Staat und Recht 1968, Seite 1842

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1842 (StuR DDR 1968, S. 1842); daß seine Stellungnahme notwendig werde, da Düwell nur das gesagt habe, „was eine Reihe anderer Parteistimmen auch schon direkt oder indirekt ausgesprochen“ hätten und Düwell mit seiner Meinung nicht alleinstehe. Kautsky bezeichnete die für das Proletariat notwendige „Form seiner Herrschaft“, sobald „es die politische Macht erobert hat“, als Kernfrage, die er so formulierte: „Ist es die Demokratie, deren wesentlichstes Kennzeichen das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht ist, bei vollster Presse-, Rede-und Organisationsfreiheit, oder ist es eine Diktatur der Arbeiterklasse, die aufgebaut ist auf einem neuen Klassenwahlrecht und die alle anderen Klassen außer dem Proletariat und seinen Verbündeten politisch rechtlos macht?“53 Damit stellte Kautsky die Demokratie, die er auf das Wahlrecht, die Presse-und Redefreiheit reduzierte und jeder Klassenbezogenheit entkleidete, demagogisch der Diktatur des Proletariats gegenüber. Auszüge dieses Artikels, die in der Prawda veröffentlicht wurden, veran-laßten Lenin, in einem Brief vom 20. September 1918 auf die Notwendigkeit einer ernsthaften theoretischen Auseinandersetzung mit Kautsky hinzuweisen: „Der schändliche Unsinn, das kindliche Gestammel und der platteste Opportunismus Kautskys geben Anlaß zu der Frage: Warum tun wir nichts zum Kampf gegen die theoretische Verflachung des Marxismus durch Kautsky?“ Lenin, der von den Bemühungen Clara Zetkins und Franz Mehrings, mit ihren theoretischen Ansichten an die Öffentlichkeit zu dringen, nichts wußte, kritisierte die deutschen Linken, daß sie sich „mehr moralisch* als theoretisch von Kautsky abgrenzen“. Er empfahl, möglichst bald seine Arbeit „Staat und Revolution“ in deutscher Sprache mit einem entsprechenden Vorwort herauszugeben. Lenin schlug auch vor, mit den Linken in Deutschland zu sprechen, um sie aufzufordern, eine prinzipielle theoretische Erklärung abzugeben.54 Es war in diesen Monaten für die deutschen Linken äußerst schwer, ihre marxistischen, revolutionären Arbeiten zu verbreiten. Clara Zetkin und Franz Mehring veröffentlichten zwar Artikel in dem damals fortschrittlichsten Blatt der USPD, der „Leipziger Volkszeitung“, aber die opportunistischen Beiträge überwogen in dieser Zeitung bei weitem. Am gleichen Tage, an dem Lenin eine konsequente Auseinandersetzung mit Kautsky forderte, erschien ein Artikel von Clara Zetkin, in dem sie zu dieser Problematik Stellung nahm. Sie schrieb, daß sich Kautskys Ansichten mit denen des Menschewiken Mar-tow decken und eine Absage an den Marxismus sind. Clara Zetkin verteidigte die Diktatur des Proletariats als unvermeidlich, ja notwendig; obwohl diese gegen die Gebote der herkömmlichen „Demokratie“ verstoße, diene sie jedoch den Interessen der Demokratie. Sie erklärte, daß die von den Bolsche-wiki gebrauchte Macht notwendig sei, um die Macht der Ausbeuterklasse niederzuzwingen.55 Eine äußerst scharfe Polemik führte Clara Zetkin mit Kautsky in einem an eine illegale Frauenkonferenz der USPD gerichteten Brief. Die opportunistischen Führer der USPD unterschlugen diesen Brief der Konferenz und der deutschen Arbeiterklasse. Er wurde erst im Jahre 1927 veröffentlicht.56 Clara Zetkin nannte Kautsky in ihrem Brief einen ungnädigen Richter der russischen Freunde, der die „Diktatur nicht schlankweg, nicht grundsätzlich“ ablehne, aber dem der Charakter, die Art der Diktatur in Rußland verwerf- 53 Sozialistische Auslandspolitik vom 22. 8. 1918, S. 2 5'i Vgl. W. I. Lenin, Briefe, Bd. V, a. a. O., S. 176 f. 55 vgl. Leipziger Volkszeitung vom 20. 9. 1918, Frauenbeilage. 50 vgl. R. Bauer, „Die besten Deutschen verteidigten die Oktoberrevolution und lernten von ihr“, Beiträge zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, 1962, S. 905 1842;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1842 (StuR DDR 1968, S. 1842) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1842 (StuR DDR 1968, S. 1842)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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