Staat und Recht 1968, Seite 1883

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1883 (StuR DDR 1968, S. 1883); Wie westdeutsche Tageszeitungen berichten, trifft sich der „Kreßbronner Kreis“ regelmäßig einmal in der Woche beim Kanzler.34 Ständige Teilnehmer an der Beratung dieses „Inneren Kabinetts“ sind Kiesinger, Heck und der Fraktionsvorsitzende Barzel als Vertreter der CDU/CSU und Brandt, Wehner sowie der FraktionsVorsitzende Helmut Schmidt als Vertreter der SP. Der „Rheinische Merkur“ spricht von „je drei Richtlinienministern der CDU und der SPD“, die den „inneren Koalitionsausschuß“ bilden.35 36 Zur Beratung von Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik werden Strauß (CSU) und Schiller (SP) regelmäßig hinzugezogen, außerdem von Fall zu Fall die interessierten Bundesminister und die Fraktionsexperten.30 Der „Kreßbronner Kreis“ soll Kiesinger den notwendigen Rückhalt in seiner Fraktion schaffen, die sozialdemokratischen Minister und die Fraktion der Sozialdemokraten im Bundestag mit Hilfe von Wehner, Brandt und Schmidt fester an die CDU binden sowie den Kanzler bei der Ausübung seiner Richtlinienkompetenz beraten. Die Politik der Regierung soll in diesem Kreis verbindlich für beide Partner vorgeklärt werden.37 Es werden verbindliche Entscheidungen getroffen, die die Bundesregierung als Kollegium oder der Bundestag treffen müßten. Damit wird nicht nur das Kabinett als Kollegialorgan, sondern auch der Bundestag weitgehend aus der Beratung grundsätzlicher Fragen der Regierungspolitik ausgeschaltet. Da die Beschlüsse des „Inneren Kabinetts“ verbindlich sind, werden die an dem „Kreßbronner Kreis“ nicht beteiligten Minister und die Mitglieder der Fraktion der SP und der CDU/CSU im Bundestag mit Hilfe des Zwangskorsetts der Partei- und Fraktionsdisziplin dazu gebracht, sie zu realisieren. Für die reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals hat dieses „Innere Kabinett“ seine Bewährung bei der Durchsetzung der Notstandsgesetze bestanden. Nachdem im „Kreßbronner Kreis“ vor der 3. Lesung der Notstandsgesetze im Bundestag das Notstandskomplott zwischen der CDU/CSU und der SP nochmals bekräftigt worden war, haben deren Mitglieder gegenüber den Abgeordneten des Bundestages, die dem Gesetz ablehnend gegenüberstanden, die Geisel der Fraktionsdisziplin in einer Weise angewandt, die, wie eine westdeutsche Zeitung schrieb, einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne nahekam. 3. Der Beschluß der Bundesregierung, in einigen Ministerien Parlamentarische Staatssekretäre einzusetzen,38 war einer der ersten Schritte zur Verwirklichung der Kabinettsreform. Die Bundesregierung folgte damit den Forderungen der herrschenden monopolistischen Kräfte. So hatte z. B. der Direktor der Deutschen Bank Hüttl schon Anfang 1967 vorgeschlagen, Staatsminister oder Parlamentarische Staatssekretäre zu berufen, um „das Fehlen einer starken Regierungsspitze“ auszugleichen und das Kabinett zu stärken.39 Die gleiche Forderung erhob der Experte für die Regierungs- und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt, Seemann.40 Die Hauptfunktion der Parlamentarischen Staatssekretäre besteht offensichtlich darin, den Bundeskanzler und das „Innere Kabinett“ gegen das Parlament abzuschirmen. Sie sollen gewissermaßen als Verbindungsglied 34 vgl. Christ und Welt vom 12. 1. 1968; Rheinischer JVlerkur vom 5. 7. 1968. 35 vgl. Rheinischer Merkur vom 5. 7. 1968. 36 vgl. Handelsblatt vom 7. 9. 1967. 37 vgl. Handelsblatt vom 4. 9. 1967. 38 vgl. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 6. 4. 1967 (BGBl. I S. 396). 39 vgl. A. Hüttl, a. a. O., S. 13. 1883 40 Vgl. Die Welt vom 25. 1. 1967, Beilage „Das Forum der Welt“.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1883 (StuR DDR 1968, S. 1883) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1883 (StuR DDR 1968, S. 1883)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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