Staat und Recht 1968, Seite 1678

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1678 (StuR DDR 1968, S. 1678); europäische Macht. Mit einem Federstrich werden ihr lediglich „periphere“ Interessen zugewiesen. Die Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus in Europa soll sich allein zwischen dem westeuropäischen imperialistischen Block unter der Hegemonie Westdeutschlands (hinter dem die USA weiter den Platz einer „Schutzmacht“ einnehmen) und den kleineren sozialistischen Staaten Europas abspielen. Von der Ungleichheit des ökonomischen, militärischen und damit des politischen Gewichts dieser beiden erdachten Staatengruppierungen verspricht er sich eine Veränderung des Kräfteverhältnisses zugunsten des Imperialismus. Derartig hoffnungslose Überlegungen können nichts an der Kraft des sozialistischen Internationalismus sowie an der Tatsache ändern, daß die Sowjetunion die entscheidende Friedensmacht in der europäischen Politik ist. Die europäischen sozialistischen Staaten mit der Sowjetunion an der Spitze besitzen ein konstruktives Programm für die Entwicklung eines Systems der europäischen Sicherheit, das die einzige Möglichkeit für die Entwicklung einer friedlichen Politik in Europa darstellt, der sich auch der Imperialismus fügen werden muß. Mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand an sophistischen Erwägungen verfälscht Brzezinski den Inhalt der Politik der friedlichen Koexistenz, indem er sie von seinen antikommunistischen Zielen her als einen langen Entwicklungsprozeß des Ausgleichs der Gegensätze zwischen Sozialismus und Imperialismus in Europa interpretiert. Damit soll das Klassenwesen der Auseinandersetzung zwischen den antagonistischen Gesellschaftssystemen verschleiert werden. Brzezinski erliegt politischen Wunschvorstellungen, die auf einen wachsenden eigensüchtigen Nationalismus in den sozialistischen Ländern, auf eine Dezentralisierung ihrer Volkswirtschaft, auf verstärkte bi- und multilaterale Wirtschaftsbeziehungen mit Westeuropa und schließlich sogar auf „spezielle Ost-West-Wirtschaftsversammlungen“ und „Diskussionsforen“ ohne die DDR und ohne die Sowjetunion spekulieren. Hinter der variabel gehaltenen Kasuistik verbirgt sich ein außerordentlich beschränkter antisozialistischer Klassenstandpunkt. Er muß scheitern, weil der Widerspruch unversöhnlich ist, der zwischen den offen antikommunistischen Unterwanderungsabsichten der „neuen Ostpolitik“ und den politischen Grundinteressen der sozialistischen Staaten Europas besteht, die die Erfolge des sozialistischen Aufbaus und der Verteidigung des Friedens niemals für das Linsengericht der Brzezinskischen Denkmodelle eintauschen werden. Die Planung der „flexiblen Ostpolitik“ des USA-Imperialismus, die das darf nicht aus den Augen verloren werden von den eigentlichen Führungskräften der amerikanischen Politik immer nur als Vorgefecht zur Einverleibung der DDR durch den westdeutschen Imperialismus und als Akt der Zurückdrängung der Sowjetunion auf gef aßt wird, ist so illusionär, wie sie aggressiv ist. Brzezinski formuliert ihre Leitvorstellung wie ein Geschäftsmann, der glaubt, sein Gegenüber aus Mangel an Einsicht in seine Praktiken gründlich übertölpeln zu können. „Damit all das geschehen kann, müssen ziemlich umfangreiche Veränderungen in Europa Platz greifen, besonders im Osten, der den Schlüssel für die Zukunft Ostdeutschlands in den Händen hält. Da Politik die Kunst ist, die auf gezeigten Vorzüge wahr zu machen, nehmen die Erörterungen, die ihr folgen, augenblickliche Entwicklungstrends als Ausgangspunkt und suchen da die europäischen Kräfte in bestimmtem Umfang für gewisse Einflüsse von außen empfänglich sind sie mit jener Politik in Verbindung zu bringen, die auf lange Sicht mit dem oben dargelegten Ziel vereinbar ist.“ Auf den nüchternen Kern reduziert, glaubt Brzezinski, einige sozialistische Staaten dahin bringen zu können, für einen erweiterten Handelsverkehr, für Kredite und „verlorene“ finanzielle Zuwendungen, für einen ausgedehnten 1678;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1678 (StuR DDR 1968, S. 1678) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1678 (StuR DDR 1968, S. 1678)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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