Staat und Recht 1968, Seite 1790

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1790 (StuR DDR 1968, S. 1790); Prof. Dr. Marian Rybicki Mitglied des ZK der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Direktor des Instituts für Staats- und Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie der Wissenschaften Für Rechtswissenschaft!er, insbesondere diejenigen, die sich mit der Problematik des sozialistischen Staatswesens befassen, ist die Teilnahme an der heutigen Konferenz außergewöhnlich interessant und regt zu Reflexionen an. Wir leben in einem Zeitabschnitt, der durch eine Verschärfung des ideologischen Kampfes zwischen Kapitalismus und Sozialismus charakterisiert ist. Diese Verschärfung tritt sehr nachdrücklich auf dem Gebiet der Staatswissenschaft auf. Vor der Staats- und Rechtswissenschaft der sozialistischen Länder steht heute die Aufgabe, sich mit aller Kraft den Anschauungen der Vertreter der bürgerlichen Wissenschaft entgegenzustellen, die im Bündnis mit den revisionistischen und kleinbürgerlich-anarchistischen Elementen nach einer Diskreditierung des sozialistischen Staates und einer Verneinung seiner entscheidenden Rolle beim Aufbau der neuen Gesellschaft streben. Gestützt auf die Lehren des Marxismus-Leninismus und die Analyse der zeitgenössischen Wirklichkeit, vertreten wir die Meinung, daß nur ein starker sozialistischer Staat, der die Grundfunktionen der Diktatur des Proletariats erfüllt und in dem die kommunistische Partei die führende Rolle spielt, in der Lage ist, den Angriffen der imperialistischen Kräfte wirksam entgegenzutreten, deren Aggressivität wie aus den Erfahrungen der letzten Monate ersichtlich sich in der heutigen geteilten Welt keineswegs vermindert. Für die Stärkung des sozialistischen Staates und seiner Institutionen hat das allseitige Studium der praktischen Erfahrungen und der wissenschaftlichen Errungenschaften der befreundeten sozialistischen Länder sehr große Bedeutung. Bei uns in Polen wird dem Prozeß der Stärkung der Staatsordnung der Deutschen Demokratischen Republik, der sich in erster Linie an der ideologischen Front zwischen Kapitalismus und Sozialismus und im ständigen Kampf mit dem westdeutschen Imperialismus und Revanchismus vollzieht, große Aufmerksamkeit gewidmet. Die Entwicklung des sozialistischen Staatswesens und das Wachstum der Kraft der Deutschen Demokratischen Republik entsprechen zutiefst sowohl unserem nationalen Interesse als auch den internationalen Interessen. Es ist für uns Polen von großer Bedeutung, daß gerade die Deutsche Demokratische Republik in ihrer gegenwärtigen politisch-gesellschaftlichen Gestalt als starker und souveräner sozialistischer Staat unser westlicher Nachbar entlang der Oder-Neiße-Grenze ist, die von unseren beiden Ländern als gerecht und endgültig angesehen wird. Das Bündnis unserer Länder, das in den Rahmen des Warschauer Paktes eingebaut ist und durch die gemeinsame Freundschaft mit der Sowjetunion zementiert wird, bildet den Grundstein der Außenpolitik unserer Länder und ist die Garantie für unsere Sicher- 1790;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1790 (StuR DDR 1968, S. 1790) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1790 (StuR DDR 1968, S. 1790)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, einen Beweisantrag schriftlich selbst zu formulieren. Verweigert er die Niederschrift, muß die ausführliche Dokumentisrjng des Antrages durch den Untersuchungsführer erfolgen.

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