Staat und Recht 1968, Seite 1885

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1885 (StuR DDR 1968, S. 1885); Vom Bundeskanzleramt wird die Kabinetts- und Verwaltungsreform zentral geleitet. So wurde im Kanzleramt bereits eine Gruppe gebildet, die sich ausschließlich mit Fragen der Kabinetts- und Verwaltungsreform beschäftigen soll. Von ihr werden die vielfältigen Vorschläge zur Regierungreform ausgewertet, die einzelnen Maßnahmen konzipiert und wird deren Verwirklichung organisiert.45 Das Kanzleramt soll nach seiner Umgestaltung über „drei gleichwertige Instrumente zur Aufbereitung der Richtlinienkompetenz verfügen und entsprechend gegliedert sein: das BP A (Bundespresseamt), der BND (Bundesnachrichtendienst) und der Planungsstab, ein politischer Generalstab zur Krisenverhinderung und Krisenbeherrschung“46, wobei hier ökonomische, besonders aber politische Krisen gemeint sind. In Einschätzung dieser Entwicklung erklärte Walter Ulbricht auf der 2. Tagung des ZK der SED, daß in Westdeutschland systematisch „mit Hilfe des Bundeskanzleramtes die totale Kanzlerdiktatur zur Vorbereitung und Praktizierung eines Systems der Zwangsherrschaft der westdeutschen Monopole, Militaristen und Neonazisten gegenüber der friedliebenden westdeutschen Bevölkerung, vor allem gegenüber den Arbeitern und ihren Gewerkschaften, organisiert wird“ 47 b) Die ' „Verwaltungsreform“ im Bereich der Bundesministerien ist untrennbar mit der Kabinettsreform verbunden.48 Das ergibt sich einmal daraus, daß das Kabinett nicht nur Regierung, sondern auch Verwaltungsspitze ist. Zum anderen wird über die bürokratische Bundesverwaltung der politische Wille der Monopole in die Tat umgesetzt. Die Reform soll sich demzufolge auf beide Bereiche erstrecken. Der Verwaltungsaufbau sowie die Arbeitsmethoden der Bundesverwaltung stimmen sowohl ökonomisch als auch politisch nicht mehr mit dem staatsmonopolistischen Formierungsprozeß in Westdeutschland überein. Mit der Verwaltungsreform sollen die Bundesministerien entsprechend „realitäts-und zeitnah gestaltet“, rationell durchgebildet und zweckgerecht organisiert werden.49 Wie bei der Kabinettsreform geht es vor allem darum, die Effektivität und die Anpassungsfähigkeit des westdeutschen Staatsapparates an die Bedürfnisse der Monopolmacht zur Durchsetzung ihrer aggressiven Ziele zu erhöhen. III Mit der reaktionären „inneren Staatsreform“ wird in Westdeutschland ein gefährlicher Weg beschritten. Es soll ein militärdiktatorisches Herrschaftssystem errichtet werden, das gegen die Lebensinteressen der westdeutschen Bevölkerung gerichtet, auf Militarismus und Neonazismus gestützt die Großmachtinteressen der reaktionärsten Kräfte der westdeutschen Großbourgeoisie vertritt. Der mit der Kabinettsreform angestrebte Übergang zur totalen Kanzlerdiktatur ist die adäquate Erscheinung dessen im Bereich der westdeutschen Regierungsorganisation. Wenn die westdeutsche Großbourgeoisie auch mit der Kabinettsreform dem kommenden „starken Mann“ der nach dem Willen von Abs und anderen 45 vgl. Handelsblatt vom 21: 8. 1968. 46 Die Welt vom 22./23. 5. 1968 47 w. Ulbricht, Die Konstituierung der staatlichen Organe und Probleme ihrer wissenschaftlichen Arbeitsweise. Referat auf der 2. Tagung des ZK der SED, Berlin 1967, S. 61 48 in diesem Beitrag kann auf die staatsmonopolistische Verwaltungsreform nicht näher eingegangen werden. Das muß einer gesonderten Arbeit Vorbehalten bleiben. 1885 49 vgl. Rheinischer Merkur vom 2. 6.1967.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1885 (StuR DDR 1968, S. 1885) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1885 (StuR DDR 1968, S. 1885)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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