Staat und Recht 1968, Seite 1896

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896); volutionstheorie“ fand ihren sichtbaren Ausdruck in den Arbeiten der amerikanischen Spezialisten auf dem Gebiet der politischen Theorie Johnson, Amman, Stone u. a. Bei der Ausarbeitung des Begriffs Revolution gehen die Verfechter dieser neuen Theorie davon aus, daß die Revolution eine soziale Erscheinung ist, deren Natur durch eine Gesamtheit von Faktoren bestimmt werde, deren hauptsächliche seien: die Veränderungen, die durch das Entstehen eines neuen staatlichen Machtmonopols hervorgerufen wurden; bestimmte moralisch-ethische Erwägungen, die sich mit den Hoffnungen auf Fortschritt verbinden; die gewaltsamen Veränderungen der sozialen und politischen Struktur. Untersuchen wir nun einige dieser Definitionen der Revolution und eine Reihe konkreter Schlußfolgerungen, die die Einschätzung der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution betreffen. Am weitesten verbreitet ist in der amerikanischen Literatur die Definition der Revolution, die Johnson, Professor der Universität Stanford, gegeben hat. Er interpretiert sie als einen bestimmten „Gewaltakt“, der die soziale und politische Struktur verändert, als „Veränderungen, die die Folge der Gewaltanwendung gegenüber der Regierung, dem Regime oder der Gesellschaft sind“.22 Unter Gesellschaft versteht dieser amerikanische Soziologe den „Mechanismus des gesellschaftlichen Bewußtseins“ und der „sozialen Solidarität“, unter Regime die „konstitutionelle Struktur“ (Demokratie, Oligarchie, Monarchie); unter Regierung die „spezifischen, politischen und administrativen Institute“. Es ist unschwer zu erkennen, daß bei einer derartigen Fragestellung der sozialökonomische Inhalt der Revolution völlig ignoriert wird, und das 22 Zit. aus World Politics, 1966, Nr. 2, S. 159; vgl. ferner P. Amman, „Revolution“, Political science Quarterly, 1962, Nr. 1, S. 39. gibt dem amerikanischen Soziologen die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung der „Typologie“ in den Begriff Revolution sowohl progressive als auch offen regressive Prozesse aufzunehmen. Analysieren wir die „Typologie der Revolution“ Johnsons, die in einem Artikel des Soziologen Stone enthalten ist. Seines Erachtens gibt es sechs grundlegende „Typen der Revolution“ : der erste Typ die „Jacquerie“, d. h. ein Massenaufstand der Bauern, der im Namen der traditionellen Autoritäten, der Kirche und des Königs, durchgeführt worden sei; der zweite Typ die „Mille-narian Rebellion“, d. h. der Aufstand, der im Namen des Propheten, des „Messias“, stattgefunden habe; der dritte Typ die „Anarchistic Rebellion“, der die Sehnsucht nach der Vergangenheit, die Idealisierung der alten Ordnung zugrunde liege (z. B. Vendée) ; der vierte Typ die „Jacobin Communist Revolution“, mit der der Autor den Machtantritt der Jakobiner in Frankreich im Verlaufe der bürgerlichen Französischen Revolution sowie die russische Revolution meint; der fünfte Typ der „Conspiratorial Coup d’État“; der sechste Typ die „Militarized Mass Insurrection“ des 20. Jahrhunderts.23 Folglich zählt der Autor sowohl die Große Sozialistische Oktoberrevolution, die der größte revolutionäre Akt in der Geschichte der Menschheit war, als auch den konterrevolutionären Vendée-Aufstand zu den revolutionären Prozessen. Den Revolutionsschemata der gegenwärtigen imperialistischen Staatstheorie liegt eine subjektivistische Bestimmung des Revolutionstyps nach willkürlichen Kriterien, die Verschleierung des ökonomischen und sozialen Klassen Wesens der revolutionären Umgestaltungen, die Ignorierung der konkret-historischen Züge und Besonderheiten der jeweiligen 23 Vgl. World Politics, a. a. O., S. 163. ІШ;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1896 (StuR DDR 1968, S. 1896)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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