Staat und Recht 1968, Seite 1686

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1686 (StuR DDR 1968, S. 1686); Herr Schiller hat die CDU/CSU-Politik vielleicht um einige Grade elastischer formuliert, mehr nicht! Um dem Leser der Vollständigkeit halber auch die letzte These dieses sozialdemokratischen „Gegenmodells“ nicht vorzuenthalten, sei auch sie noch erwähnt: „Fünftens. Unsere heutige Gesellschaft ist eine vielgegliederte Gesellschaft Sie umfaßt die Mannigfaltigkeit der Gruppen und Schichten : Arbeiter, Angestellte und Unternehmer Sie alle können und sollen durchaus gruppenhaft organisiert sein Aber diese Gruppen müssen zur Kooperation kommen, nicht durch Formierung, sondern durch mündige Selbstverwaltung.“ Man könnte meinen, mit letzterem will Schiller einen Scherz treiben, heißt es doch ebenfalls in der fünften These der CDU-Konzeption: „Die Formierte Gesellschaft4 ist ihrem Wesen nach kooperativ.“ Was also bleibt von der „mündigen“, „pluralistischen“ Gesellschaft, von der „sozialen Demokratie“ der Brandt, Wehner und Schiller in der westdeutschen Wirklichkeit? Die Klassengesellschaft des modernen Kapitalismus! Die sozialdemokratische Führung hat sich ohne jeden Vorbehalt programmatisch und politisch dem westdeutschen Finanzkapital und seiner Partei unterworfen. Es ist die Sache der Arbeiter, Bauern und Geistesschaffenden Westdeutschlands, sich damit auseinanderzusetzen. Aber es geht auch darum, daß die Brandt, Wehner und Schiller die Politik und Programmatik des Imperialismus, die alte monopolkapitalistische Klassenherrschaft nur durch die Parole der „Mündigkeit“ oder des „Pluralismus“ getarnt , die alte „Politik der Stärke“ nur als „neue Ostpolitik“ verkleidet in die Länder des Sozialismus hineintragen sollen. Das, was sich angesichts ihres tatsächlichen Kurses der Gemeinsamkeit mit der formierten Monopolherrschaft unter den Losungen der „mündigen“ oder „pluralistischen“ Gesellschaft als alter Ladenhüter erweist, wird immerhin noch für gut genug gehalten, konterrevolutionäre „Gegenmodelle“ und „Alternativen“ zum Sozialismus zu bieten. Der „demokratische Sozialismus44, der sich in der monopolkapitalistischen Wirklichkeit Westdeutschlands als bloße Demagogie entlarvt hat, soll mit konterrevolutionärem Bestimmungsziel ln die sozialistischen Länder exportiert werden. Die antisozialistischen Kräfte in der CSSR haben das gut begriffen. Sie bedienen sich dieser und ähnlicher Losungen zum konterrevolutionären Angriff auf die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Ordnung, zur Aktion für die Wiedereinführung des Kapitalismus. Mit ihren Auslassungen in der Presse haben die antisozialistischen Kräfte in der CSSR zur Genüge bewiesen, was sie unter „Mündigkeit44 und „Pluralität44 als Merkmale eines „demokratischen“ Sozialismus verstehen. So hieß es in einem von Ivan Klima am 25. April 1968 in „Literarni listy“ veröffentlichten Leitartikel, das Problem der Pluralität der Kräfte in der CSSR bestehe darin, wie man „die gegensätzlichsten Modelle nebeneinander einreiht und miteinander verbindet44. Sozialismus und Kapitalismus sind die gegensätzlichsten Modelle von Gesellschafts- und Staatsordnungen, die man sich denken kann. Sie miteinander verbinden? Also ein „pluralistisches44 Vermischen von Sozialismus und Kapitalismus? Also ein dritter Weg? Aber das ist selbst aus dem Vokabular sozialdemokratischer Führer verschwunden. Und so steuert auch Klima, weil er nicht für den Sozialismus ist, direkt das entgegengesetzte Modell an: „Die rationale Lenkung der Gesellschaft kann heute nur in die andere Richtung gehen, zum entgegengesetzten Ziel, als es diejenigen begriffen haben, die bisher die Gesellschaft lenkten.“ Kann man angesichts solcher Programme noch die Frage stellen, wo es denn eine Konterrevolution im Lande gebe? 1686;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1686 (StuR DDR 1968, S. 1686) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1686 (StuR DDR 1968, S. 1686)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs und rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlüssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan-. ,., - stalt mehrere Schloß- und.

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