Staat und Recht 1968, Seite 1847

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1847 (StuR DDR 1968, S. 1847); ken, die Karl Polak selbst noch zu seinem Buch „Zur Dialektik in der Staatslehre“ vereinigte und die gleichsam eine Ausgabe „letzter Hand“ seiner wesentlichen Arbeitsergebnisse darstellen. Die „Reden und Aufsätze“ sind thematisch in fünf Abschnitte gegliedert. Zunächst werden Studien gebracht, die sich mit der Überwindung der imperialistisch-faschistischen Staats- und Rechtsordnung und der Errichtung einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung in Deutschland befassen. Es folgen Arbeiten zu Entwicklungsproblemen der Verfassung und der Rechtsordnung in der Periode des sozialistischen Aufbaus in der DDR. In ihnen deckt Polak die Gesetzmäßigkeiten auf, die den einzelnen staatsorganisatorischen Maßnahmen jener Zeit zugrunde liegen, angefangen von dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 bis zum Gesetz über die Bildung des Staatsrates der DDR vom 12. September 1960. Mit diesen Maßnahmen wurden die Überreste bürgerlicher Staatlichkeit in der DDR endgültig beseitigt. Der sozialistische Staat wirkte als Instrument der Aktivierung der Massen, ihrer Einbeziehung in die Leitung des Staates und der Wirtschaft. In einem dritten Abschnitt vereinigt der Sammelband Reden und Vorträge zur Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege, der stets ein besonderes Augenmerk Polaks galt. Bekanntlich hatte er wesentlichen Anteil an der Arbeit des Staatsrates auf diesem Gebiet. Er leistete in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Herausbildung des sozialistischen Rechtsbegriffs. Der vierte Teil des Sammelbandes bringt drei Aufsätze Polaks zu völkerrechtlichen Problemen. In einem fünften Abschnitt wird schließlich die überarbeitete Fassung einer Vorlesung zum Verfassungsrecht der UdSSR vorgelegt, die Polak in den Jahren 1949 bis 1952 an den Universitäten Leipzig und Halle hielt. Э{? jC So vielfältig auch die Themen sind, mit denen sich Karl Polak beschäftigt, so unterschiedlich die Zeiten und Anlässe sind, zu denen seine Arbeiten entstehen, sie sind dennoch von einer erstaunlichen Einheitlichkeit. Diese Einheit ist keineswegs Gleichförmigkeit und schon gar nicht Wiederholung. Sie ist vielmehr beharrliche, die Erkenntnisse inhaltlich und methodisch ständig erweiternde Forschung über das gleiche Grundthema : den marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtsbegriff. Ob sich Karl Polak mit den Staatsauffassungen des Faschisten Carl Schmitt auseinandersetzt, ob er die Verfassungsentwicklung seit der Großen Französischen Revolution von 1789 analysiert, ob er die Prinzipien einer antifaschistisch-demokratischen deutschen Verfassung entwickelt, ob er die Weimarer Verfassung von 1919 seziert, ob er die Inhaltsleere des bürgerlichen Rechtsstaatsbegriffs als „bombastische Phrase“ enthüllt, Entwicklungsgesetzmäßigkeiten unseres sozialistischen Volksvertretungssystems auf deckt, ob er die Verwirklichung des Sowjetgedankens in der Verfassungsentwicklung der UdSSR nachzeichnet, ob er das Wesen sozialistischer Rechtspflege oder die völkerrechtlichen Prinzipien der Anti-Hitler-Koalition untersucht immer variiert, erweitert, bereichert er jenes Grundthema. Arbeit am marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtsbegriff ist für Karl Polak stets identisch mit der Verpflichtung, das Verhältnis von Staat und Gesellschaft zu erforschen, die gesellschaftlich-klassenmäßigen Triebkräfte der Staats- und Rechtsentwicklung aufzudecken. Sein Hauptinteresse gilt dabei dem Wesen und der Entwicklungsgesetzmäßigkeit der politischen Macht des Proletariats, die er immer aufs neue von der politischen Macht der 1847 Bourgeoisie scharf abgrenzt, auf diese Weise den antagonistischen Gegensatz;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1847 (StuR DDR 1968, S. 1847) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1847 (StuR DDR 1968, S. 1847)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Nettoentgelt- tabeile zu, Von dem nach Absatz oder errechneten Nettoar-beitsentgelt hat der Verhaftete pro Arbeitstag einen Betrag von ,?M für die Deckung der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? in ihren Verantwortungsbereich zu lösen als auch die übrigen operativen Diensteinheiten bei dei Lösung ihrer diesbezüglichen Aufgaben zu unterstützen.

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