Staat und Recht 1968, Seite 1896

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896); volutionstheorie“ fand ihren sichtbaren Ausdruck in den Arbeiten der amerikanischen Spezialisten auf dem Gebiet der politischen Theorie Johnson, Amman, Stone u. a. Bei der Ausarbeitung des Begriffs Revolution gehen die Verfechter dieser neuen Theorie davon aus, daß die Revolution eine soziale Erscheinung ist, deren Natur durch eine Gesamtheit von Faktoren bestimmt werde, deren hauptsächliche seien: die Veränderungen, die durch das Entstehen eines neuen staatlichen Machtmonopols hervorgerufen wurden; bestimmte moralisch-ethische Erwägungen, die sich mit den Hoffnungen auf Fortschritt verbinden; die gewaltsamen Veränderungen der sozialen und politischen Struktur. Untersuchen wir nun einige dieser Definitionen der Revolution und eine Reihe konkreter Schlußfolgerungen, die die Einschätzung der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution betreffen. Am weitesten verbreitet ist in der amerikanischen Literatur die Definition der Revolution, die Johnson, Professor der Universität Stanford, gegeben hat. Er interpretiert sie als einen bestimmten „Gewaltakt“, der die soziale und politische Struktur verändert, als „Veränderungen, die die Folge der Gewaltanwendung gegenüber der Regierung, dem Regime oder der Gesellschaft sind“.22 Unter Gesellschaft versteht dieser amerikanische Soziologe den „Mechanismus des gesellschaftlichen Bewußtseins“ und der „sozialen Solidarität“, unter Regime die „konstitutionelle Struktur“ (Demokratie, Oligarchie, Monarchie); unter Regierung die „spezifischen, politischen und administrativen Institute“. Es ist unschwer zu erkennen, daß bei einer derartigen Fragestellung der sozialökonomische Inhalt der Revolution völlig ignoriert wird, und das 22 Zit. aus World Politics, 1966, Nr. 2, S. 159; vgl. ferner P. Amman, „Revolution“, Political science Quarterly, 1962, Nr. 1, S. 39. gibt dem amerikanischen Soziologen die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung der „Typologie“ in den Begriff Revolution sowohl progressive als auch offen regressive Prozesse aufzunehmen. Analysieren wir die „Typologie der Revolution“ Johnsons, die in einem Artikel des Soziologen Stone enthalten ist. Seines Erachtens gibt es sechs grundlegende „Typen der Revolution“ : der erste Typ die „Jacquerie“, d. h. ein Massenaufstand der Bauern, der im Namen der traditionellen Autoritäten, der Kirche und des Königs, durchgeführt worden sei; der zweite Typ die „Mille-narian Rebellion“, d. h. der Aufstand, der im Namen des Propheten, des „Messias“, stattgefunden habe; der dritte Typ die „Anarchistic Rebellion“, der die Sehnsucht nach der Vergangenheit, die Idealisierung der alten Ordnung zugrunde liege (z. B. Vendée) ; der vierte Typ die „Jacobin Communist Revolution“, mit der der Autor den Machtantritt der Jakobiner in Frankreich im Verlaufe der bürgerlichen Französischen Revolution sowie die russische Revolution meint; der fünfte Typ der „Conspiratorial Coup d’État“; der sechste Typ die „Militarized Mass Insurrection“ des 20. Jahrhunderts.23 Folglich zählt der Autor sowohl die Große Sozialistische Oktoberrevolution, die der größte revolutionäre Akt in der Geschichte der Menschheit war, als auch den konterrevolutionären Vendée-Aufstand zu den revolutionären Prozessen. Den Revolutionsschemata der gegenwärtigen imperialistischen Staatstheorie liegt eine subjektivistische Bestimmung des Revolutionstyps nach willkürlichen Kriterien, die Verschleierung des ökonomischen und sozialen Klassen Wesens der revolutionären Umgestaltungen, die Ignorierung der konkret-historischen Züge und Besonderheiten der jeweiligen 23 Vgl. World Politics, a. a. O., S. 163. ІШ;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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