Staat und Recht 1968, Seite 1669

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1669 (StuR DDR 1968, S. 1669); auf die Irreführung des werktätigen Volkes berechneten Phrasen, so wird die brutale Fratze der Konterrevolution sichtbar. Dann wird auch klar, daß die konterrevolutionären Kräfte in der CSSR mit der internationalen Monopolbourgeoisie eng verbündet sind, daß ihr Programm mit dem von Franz Josef Strauß konzipierten Entwurf für die imperialistische Neuordnung Europas in vielen Details fast vollständig übereinstimmt. Strauß verlangt in seinem Buch „Entwurf für Europa“ eine solche europäische Politik, „daß die Einflüsse der sowjetischen Politik auf das Schicksal unserer Völker zurückgedrängt werden und daß sie ihre Wirkungskraft einbüßen“. Ihm geht es im Kern darum, den wachsenden Einfluß des Sozialismus auf das Bewußtsein der Werktätigen in den imperialistischen Ländern zurückzudrängen und das enge Bündnis der sozialistischen Staaten mit der Sowjetunion zu zerstören. Zu diesem Zweck strapaziert er demagogisch das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die Menschenrechte, die die sozialistischen Länder nur ohne und gegen die Sowjetunion und gemeinsam mit dem Westen erlangen könnten. In die gleiche Kerbe schlägt Svitak, wenn er sich dabei auch einer geschickteren Tarnung bedient. Ihn interessiert nicht, daß das wahre Recht des Volkes auf Selbstbestimmung nur im Sozialismus verwirklicht werden kann. Er verschweigt, daß das Selbstbestimmungsrecht der Werktätigen im Sozialismus nur im engen Bündnis mit der Sowjetunion dauerhaft geschützt werden kann. Er findet schließlich kein Wort der Kritik am amerikanischen Imperialismus, der besonders in Vietnam das Selbstbestimmungsrecht des Volkes mit Füßen tritt. Unter dem Deckmantel des Kampfes um staatliche und nationale Selbständigkeit versuchte Svitak vielmehr, die Bevölkerung der CSSR gegen, das Bündnis mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern zu mobilisieren. Er schürte zu diesem Zweck nationalistische Leidenschaften und Mißtrauen gegen das Sowjetvolk, dessen opferreicher Kampf gegen den Faschismus es überhaupt erst ermöglicht hat, daß die Werktätigen der CSSR das kapitalistische Joch abwerfen konnten. Um Mißtrauen und Feindschaft gegen die Sowjetunion zu erzeugen, lieferte dieser bankrotte Philosoph die Sensationsstory, wonach angeblich die Sowjetunion am Tode Masaryks schuld sein soll. Mit sichtlichem Vergnügen nahmen die westlichen Meinungsmonopole diese Story auf und benutzten sie, um in der CSSR antisowjetische Stimmungen zu schüren. Durch diese feindliche Stellung zur Sowjetunion entlarvt sich Svitak eindeutig als Konterrevolutionär. Seit 1917 hat die internationale kommunistische und Arbeiterbewegung tausendfach die Erfahrung gemacht, daß die Haltung zur Sowjetunion der Hauptprüfstein für jeden ist, der betont, für den Sozialismus zu kämpfen. Svitak hat diese Prüfung nicht bestanden. Es ist daher kein Wunder, daß sein ganzes Modell des „demokratischen Sozialismus“ vom Antikommunismus durchdrungen ist. Es ist auch der Haß gegen die Sowjetunion, der Svitak zur direkten Komplicenschaft mit dem Erzrevanchisten Strauß führt. Strauß diffamiert den Sozialismus in seinem Buch „Entwurf für Europa“ als totalitäre Diktatur, die überwunden und in eine „offene Gesellschaft“ umgewandelt werden müsse. Svitak will die CSSR aus einer „totalitären Diktatur zur offenen Gesellschaft“ führen. Der Imperialist und Militarist Strauß, der den Sozialismus zunächst bis an den Bug und das Schwarze Meer zurückrollen will, erklärt, daß man mit den Kommunisten über die Menschenrechte nicht reden könne. Der Konterrevolutionär Svitak bezeichnet die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei als „eine ganz unpassende Art des politischen Lebens“. In sei-1669 nem Konzept sind ihm die Kommunisten ein Dorn im Auge.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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