Staat und Recht 1968, Seite 1690

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1690 (StuR DDR 1968, S. 1690); tierung sein soll. In der Tat, der Marxismus-Leninismus ist der wissenschaftliche Ausdruck der Interessen der Arbeiterklasse; Parteilichkeit für die Interessen der Arbeiterklasse ist eine notwendige Bedingung für die Erkenntnis der objektiven Realität im allgemeinen, der gesellschaftlichen Zusammenhänge im besonderen. Kampf gegen Idealismus und Metaphysik ist als integrierender Bestandteil des Klassenkampfes zugleich eine Grundbedingung für den Erkenntnisfortschritt, an dem uneingeschränkt nur die Arbeiterklasse interessiert ist, weil ihre Klasseninteressen mit den Erfordernissen der objektiven Gesetze übereinstimmen. Allerdings stehen alle diese „Losungen“ als unüberwindliche Barrieren dem Praktizieren einer Politik der friedlichen Koexistenz auf dem Gebiet der Ideologie entgegen, die Cvekl wie bereits gezeigt anstrebt, ja vom sozialistischen Staat sogar fordert, daß er die „Bedingungen für die Pflege aller Gedankenschulen“ schaffe.7 Friedliche Koexistenz der Ideologien gibt es nicht. Selbst die Forderung danach ist schon ein Ausdruck der bürgerlich-imperialistischen Ideologie, ein Versuch, zunächst im Herrschaftsbereich der sozialistischen Ideologie offiziell Fuß zu fassen, um gleichsam legal vom Boden des sozialistischen Staates aus den Kampf gegen die sozialistische Ideologie zu führen. Das bestätigt sich nicht zuletzt auch an Cvekl selbst. Alle von ihm bereits angeführten Aussagen, die nichts anderes als eine Verleumdung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung sind, bis hin zu seiner Forderung nach Trennung von marxistischer Philosophie und kommunistischer Partei8 9 sind nichts anderes als bürgerliche Ideologie, d. h. ideologischer Ausdruck der Klasseninteressen der Bourgeoisie. Sowenig isich zwischen den Klasseninteressen der Bourgeoisie und denen des Proletariats eine Annäherung und Ausgleichung jemals erreichen läßt, da sich beide gegenseitig antagonistisch ausschließen, sowenig gibt es eine solche Annäherung und Ausgleichung zwischen ihren Ideologien, die eben Widerspiegelung dieser Klasseninteressen sind. Offensichtlich hat das „kritische Denken“ manchem tschechoslowakischen Philosophen selbst jene grundlegende Erkenntnis von dem dialektischen Zusammenhang zwischen Klasse und ihrer Ideologie „vergessen“ lassen. So plädiert Miroslav Kusy für die Zulassung der idealistischen Philosophie. Aus der zweifellos vorhandenen Tatsache, daß die idealistische Philosophie moderne Formen annimmt, indem sie „sich unserer Zeit anpaßt“,9 folgert er, daß sie fortschrittlich sei. Diese seltsam anmutende Aussage stützt sich auf den „Grundsatz, daß die Anerkennung der Entwicklung gleichbedeutend ist mit der Anerkennung ihrer Fortschrittlichkeit“10. Dieser Grundsatz definiert somit Entwicklung als Fortschritt, was zweifellos möglich ist. Nur muß dann ebenso klar sein, daß nicht jedes Verändern Entwicklung ist, sondern nur eine Veränderung als Entwicklung bezeichnet werden kann, die tatsächlich Fortschritt ist, und auf dem Gebiet der Philosophie gibt es Entwicklung nur in Gestalt der dialektisch-materialistischen Philosophie, der Philosophie der Arbeiterklasse, die in unserer Epoche der Träger des gesellschaftlichen Fortschritts ist. Methodisch hätte Kusy also zunächst untersuchen müssen, ob die Veränderungen der idealistischen Philosophie überhaupt einen Fortschritt darstellen, und zwar einen Fortschritt im Sinne der richtigen und allseitigen Widerspiegelung der Welt und der Stellung des Menschen 7 ebenda 8 Vgl. a. a. O., S. 15. 9 Vgl, M. Kusy, „Erneuerung des Marxismus Prinzipien und Dialog“, tagebuch, Zeitschrift für Kultur und Politik, Juli/August 1968, S. 13. 10 ebenda 1690;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1690 (StuR DDR 1968, S. 1690) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1690 (StuR DDR 1968, S. 1690)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht. Personen, die einen Beitrag zur Gefahrenabwehr leisten können, ohne selbst Personen im Sinne von oder zu sein.

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