Staat und Recht 1968, Seite 1882

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1882 (StuR DDR 1968, S. 1882); licher Weise von Wildemann29 sowie Schnur30 im Kern die Neugliederung der Bundesregierung in ein „politisches Kabinett“ und ein „Verwaltungskabinett.“ vor. Das „politische Kabinett“ soll die politische Zielsetzung der Regierung kontinuierlich erarbeiten und die Regierung im öffentlichen Leben vertreten. Es hätte als politischer Beraterstab des Kanzlers zu fungieren. Das Verwaltungskabinett“ hingegen soll die Verwaltungsaufgaben der Regierung wahrnehmen und sich aus den Ressortchefs zusammensetzen. Dem Verwaltungskabinett soll ein Kabinettschef präsidieren, der aus dem Kreis der Ressortchefs hervorgeht, dem politischen Kabinett angehört und „dem Regierungschef unmittelbar verantwortlich ist, damit die Beachtung der Richtlinien der Politik des Regierungschefs auch in Fachfragen sichergestellt ist“. Das „Verwaltungskabinett“ soll die Arbeit der Ministerien koordinieren, Gesetzesvorschläge fachlich beraten, den Haushalt aufstellen und an das „politische Kabinett“ weiterleiten. Daß in einer nach diesen Prinzipien gegliederten Bundesregierung die formell bestehende Ressortselbständigkeit der Minister völlig beseitigt, das Kollegialprinzip faktisch aufgehoben und die Kanzlerdiktatur seine uneingeschränkte Verwirklichung finden würde, liegt auf der Hand. Eine derartige prinzipielle Neugliederung der Bundesregierung setzt zwangsläufig eine grundlegende Veränderung des Grundgesetzes voraus, die schwierig und nur in einem längeren Zeitraum durchzusetzen ist. Deshalb wird als erste Stufe eine Umgestaltung der Bundesregierung angestrebt, die mit Hilfe verfassungsrechtlicher Manipulationen, also ohne umfassende Grundgesetzänderungen realisiert werden kann. Dem entspricht die vielfach erhobene Forderung nach Bildung eines „Inneren Kabinetts“ 31 So schreibt z. B. die westdeutsche Wochenzeitung „Christ und Welt“ : „Die Bundesregierung braucht ein ,Inneres Kabinett4 aus jenen Ministern, die ihrer Ressortverantwortung und ihrem politischen Gewicht nach stark genug sind, um die zwangsläufig an bestimmte gesellschaftliche Gruppen gebundenen Fachressorts in den Grenzen halten zu können, die von der politischen Gesamtlage gezogen sind.“ Um die gegen die Bildung eines „Inneren Kabinetts“ möglichen Widerstände abzufangen, wird zugleich empfohlen, „Kiesinger sollte bald ein ,Inneres Kabinett4 etablieren und sei es zunächst auch ohne fixierte Geschäftsordnung4432. Bereits hierdurch würde der zumindest formell bestehende Grundsatz der Kollektivität bei Kabinettsentscheidungen durchbrochen. „Linientreue“, in ihren Parteien einflußreiche Minister und die Chefs der wichtigsten, für die Realisierung der Politik der Monopole entscheidenden Ministerien wurden im Regierungskollegium exponiert; „privilegierte Minister“ würden „weniger bedeutsamen Ministern44 gegenübergestellt. Der erste Schritt zur grundlegenden Neuformierung der Bundesregierung wäre damit getan. Inzwischen zeichnet sich in der westdeutschen Regierungspraxis auch ab, daß mit der Verwirklichung der Vorstellungen, wie sie u. a. in „Christ und Welt“ geäußert wurden, begonnen wird. Mit dem auf Anregung der CDU im September 1967 gebildeten, offiziell als Koalitionsausschuß bezeichneten „Kreß-bronner Kreis4433 wurde faktisch das „Innere Kabinett44 geschaffen. 29 30 31 32 33 * 29 Vgl. R. Wildemann, „Ürteüskriterien vom Standpunkt des politischen Systems“, in: Die Staatskanzlei, (West-) Berlin 1967, Veröffentlichungen der Hochschule Speyer, Bd. 34, S. 253. 30 vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. 10. 1966. 31 Vgl. Christ und Welt vom 12. 1. 1968; Frankfurter Rundschau vom 10. 9. 1966. 32 Christ und Welt vom 10. 2. 1967 33 Dieses „Innere Kabinett“ ist nach dem Ort „Kreßbronn“ benannt, an dem sich die Prominenten der CDU/CSU und der SP auf die Bildung dieses Kreises einigten. 1882;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1882 (StuR DDR 1968, S. 1882) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1882 (StuR DDR 1968, S. 1882)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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