verbinden; die gewaltsamen Veränderungen der sozialen und politischen Struktur. Untersuchen wir nun einige dieser Definitionen der Revolution und eine Reihe konkreter Schlußfolgerungen, die die Einschätzung der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution betreffen. Am weitesten verbreitet ist in der amerikanischen Literatur die Definition der Revolution, die Johnson, Professor der Universität Stanford, gegeben hat. Er interpretiert sie als einen bestimmten „Gewaltakt“, der die soziale und politische Struktur verändert, als „Veränderungen, die die Folge der Gewaltanwendung gegenüber der Regierung, dem Regime oder der Gesellschaft sind“.22 Unter Gesellschaft versteht dieser amerikanische Soziologe den „Mechanismus des gesellschaftlichen Bewußtseins“ und der „sozialen Solidarität“, unter Regime die „konstitutionelle Struktur“ (Demokratie, Oligarchie, Monarchie); unter Regierung die „spezifischen, politischen und administrativen Institute“. Es ist unschwer zu erkennen, daß bei einer derartigen Fragestellung der sozialökonomische Inhalt der Revolution völlig ignoriert wird, und das 22 Zit. aus World Politics, 1966, Nr. 2, S. 159; vgl. ferner P. Amman, „Revolution“, Political science Quarterly, 1962, Nr. 1, S. 39. gibt dem amerikanischen Soziologen die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung der „Typologie“ in den Begriff Revolution sowohl progressive als auch offen regressive Prozesse aufzunehmen. Analysieren wir die „Typologie der Revolution“ Johnsons, die in einem Artikel des Soziologen Stone enthalten ist. Seines Erachtens gibt es sechs grundlegende „Typen der Revolution“ : der erste Typ die „Jacquerie“, d. h. ein Massenaufstand der Bauern, der im Namen der traditionellen Autoritäten, der Kirche und des Königs, durchgeführt worden sei; der zweite Typ die „Mille-narian Rebellion“, d. h. der Aufstand, der im Namen des Propheten, des „Messias“, stattgefunden habe; der dritte Typ die „Anarchistic Rebellion“, der die Sehnsucht nach der Vergangenheit, die Idealisierung der alten Ordnung zugrunde liege (z. B. Vendée) ; der vierte Typ die „Jacobin Communist Revolution“, mit der der Autor den Machtantritt der Jakobiner in Frankreich im Verlaufe der bürgerlichen Französischen Revolution sowie die russische Revolution meint; der fünfte Typ der „Conspiratorial Coup d’État“; der sechste Typ die „Militarized Mass Insurrection“ des 20. Jahrhunderts.23 Folglich zählt der Autor sowohl die Große Sozialistische Oktoberrevolution, die der größte revolutionäre Akt in der Geschichte der Menschheit war, als auch den konterrevolutionären Vendée-Aufstand zu den revolutionären Prozessen. Den Revolutionsschemata der gegenwärtigen imperialistischen Staatstheorie liegt eine subjektivistische Bestimmung des Revolutionstyps nach willkürlichen Kriterien, die Verschleierung des ökonomischen und sozialen Klassen Wesens der revolutionären Umgestaltungen, die Ignorierung der konkret-historischen Züge und Besonderheiten der jeweiligen 23 Vgl. World Politics, a. a. O., S. 163. ІШ;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage des Gesetzes. Das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß Gesetz.

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