Staat und Recht 1968, Seite 1860

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1860 (StuR DDR 1968, S. 1860); In der pflanzlichen Produktion bestimmt er z. B. in der Regel die Art des Saatgutes, Zeitpunkt und Verfahren bei der Aussaat, Art und Weise der Düngung, der Pflegemaßnahmen, der Ernte und der Ablieferung der Kulturen. Häufig muß sich der Erzeuger verpflichten, Erzeugnisse auf einer Mindestanbaufläche anzubauen, wobei dem Integrator teilweise das Recht der Parzellenauswahl zusteht. Bezeichnend für die vertikale Integration in der Gemüseproduktion ist das vom Findus-Konzern entwickelte Vertragssystem. Hier liefert der Konzern den Bauern das Saatgut, führt Bodenuntersuchungen durch, betreibt selbst die Schädlingsbekämpfung und übernimmt Ernte und Abfuhr des Erntegutes; außerdem berät und kontrolliert er die Vertragsbauern. Die Verträge laufen jeweils über die Dauer von drei Jahren und werden dann von Fall zu Fall erneuert.13 Analog sind die Integrationsverträge in der Tierproduktion ausgestaltet. Hier bestimmt der Integrator in der Regel die Qualitätsforderungen hinsichtlich der aufzustallenden Tiere (Rassen, Züchtungen), Futterzusammenstellung, Fütterung und Pflege der Tiere bis zu ihrer Ablieferung an den Integrator. Ferner stellt er Forderungen hinsichtlich der Gestaltung der Stallbauten.K Der Integrator nimmt im Vertrag für sich das Recht in Anspruch, während des gesamten Produktionsprozesses die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Erzeuger zu kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen für die Produktionsgestaltung zu erteilen. Hierzu unterhalten die integrierenden Konzerne einen betriebseigenen Beratungsdienst, dessen Angehörige berechtigt sind, jederzeit im landwirtschaftlichen Betrieb die Produktionstätigkeit zu überwachen und Produktionsweisungen zu erteilen. Der Beratungsdienst wird zugleich dazu genutzt, den Verkauf vom Integrator selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produktionsmittel (z. B. Futtermittel, Düngemittel, Stallbauten) an die Landwirtschaftsbetriebe zu betreiben. Mit dem Kontrollrecht des Integrators korrespondiert die Pflicht des Vertragsbauern, auf Verlangen des Integrators Auskunft über den Stand der Produktion bzw. der Ablieferung zu geben. Bei Verletzung der auf erlegten Pflichten drohen dem Vertragsbauern empfindliche Vertragsstrafen. Das ausgeprägte Weisungs- und Kontrollrecht des Integrators drängt den Vertragsbauern hinsichtlich des Produktionsbereichs, auf den sich die Vertragslandwirtschaft erstreckt, in eine ähnliche untergeordnete Rolle wie den unselbständigen und besitzlosen industriellen Lohnarbeiter, allein mit dem Unterschied, daß der Bauer noch mit Produktionsmitteln produziert, die juristisch sein Eigentum sind. Mit Abschluß des Integrationsvertrages unterwirft sich der Bauer dem Kommando und Diktat des Integrators; für eine gleichberechtigte Partnerschaft des Bauern, für dessen Mitsprache bei der Vertragsdurchführung ist hier kein Raum. Kontroll- und Weisungsrechte konzentrieren sich ausschließlich beim Integrator. 2. Entschließt sich ein Bauer zur Vertragslandwirtschaft, so sind ihm die weitreichenden Konsequenzen hinsichtlich der Beschränkung bzw. des Verlustes seiner Dispositionsbefugnis über den eigenen Betrieb in ihren wesentlichen Zügen durchaus bekannt. Dennoch geht er die Integrationsbeziehungen ein. Er verspricht sich von ihnen einen stabilen Absatz für seine Produkte und eine Sicherung gegen die anarchischen Marktschwankungen, die der kapitalistischen Produktionsweise immanent sind. Die Absatzsicherung steht jedoch in engem Zusammenhang mit der Preisgestaltung. Hier brechen die antagonistischen Widersprüche zwischen Integrator und landwirtschaft- 13 Vgl. DLP vom 6. 1. 1968, S. 12. 14 vgl. W. Schopen, Die vertikale Integration ., a. a. O., S. 107. 1860;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1860 (StuR DDR 1968, S. 1860) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1860 (StuR DDR 1968, S. 1860)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung- und Befähigung der ist die Schaffung, Stabilisierung und Profilierung solcher inneren Voraussetzungen und die Willenskraft bei den die sie in die Lage versetzen, unserer Aufgabenstellung noch besser gerecht zu werden und unliebsame Überraschungen, deren Klärung im Nachhinein einen ungleich größeren politisch-operativen Kraftaufwand erfordern würde, weitgehend auszuschalten Genossen! Die Grundrichtung der politisch-operativen Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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