Staat und Recht 1968, Seite 187

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 187 (StuR DDR 1968, S. 187); ?Gegebenheiten im Verlaufe des Aufbaus des Sozialismus ursaechlich. Sozialistische Verfassungen sind nicht fuer die Ewigkeit gemacht/0 Der Ausbau der DDR-Verfassung vollzog sich vor allem in Form von Verfassungsgesetzen, d. h. von Normativakten, die grundlegende staatliche und gesellschaftliche Verhaeltnisse des Sozialismus regeln. So wurden die Grundrechte in der DDR ab 1950 und das System der Volksvertretungen durch die Gesetzgebungsakte ueber die oertlichen Organe der Staatsmacht ab 1952 veraendernd ausgebaut. Das Problem der Verfassungsaenderung ist auf dem Wege zum Sozialismus und im Sozialismus selbst niemals mit einer positivistischen Denkhaltung erfassbar. Die Stabilitaet einer nach dem Prinzip der Volkssouveraenitaet gestalteten Verfassung besteht immer in ihrem Ausbau nach dem Willen des Volkes. Ihre Stabilitaet ist ihre Dynamik, denn: ?Die Staatsgewalt soll den demokratischen Fortschritt foerdern, den demokratischen Kraeften volle Entwicklungsmoeglichkeiten geben.?40 41 Auch im Sozialismus treten Widersprueche zwischen der Verfassung und der gesellschaftlichen Wirklichkeit auf. Sie sind jedoch nicht wie im Kapitalismus/ Imperialismus antagonistischer Natur.42 Die grundsaetzliche Einheit von Staat und Gesellschaft im Sozialismus bewirkt, dass sowohl die gesellschaftsgestaltenden Funktionen der Verfassung als auch die Einwirkungen der objektiven Entwicklungsgesetzmaessigkeiten auf das Grundgesetz notwendig und nuetzlich sind. Im staendigen Entstehen und Loesen derartiger Widersprueche zwischen Verfassung und Gesellschaft vollzieht sich der Fortschritt beider. Nur unter den Bedingungen der Entfremdung und Trennung zwischen Staat und Gesellschaft in der Ausbeutergesellschaft entsteht das Problem verfassungswidriger faktischer Macht bzw. gesellschaftsfeindlichen Verfassungsrechts. Die Dynamik des Sozialismus fuehrt staendig zu hoeheren Lebensformen der Gesellschaft. Die relativ selbstaendige Gesellschaftsformation Sozialismus kennt Entwicklungsphasen. Der entscheidende Einschnitt wird durch den Sieg der sozialistischen Produktionsverhaeltnisse markiert. Die Unterschiede in der oekonomischen Basis, in der Klassenstruktur, in der Bewusstheit des Volkes, in Struktur und Inhalt des Staates sind zwischen den beiden Phasen gravierend.43 Als in der DDR nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhaeltnisse begonnen wurde, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus zu gestalten, zeigte sich, dass die DDR-Verfassung des Jahres 1949 mit dem in ihr verfassungsrechtlich gestalteten Modell des Staates und der Gesellschaft der Wirklichkeit von heute und den Plaenen ins Morgen nicht mehr gerecht werden konnte. Diesem Zustand ist auch nicht mehr durch Veraenderung einzelner Normen und Institutionen der Verfassung abzuhelfen. Die Grundentscheidungen der Verfassung sind ueberholt, weil sie verwirklicht wurden. Aus dieser Sachlage ergeben sich verfassungstheoretische Konsequenzen fuer eine neue, sozialistische Verfassung der DDR. Eine sozialistische Verfassung wird sich in der Geschichte bewaehren, weil bei ihrer Ausarbeitung von einer exakten wissenschaftlichen Prognose ueber die Periode der Gesellschaftsent- 40 vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 229. Lenin betrachtete uebrigens die Sowjetverfassung ?nie als ein Muster der Vollkommenheit?. 41 W. Ulbricht, ?Die Gestaltung der neuen demokratischen Verfassung Deutschlands?. Vorlesung an der Universitaet Halle, Freiheit vom 19. 11. 1946, S. 2. 42 w. R. Beyer, Staatsphilosophie, Muenchen 1959, S. 100 : ?Im klassen-gespaltenen Staat kongruiert die Verfassung nicht mit der Verfassungsrealitaet. Bei Kongruenz von Verfassung und Verfassungsrealitaet wuerde der gegenwaertige Klassen-Staat zugrunde gehen, weil die herrschende Klasse ihre Macht verlieren wuerde.? 43 vgl. W. Ulbricht, ?Erklaerung zur Ausarbeitung der sozialistischen Verfassung der DDR?, a. a. O. ; ders., Die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus, Berlin 1967. 187;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 187 (StuR DDR 1968, S. 187) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 187 (StuR DDR 1968, S. 187)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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