Staat und Recht 1968, Seite 1620

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1620 (StuR DDR 1968, S. 1620); Union. Die Empfehlungen der übergeordneten Organe stützen sich in der Regel auf eine Verallgemeinerung der Erfahrungen sowohl der gesamtstaatlichen als auch der örtlichen Leitung. Diese Methode muß jedoch auch in bezug auf die Funktionen und Befugnisse der entsprechenden Organe angewandt werden. Die Akte der staatlichen Organe enthalten selten Empfehlungen in „reiner Form“. Gewöhnlich sind sie mit irgendeiner konkreten Entscheidung verbunden sowie mit direkten Vorschriften und Rechtsnormen gekoppelt. Diese Praxis ist durchaus gesetzmäßig, denn sie bedeutet die Ausschöpfung der Mittel der staatlichen Leitung. Es ist auch möglich, daß das übergeordnete Organ zu einer bestimmten Frage keinen Normativakt erläßt, sondern den unteren Sowjets nur eine Empfehlung gibt. Obgleich die Methode der Empfehlungen bei der Leitung der örtlichen Sowjets ständig Praxis bleiben wird (unter anderem auch, um deren Aktivität zu fördern), darf ihre Bedeutung doch nicht überschätzt werden. Die häufige Anwendung der Empfehlungen bindet die Initiative der Sowjets. Abgesehen davon unterliegt die Masse der Empfehlungen, wie die Erfahrungen zeigen, ebenfalls dem „Trägheitsfaktor“, und es entstehen potentielle Möglichkeiten für unproduktive Wiederholungen. Zur Entfaltung der Initiative und Aktivität der Sowjets müssen daher weitere Stimuli geschaffen werden. 3. Die Übertragung von Befugnissen wird in der Literatur am häufigsten im Zusammenhang mit der „delegierten Gesetzgebung“ behandelt, die in der staatsrechtlichen Praxis der bürgerlichen Länder als juristisches Mittel zur Stärkung der exekutiven Macht, ihrer Herrschaft über das Parlament weite Verbreitung gefunden hat. Diese Seite des Problems geht jedoch über den Rahmen des vorliegenden Beitrages hinaus. Was die zeitweilige Übertragung einzelner Befugnisse von einem staatlichen Organ auf ein anderes betrifft, so können solche Fälle in der sozialistischen staatlichen Praxis nicht kategorisch ausgeschaltet werden. Das operative Handeln und die Beweglichkeit der staatlichen Leitung können es mitunter notwendig machen (und die Praxis bestätigt dies), einzelne Befugnisse, die nicht den Hauptinhalt der Kompetenz des betreffenden Organs bilden, zeitweilig einem anderen zu übertragen. Im Prinzip ist die Bedeutung der Delegierung allerdings sehr begrenzt. Am häufigsten begegnet man ihr in den Beziehungen der Leitungsorgane der Republiken untereinander und zu den Exekutivkomitees der Gebiets- und Regionssowjets. Weit seltener ist sie im System der örtlichen Sowjets anzutreffen. Als Delegierung kann beispielsweise der Auftrag eines Gebiets- oder Regionssowjets an sein Exekutivkomitee betrachtet werden, einzelne Änderungen an den von diesem Sowjet zu beschließenden Volkswirtschafts- und Haushaltsplänen vorzunehmen (mit nachfolgender Bestätigung dieser Änderungen auf der Tagung des Sowjets). So kann es erforderlich sein, daß noch Änderungen der zentralen Planung in diesen Plänen zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden Beschlüsse der Sowjets enthalten deshalb stets die Festlegung, daß die Exekutivkomitees berechtigt sind, solche Änderungen am Plan vorzunehmen, die sich aus Änderungen am Republikplan ergeben. Dagegen kommt es in unserer Praxis nicht vor, daß Befugnisse von übergeordneten an untere Vertretungsorgane übertragen werden. Um so weniger kann es eine Übertragung von Befugnissen unterer Sowjets auf Sowjets der höheren Ebene oder ihre Organe geben. Die Übertragung von Befugnissen ist zugleich von der Erweiterung der Kompetenz des entsprechenden Organs zu unterscheiden. Bei der Übertragung einer Befugnis verliert das delegierende Organ nicht sein Entscheidungsrecht, denn eine Befugnis wird immer nur zeitweilig übertragen. 1620;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum bestehenden engen persönlichen Kontakt zwischen diesen Kontaktpartnern in der den Kenntnissen des über die konkreten Lebens-umstände, Einstellungene Interessen, Neigungen sowie anderweitigen Eigenschaften der Personen in der und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß kurzfristig eine Einschätzung des Wertes der Information erfolgt, die den operativen Diensteinheiten zur Kenntnis zu geben ist. Durch eine feste Ordnung ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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