Staat und Recht 1968, Seite 1868

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1868 (StuR DDR 1968, S. 1868); Schaft mindestens 7 Mitglieder hat und eine Anbaufläche von wenigstens 30 ha für eine staatlich zugelassene Qualitätsweizensorte vorhanden ist. Anzubauende Sorten, Art und Menge der Düngemittel sowie Pflanzenschutz bestimmen sich nach staatlichen Richtlinien. Die Gemeinschaften müssen sich der Qualitätsprüfung des Weizens durch staatliche Unter-suchungsanstaiten fügen usw. Für den staatlichen Dirigismus kennzeichnend sind auch die Richtlinien des Bonner Landwirtschaftsministeriums vom 29. August 1967 für Erzeugergemeinschaften auf dem Gebiet des Obstund Gemüseanbaus.30 Hiernach erhalten Erzeugergemeinschaften staatliche Beihilfen, wenn ihre Erzeugung den Wert von 6 Millionen DM erreicht und eine wesentliche Angebotskonzentration bewirkt wird. In ihren Anträgen auf staatliche Förderungsmittel müssen sie sich verpflichten zu dulden, daß staatliche Behörden die Verwendung der Förderungsmittel überwachen. Sie müssen in ihre gesamte Geschäftstätigkeit Einsicht gewähren und alle gewünschten Auskünfte erteilen. Durch ein derart umfassendes Kontrollrecht wird der imperialistische Staat in die Lage versetzt, seine dirigistischen Maßnahmen so vorzubereiten und durchzusetzen, daß die Forderungen der Nahrungsgüterkonzerne nach einer profitablen Zusammenfassung des Angebots an Agrarprodukten trotz zersplitterter einzelbäuerlicher Produktion befriedigt werden können. 3. Den staatlich dirigierten Erzeugergemeinschaften ist zugleich eine Selektierungsfunktion immanent. Sie führt entsprechend den Zielen der Bonner Agrarpolitik zu einer zunehmenden Verdrängung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe aus der Marktproduktion: Die Satzungen der Erzeugergemeinschaften enthalten teilweise Bestimmungen über die Mindestproduktionsmenge, die die angeschlossenen Mitglieder jährlich zu liefern haben. Wo die Erzeugergemeinschaften nicht von sich aus derartige Limite auf-stellen, werden sie von den staatlichen Organen durch die Ausgestaltung der Förderungsbedingungen dazu genötigt. Kleinere Betriebe, die die Mindestproduktionsmenge nicht erbringen können, werden als Außenseiter im Wettbewerb in eine aussichtslose Position gedrängt, die sie vom Markt ausschließt und ihren wirtschaftlichen Ruin besiegelt.36 37 Gemäß den Förderungsrichtlinien des Bonner Landwirtschaftsministeriums für Eier-Erzeuger-gemeinschaften dürfen Mitglied nur Landwirte werden, die einen Jahresbestand von mindestens 250 Legehennen aufweisen.38 Nach der Satzung der Putenerzeugergemeinschaft Nord kann Mitglied nur werden, wer jährlich mindestens 500 Puten erzeugt. Die großen Eier-Erzeugergemeinschaf-ten Schleswig-Holsteins nehmen nur Landwirtschaftsbetriebe mit einem Legehennenbestand von mindestens 500 Tieren als Mitglied auf. Derartige selektive Bedingungen finden sich bereits in den Satzungen vieler Erzeugergemeinschaften. Man sollte meinen, daß der westdeutsche Bauernverband sich zum Sprecher aller Bauern, besonders aber der durch die Selektierungsmaßnahmen bedrohten Klein- und Mittelbauern, macht und um deren Interessen beim Aufbau von Erzeugergemeinschaften kämpft. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die Bauernverbandsführung unterstützt aktiv den Selektierungs- und Differenzierungsprozeß. In einer vom niedersächsischen Landvolkverband im April 1966 veröffentlichten Anleitung zur Entwicklung von Erzeugergemeinschaften (EG-Fibel), die nebenbei bemerkt davon ausgeht, daß die Erzeugergemeinschaften die 36 vgl. Agra-Europe vom 3. 10. 1967, IV, Sonderbeilage. 37 vgl. W. Schopen, „Einflußmöglichkeiten der Erzeugergemeinschaften auf den Markt“, Mitteilungen der DLG vom 26. 10. 1967, S. 1450. 38 vgl. (West-)Deutsche Bauernzeitung vom 20. 4. 1967, S. 4. 1868;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1868 (StuR DDR 1968, S. 1868) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1868 (StuR DDR 1968, S. 1868)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer unbedingt zu beachtende Sollgrößen bei der Auswahl, der E-ignung und der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern darstellenc ergibt sich des weiteren die Frage, welchen Bert die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen.

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