Staat und Recht 1968, Seite 186

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 186 (StuR DDR 1968, S. 186); noch nicht in gleicher Weise herrschend sind, weiter emporheben müssen. Deshalb dient sie auch, obwohl sie sozusagen von dem Gegebenen ausgeht, doch der politischen Entwicklung zur Demokratie, also einem dynamischen Prinzip. Sie soll etwas bringen, was noch nicht so vollendet da ist.“35 Und Steinhoff ergänzte : „Es ist klar, daß wir uns nicht darauf beschränken dürfen, den Status festzulegen. Ganz abgesehen davon, daß wir dann nicht weiterkommen würden, können wir den Status quo gar nicht festlegen. Man kann ja nicht Feuer und Wasser zusammen in einen Status bringen.“36 Die für eine antifaschistisch-demokratische, antiimperialistische Entwicklung in Gesamtdeutschland ausgearbeitete Verfassung der DDR war in der Lage, dem sehr bald in der Deutschen Demokratischen Republik notwendigen Übergang zum Aufbau des Sozialismus als Grundgesetz zu dienen, weil der Verfassungsgesetzgeber die antifaschistisch-demokratische Ordnung als Etappe des Herankommens an den sozialistischen Aufbau erfaßte und dieser Entwicklung verfassungsgesetzlich das Tor öffnete. Mit dem Prinzip der Volkssouveränität erhielten die entscheidenden Verfassungsnormen einen dynamischen Charakter. „Darum kann und darf die Berufung auf die bestehenden Zustände als die Grenze der Rechte und Freiheiten der Bürger und die Wirkungsmöglichkeiten des Volkes keinen Platz haben. Eine solche Berufung ist nichts anderes als die Verneinung des Rechts eines Volkes, die Verhältnisse nach seinem Willen und seinen Notwendigkeiten zu gestalten. Staat, Gesellschaft und Wirtschaft müssen für das Volk da sein und nicht umgekehrt. Ohne das Recht und die Macht der Gestaltung des Ganzen der staatlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann keine Demokratie sein. Denn was heißt Volksherrschaft anderes als das Recht und die Macht des Volkes, sein Haus, in dem es lebt, so auszubauen, wie es seinen Interessen und Bedürfnissen, seinem Willen und Wünschen entspricht.“37 Es bewahrheitet sich jene großartige Einsicht des jungen Karl Marx aus dem Jahre 1843, wonach eine Verfassung dann mit der Entwicklung mitzugehen in der Lage ist, wenn der „Fortschritt zum Prinzip der Verfassung gemacht wird, . also der wirkliche Träger der Verfassung, das Volk, zum Prinzip der Verfassung gemacht wird“.38 Mit der Volkssouveränität im Zentrum war die Verfassung der DDR imstande, progressive Veränderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit im Sozialismus in sich aufzunehmen und konstituierend mitzugestalten. Insofern kann der auf das Rechtssystem des Bonner Grundgesetzes gezielten Meinung Abend-roths39, es sei unzulässig, aus der gesellschaftlichen Wirklichkeit der Gegenwart Maßstäbe zur Auslegung der Verfassungsnormen abzuleiten, nicht gefolgt werden. Solange die in Verwirklichung der Volkssouveränität geschaffene, sich ständig progressiv verändernde gesellschaftliche Wirklichkeit des Sozialismus nicht dem eindeutigen Wortlaut der Verfassungsnormen widerspricht, führt sie folgerichtig zur Inhaltswandlung der Verfassung. Das entspricht dem in der Präambel sowie im Art. 3 der DDR-Verfassung enthaltenen Verfassungsauftrag für den Staat, dem gesellschaftlichen, demokratischen Fortschritt zu dienen. Ist die Entfaltung der Gesellschaftsverhältnisse mit den Formulierungen der Verfassung nicht mehr zu bewältigen, so werden einzelne Verfassungsnormen und Verfassungsinstitutionen neugestaltet. Die DDR-Verfassung mußte sehr bald nach ihrem Erlaß verändert werden. Dafür waren vor allem neue gesellschaftliche und staatliche Aufgaben und 35 a. a. O., Bl. 60 36 a. a. O., Bl. 61 37 K. Polak, Volk und Verfassung, Berlin 1949, S. 42 38 к. Marx /F. Engels, Werke, Bd. 1, a. a. O., S. 259 39 vgl. W. Abendroth, a. a. O., S. 13.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Auswertungsund Informationstätigkeit besitzt. Erwiesen hat sich, daß die Aufgabenverteilung innerhalb der Referate Auswertung der Abteilungen sehr unterschiedlich erfolgt. Das erfordert, daß die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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