Staat und Recht 1968, Seite 1763

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1763 (StuR DDR 1968, S. 1763); Preisträger Prof. Dr. Dr. Arthur Baumgarten, der der Akademie lange Zeit als Präsident vorgestanden hat. Unser Gruß und unser Dank gilt an diesem Tage zugleich den Freunden und Klassengenossen aus der Sowjetunion, deren Repräsentanten im Leninschen Geist dieser Akademie auf die vielfältigste Weise den Rat aus mehr als 50jähriger revolutionärer Erfahrung und tätige Hilfe zuteil werden ließen. Wir denken dabei an die intensive ideologische und wissenschaftliche Hilfe, die Vertreter der sowjetischen Militäradministration in den Jahren 1947/1948 für das Beginnen der Akademie und im Ausbau ihrer Tätigkeit geleistet haben. Wir grüßen mit Dankbarkeit die Genossen Professoren Alexejew, Kerimow und Scheremet, die an der Akademie in den Jahren von 1954 bis 1958 als Hochschullehrer gewirkt und sich namentlich um die Heranbildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte hochverdient gemacht haben. An führender Stelle im wissenschaftlichen Leben der Akademie sind heute Professoren tätig, die an sowjetischen Universitäten ein mehrjähriges Aspirantenstudium absolvierten. Auf zahlreichen internationalen Konferenzen haben sowjetische Staatswissenschaftler gemeinsam mit Hochschullehrern dieser Akademie die Überzeugungskraft und den Wahrheitsgehalt der marxistisch-leninistischen Staatslehre nachhaltig überzeugend unter Beweis gestellt und dazu beigetragen, daß die Ideen des Sozialismus, der sozialistischen Staatlichkeit und Demokratie weltweite Verbreitung fanden. Lehrbücher und andere Werke der sowjetischen Staats- und Rechtswissenschaft gehören zu den Standardwerken des Studiums an der Akademie. Auch hier bestätigt sich jene historische Erkenntnis: „Wer mit der Sowjetunion ist, der marschiert mit der Vorhut der Menschheit, der wird in der Geschichte immer zu den Siegern gehören.“ Enge Freundschaft mit der Sowjetunion ist im Leben dieser Akademie von Anbeginn ihrer Existenz lebendige Wirklichkeit. * * * Eip. herausragendes Ereignis im Leben unserer Akademie wie für die Staats- und Rechtswissenschaft in der Republik überhaupt war und ist die staats- und rechtswissenschaftliche Konferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom April 1958 in Babelsberg, auf der Genosse Walter Ulbricht zum Thema „Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland“ sprach. Die Forderung der Partei der Arbeiterklasse die in dem grundlegenden Referat nachdrücklich erhoben wurde , in die Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Umwälzungsprozesses in der Deutschen Demokratischen Republik einzudringen, auf ihrer Grundlage die wissenschaftliche und erzieherische Arbeit aufzubauen, hatte prinzipielle Bedeutung. Die Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeit konnte ihren Ausgangspunkt nur in einem allseitigen Studium der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse finden; denn in ihnen wird 3* 1763;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1763 (StuR DDR 1968, S. 1763) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1763 (StuR DDR 1968, S. 1763)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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