Staat und Recht 1968, Seite 1873

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1873 (StuR DDR 1968, S. 1873); mierte Regierung steht, die, vom Kanzler autoritär geleitet, die Expansionspolitik des westdeutschen Imperialismus mit einer höheren Effektivität als bisher durchsetzt. Als Instrument zur Erhaltung und Sicherung der monopolkapitalistischen Ordnung sowie zur beschleunigten Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution soll die Bundesregierung durch die Kabinettsreform befähigt werden, schneller und elastischer auf die sich vollziehenden politischen und ökonomischen Prozesse zu reagieren. I Die autoritäre Kanzlerherrschaft wird bereits im Grundgesetz angebahnt. Während im Vergleich zur Weimarer Republik im Grundgesetz die Stellung des Bundespräsidenten weitgehend auf eine repräsentative Funktion beschränkt und die Macht des Parlaments erheblich geschwächt wurde, hat man die Stellung des Bundeskanzlers gegenüber der des Reichskanzlers der Weimarer Republik bedeutend verstärkt. Dem Bundeskanzler wird durch das Grundgesetz im westdeutschen Regierungssystem eine starke Stellung eingeräumt. Sie gründet sich vor allem auf das Recht des Kanzlers, die Richtlinien der Politik zu bestimmen (Art. 65 GG), und auf das sogenannte konstruktive Mißtrauensvotum,1 das die Stellung des Kanzlers gegenüber dem Parlament festigt und ihn de facto einer echten parlamentarischen Kontrolle entzieht. Hinzu kommt, daß nach den Festlegungen des Grundgesetzes der Bundeskanzler die Verantwortung für die Politik der Regierung gegenüber dem Parlament trägt (Art. 65 GG), während die Bundesminister im Gegensatz zur Weimarer Verfassung mehr dem Kanzler als dem Parlament verantwortlich sind. Diese die monokratische Stellung des Bundeskanzlers prägenden Verfassungsnormen werden durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung2 noch verstärkt. Bei der Ausdehnung der Kanzlerdiktatur kommt der im Art. 65 Satz 1 des Grundgesetzes enthaltenen Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers eine ganz besondere Bedeutung zu: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“ Sie ist die zentrale verfassungsrechtliche Regelung, auf die sich die westdeutsche Staatswissenschaft beruft, um die autoritäre Stellung des Kanzlers sowohl im Kabinett als auch gegenüber dem Parlament zu begründen. Da es über den Inhalt und den Gegenstand der Richtlinien der Politik im Grundgesetz keine Festlegung gibt und die Auslegung der Regierungspraxis anheimgestellt wurde,3 werden sie von der westdeutschen Staats- und Verfassungstheorie immer stärker als theoretische Rechtfertigung einer „Generalvollmacht“ für die fortschreitende Konzentration der politisch-staatlichen Macht in den Händen des Bundeskanzlers genutzt. Nach den Auffassungen der offiziellen westdeutschen Staatslehre ist die Richtlinienkompetenz gleichsam die verfassungsrechtliche Achse der politischen Willensbildung in der Bundesrepublik. Richtlinienbestimmung wird als 1 Das sogenannte konstruktive Mißtrauensvotum wird allgemein aus Art. 67 des Grundgesetzes abgeleitet. Danach kann der Bundeskanzler nur dann vom Bundestag aus seinem Amt entfernt werden, wenn die Fraktionen sich zugleich auf einen Nachfolger einigen und diesen wählen. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung vom 11. 5. 1951 (GMB1. S. 137) regelt nicht nur den Geschäftsgang im Kabinett; sondern enthält auch eine Reihe weiterer, das Verhältnis zwischen Bundeskanzler und Bundesminister betreffender Bestimmungen, die die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers erweitern. 1873 Vgl. T. Eschenburg, Staat und Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart 1965, S. 723. 10 StR;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1873 (StuR DDR 1968, S. 1873) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1873 (StuR DDR 1968, S. 1873)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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