Staat und Recht 1968, Seite 1785

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1785 (StuR DDR 1968, S. 1785); kratie herabzusetzen, steht gerade diese Klasse im Sozialismus an der Spitze der breiten Volksmassen. Groß ist die moralische Autorität der Arbeiterklasse in der sozialistischen Gesellschaft. Das ist die Klasse, die die werktätigen Massen zum Sieg der sozialistischen Revolution, zum Aufbau der sozialistischen Gesellschaft führte und führt. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß die Arbeiterklasse nur das eine Ziel, das Wohl der gesamten Gesellschaft, verfolgt, daß ihre Interessen von den Interessen der anderen Werktätigen nicht zu trennen sind. Wie die Praxis der letzten Monate gezeigt hat, tritt gerade die Arbeiterklasse als entschlossener und kompromißloser Kämpfer gegen alle Machenschaften der Reaktion, als treuer Verfechter der Positionen des Weltsozialismus auf. Die sowjetischen Juristen bekunden großes Interesse dafür, wie die Thesen des Marxismus-Leninismus über die sozialistische Staatsmacht unter den spezifischen Bedingungen der Deutschen Demokratischen Republik praktisch angewendet werden. Uns begeistern und erfreuen die gewaltigen Erfolge, die die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beim Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erzielt haben. Einer dieser Erfolge ist die neue, sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, die die juristische Grundlage der Gesellschafts- und Staatsordnung bildet. Dieses weltgeschichtlich bedeutsame Grundgesetz der Deutschen Demokratischen Republik ist nicht nur das Ergebnis der vorangegangenen theoretischen und praktisch-politischen Arbeit, sondern gibt zugleich auch neue Impulse für die weitere Hebung von Theorie und Praxis bei der Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht und Demokratie. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik hat die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtslehre bereichert. Artikel 1 der Verfassung definiert die Deutsche Demokratische Republik als sozialistischen Staat deutscher Nation, als die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen. Hier wird folglich das sozialistische Klassenwesen der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt. Es ist völlig verständlich, daß an dieser Stelle auf die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei hingewiesen wird, denn ohne die Führung durch eine solche Partei ist der Sozialismus undenkbar. Die Verankerung der führenden Rolle der marxistisch-leninistischen Partei in der Verfassung ist eine der wichtigsten Garantien für die erfolgreiche sozialistische Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik. Die Feinde des Sozialismus stellen Persönlichkeit und Staat einander gegenüber und versuchen auf jede Weise „nachzuweisen“, daß die umfassende Führung der Gesellschaft durch den sozialistischen Staat angeblich zur Schmälerung der Interessen der Persönlichkeit führt. In Wirklichkeit ist es gerade umgekehrt. Der sozialistische Staat garantiert am zuverlässigsten die Interessen der Persönlichkeit. Das wird in aller Klarheit in der Verfassung der Deutschen Demo- 1785;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1785 (StuR DDR 1968, S. 1785) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1785 (StuR DDR 1968, S. 1785)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X