Staat und Recht 1968, Seite 1756

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1756 (StuR DDR 1968, S. 1756); che sozialistischen Gesetzeswerke wie das Arbeitsrecht, das Familienrecht und das Strafrecht ausgearbeitet wurden, kommt es nun darauf an, das sozialistische Wirtschaftsrecht und das Zivilrecht auszuarbeiten. Die Ausarbeitung des Wirtschaftsrechts erfolgt grundsätzlich mit der Annahme des Perspektivplanes und im Prozeß der komplexen Anwendung des ökonomischen Systems des Sozialismus. Es ist bis 1975 funktionsfähig zu gestalten und praktisch durchzuführen. Die weitere Ausarbeitung unseres sozialistischen Rechts erfordert ständige Auseinandersetzung mit allen imperialistischen und revisionistischen Rechtstheorien und die konstruktive Darlegung unserer marxistisch-leninistischen Rechtsauffassungen. Das gilt besonders für die Auseinandersetzung mit der Lehre vom sogenannten klassenneutralen und unabhängigen Recht. Der Marxismus-Leninismus hat an Hand der gesellschaftlichen Praxis eindeutig nachgewiesen, daß es kein ewiges oder unabänderliches Recht gibt. Das Recht entspricht immer einer bestimmten Gesellschaftsformation, ist der Willensausdruck der jeweilig herrschenden Klasse, das heißt, es trägt Klassencharakter und ist klassengebunden. Die konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse und ihre Gesetzmäßigkeiten sind stets das Fundament auch aller rechtlichen Erscheinungen. Das heißt, in der sozialistischen Gesellschaft kann das Recht in seinem Wesen nichts anderes sein als zugleich Ausdruck und Instrument der historischen Mission der Arbeiterklasse und ihrer Verwirklichung durch die sozialistische Staatsmacht. Das sozialistische Recht ist eine aktive, die geschichtliche Entwicklung vorwärtstreibende Kraft, das heißt, es ist stets auf die Weiterentwicklung aller gesellschaftlichen Kräfte und Potenzen gerichtet. Alle Versuche, die Rolle des Rechts im Sozialismus auf die Funktion eines bloßen Regulators der sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsverhältnisse zu reduzieren, sind zutiefst unmarxistisch und in ihrem Wesen revisionistisch. Sie sind der Ausdruck dafür, daß bewußt oder unbewußt das sozialistische Recht dem Recht der kapitalistischen Gesellschaftsformation gleichgestellt, seine klassenmäßige und revolutionäre Mission geleugnet wird. Die Entwicklung der staatlichen Führungstätigkeit zur vollen Ausnutzung der Vorzüge des Sozialismus Wie die Rolle des Staates selbst, wie die gesellschaftliche Funktion des Rechts, so sind auch die staatlichen Leitungsfragen, die sich unmittelbar aus diesen ergeben, stets Machtfragen, Klassenfragen. Jede zur Herrschaft gelangte Klasse als Träger einer bestimmten Produktionsweise, einer bestimmten Gesellschaftsordnung muß notwendig das ihr entsprechende Staatssystem und seine Leitung hervorbringen, ein System, das den Erfordernissen der neuen Gesellschaft entspricht und die qualitativ höheren Formen des Zusammenwirkens der Menschen bei der Beherrschung der Natur und ihrer eigenen Entwicklung verkörpert. Hier liegt auch die tiefere Wurzel für den qualitativen 1756;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1756 (StuR DDR 1968, S. 1756) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1756 (StuR DDR 1968, S. 1756)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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