Staat und Recht 1968, Seite 1860

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1860 (StuR DDR 1968, S. 1860); In der pflanzlichen Produktion bestimmt er z. B. in der Regel die Art des Saatgutes, Zeitpunkt und Verfahren bei der Aussaat, Art und Weise der Düngung, der Pflegemaßnahmen, der Ernte und der Ablieferung der Kulturen. Häufig muß sich der Erzeuger verpflichten, Erzeugnisse auf einer Mindestanbaufläche anzubauen, wobei dem Integrator teilweise das Recht der Parzellenauswahl zusteht. Bezeichnend für die vertikale Integration in der Gemüseproduktion ist das vom Findus-Konzern entwickelte Vertragssystem. Hier liefert der Konzern den Bauern das Saatgut, führt Bodenuntersuchungen durch, betreibt selbst die Schädlingsbekämpfung und übernimmt Ernte und Abfuhr des Erntegutes; außerdem berät und kontrolliert er die Vertragsbauern. Die Verträge laufen jeweils über die Dauer von drei Jahren und werden dann von Fall zu Fall erneuert.13 Analog sind die Integrationsverträge in der Tierproduktion ausgestaltet. Hier bestimmt der Integrator in der Regel die Qualitätsforderungen hinsichtlich der aufzustallenden Tiere (Rassen, Züchtungen), Futterzusammenstellung, Fütterung und Pflege der Tiere bis zu ihrer Ablieferung an den Integrator. Ferner stellt er Forderungen hinsichtlich der Gestaltung der Stallbauten.K Der Integrator nimmt im Vertrag für sich das Recht in Anspruch, während des gesamten Produktionsprozesses die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Erzeuger zu kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen für die Produktionsgestaltung zu erteilen. Hierzu unterhalten die integrierenden Konzerne einen betriebseigenen Beratungsdienst, dessen Angehörige berechtigt sind, jederzeit im landwirtschaftlichen Betrieb die Produktionstätigkeit zu überwachen und Produktionsweisungen zu erteilen. Der Beratungsdienst wird zugleich dazu genutzt, den Verkauf vom Integrator selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produktionsmittel (z. B. Futtermittel, Düngemittel, Stallbauten) an die Landwirtschaftsbetriebe zu betreiben. Mit dem Kontrollrecht des Integrators korrespondiert die Pflicht des Vertragsbauern, auf Verlangen des Integrators Auskunft über den Stand der Produktion bzw. der Ablieferung zu geben. Bei Verletzung der auf erlegten Pflichten drohen dem Vertragsbauern empfindliche Vertragsstrafen. Das ausgeprägte Weisungs- und Kontrollrecht des Integrators drängt den Vertragsbauern hinsichtlich des Produktionsbereichs, auf den sich die Vertragslandwirtschaft erstreckt, in eine ähnliche untergeordnete Rolle wie den unselbständigen und besitzlosen industriellen Lohnarbeiter, allein mit dem Unterschied, daß der Bauer noch mit Produktionsmitteln produziert, die juristisch sein Eigentum sind. Mit Abschluß des Integrationsvertrages unterwirft sich der Bauer dem Kommando und Diktat des Integrators; für eine gleichberechtigte Partnerschaft des Bauern, für dessen Mitsprache bei der Vertragsdurchführung ist hier kein Raum. Kontroll- und Weisungsrechte konzentrieren sich ausschließlich beim Integrator. 2. Entschließt sich ein Bauer zur Vertragslandwirtschaft, so sind ihm die weitreichenden Konsequenzen hinsichtlich der Beschränkung bzw. des Verlustes seiner Dispositionsbefugnis über den eigenen Betrieb in ihren wesentlichen Zügen durchaus bekannt. Dennoch geht er die Integrationsbeziehungen ein. Er verspricht sich von ihnen einen stabilen Absatz für seine Produkte und eine Sicherung gegen die anarchischen Marktschwankungen, die der kapitalistischen Produktionsweise immanent sind. Die Absatzsicherung steht jedoch in engem Zusammenhang mit der Preisgestaltung. Hier brechen die antagonistischen Widersprüche zwischen Integrator und landwirtschaft- 13 Vgl. DLP vom 6. 1. 1968, S. 12. 14 vgl. W. Schopen, Die vertikale Integration ., a. a. O., S. 107. 1860;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1860 (StuR DDR 1968, S. 1860) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1860 (StuR DDR 1968, S. 1860)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit vor allen auf die umfassende und qualifizierte L.ösung sämtlicher der Linie obliegenden Aufgaben für die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden rechts- und linksextremistischer Kräfte sowie über die von ihnen ausgehenden Aktivitäten gegen die Friedensund Entspannungspolitik und gegen die antiimperialistischen Kräfte.

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