Staat und Recht 1968, Seite 1850

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1850 (StuR DDR 1968, S. 1850); der Aufhebung der Unterdrückung durch die Hebung des Volkes in die Herrschaft wieder lebendig“ (S. 161). Karl Polak begreift seine wissenschaftliche Arbeit an der Gestaltung einer Verfassung der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern unter Beteiligung anderer Schichten des Volkes als Teil der „Entwicklung eines selbständigen Staatsbewußtseins des Volkes durch die Revolution“ (S. 107). Dazu war es nötig, dem Volke aufzuzeigen, daß der Staat und seine Gesetze Menschenwerk sind, also durch den menschlichen Willen verändert werden können und müssen. „Unser Volk muß den Staat nach seinem Willen bilden lernen, es darf sich nicht den vorhandenen, lange veralteten Einrichtungen und Gesetzen unterwerfen und ihnen untertänig sein. Der Staat ist seines mystischen Nimbus zu enthüllen, der alte Staatsapparat ist seiner Allmachtsansprüche zu entledigen; er darf nicht mehr Herr über die Gesellschaft und das Leben der Menschen sein, er hat abzutreten und neuen Formen staatlichen Lebens Platz zu machen“ (S. 107 f.). Als der Parteivorstand der SED im Jahre 1946 den „Entwurf der Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ veröffentlichte, mit ihm Richtung und Inhalt der Verfassungsdiskussion in Deutschland bestimmend, wurde jenes Verhältnis des Volkes zum überkommenen Staat und zu seinem Recht präzisiert. Karl Polak sieht das Spezifikum dieses Verfassungsentwurfs „in der eindeutigen Konstituierung der Hegemonie der gesellschaftlichen und politischen Bewegung gegenüber der alten Staatlichkeit und der alten Formalgesetzlichkeit. In diesem Entwurf wurde das Parlament und damit die Gesamtheit der politischen Parteien zum Souverän, zum Schöpfer und Wahrer der neu zu errichtenden demokratischen Ordnung, zum höchsten Gesetzgeber und zum Kontrollorgan der Durchführung der Gesetze erhoben. Damit ist es in die Hand des Volkes selbst gelegt, Recht zu schaffen und durchzuführen“ (S. 108). * * * Aus der wissenschaftlichen Einsicht in die Verfassungsgeschichte, aus den Erfahrungen der Völker mit Verfassungen, aus der Funktion der Verfassungen in den modernen Klassenkämpfen leitet Karl Polak die bei einer antifaschistisch-demokratischen Verfassungsgestaltung zu berücksichtigende Forderung ab: „Nur derjenige, der in der modernen Staatsentwicklung selbst die Entwicklung zur Demokratie sieht, die Demokratie als geschichtliche Notwendigkeit begriffen hat und weiß, daß sie den konkreten Entwicklungsgesetzen jeder Nation entsprechend sich durchsetzen muß und wird, kann die modernen Verfassungsprobleme richtig verstehen“ (S. 178). Dabei ist Polaks Auffassung von Demokratie ganz an Marx und Lenin orientiert, damit zugleich die Erkenntnisse vormarxscher revolutionärer Demokraten auf qualitativ neuer, nämlich proletarischer Stufe des Denkens verwertend. Demokratie unter Führung der Arbeiterklasse ist bei Polak „Selbstorganisation des Volkes“, die Herrschaft konstituiert (S. 153). In ihr ist kein Platz für irgendeine Form der Entgegensetzung zwischen Macht und Demokratie, zwischen Diktatur und Demokratie, zwischen Volksrevolution und Volkssouveränität. Das große Ziel dieser Demokratie, den Staat zum „Ausdruck des sich selbst organisierenden Volkes“ zu machen (S. 154), setzt die verwirklichte Hegemonie des revolutionären Proletariats unter Führung seiner marxistisch-leninistischen Partei voraus. Verfassungsgestaltung von dieser Position aus kann sich daher nicht an der positivistischen bürgerlichen Staatslehre orientieren; denn: „Die formale Staatslehre, die nichts anderes als eine geschliffene Methode der Verfassungsinterpretation ist, hat natürlich mit der Lehre von der Demokratie nichts 1850;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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