Staat und Recht 1968, Seite 1619

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1619 (StuR DDR 1968, S. 1619); Tagungen bestätigt. Die Bildung einer Reihe von Verwaltungskommissionen steht nunmehr den Sowjets zu. Durch den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 8. April 1968 wurde der Kreis der Fragen, die zur ausschließlichen Kompetenz der Sowjets gehört, erneut erweitert. Im Prinzip bleiben natürlich die Grenzen der Möglichkeiten für die unmittelbare Ausübung dieser oder jener Funktionen der staatlichen Leitung durch den Sowjet selbst immer im Blickfeld. Sie werden durch das Erfordernis der Sachkunde sowie durch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen, operativen und differenzierten Leitung bestimmt, ganz zu schweigen davon, daß der Sowjet nicht in ein ständig tagendes Organ verwandelt werden kann. Dessenungeachtet muß das Problem der Zeit, die für die effektive Ausübung von Befugnissen unmittelbar durch den Sowjet benötigt wird, noch untersucht werden. Leider werden hier ökonomische Kategorien mitunter mechanisch in die staatsrechtliche Praxis übertragen. Wichtig ist, daß die Effektivität (als Kategorie der Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit) eines solchen sozialen Systems wie des örtlichen Sowjets nicht am Zeitaufwand gemessen wird. Es geht nicht an, die „Technologie der staatlichen Leitung“ dem Produktionsprozeß im Betrieb gleichzusetzen. Die Effektivität der Tätigkeit des örtlichen Sowjets spiegelt sich nicht nur in den Endergebnissen wider, sondern auch in den Wegen und Methoden, mit denen sie erzielt werden. Mit anderen Worten: Das soziale Wesen der staatlichen Leitung kommt darin zum Ausdruck, daß für diese die Mittel, mit denen die gesteckten Ziele, u. a. auch die ökonomischen, erreicht werden, keineswegs gleichgültig sind. 2. Die staatlichen Empfehlungen wurden in der sowjetischen Rechtsliteratur vorwiegend im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den Kollektivwirtschaften und den staatlichen Organen untersucht. Faktisch kommt ihnen jedoch in der staatlichen Praxis eine weitergehende Bedeutung zu. In den staatlichen Empfehlungen äußert sich die Fähigkeit des sozialistischen Staates, seine organisierende Rolle auszuüben, ohne jedesmal die Form der verbindlichen Vorschrift zu benutzen. Es wurde zwar die Meinung vertreten, die Empfehlungen trügen normativen Charakter, aber dieser Standpunkt gründet sich mehr auf die Praxis der staatlichen Führung der Kollektivwirtschaften als auf die Verallgemeinerung der gesamten Erfahrungen auf dem Gebiet der staatlichen Empfehlungen. Die örtlichen Sowjets treffen im Rahmen ihrer Kompetenz ihre Entscheidungen selbständig. Diese bedürfen nicht der Bestätigung durch übergeordnete Organe. Das bedeutet jedoch nicht, daß die zentralen Organe auf die Tätigkeit der Sowjets keinen Einfluß nehmen. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus setzt eine bestimmte Einwirkung (ohne Einmischung in die konkrete Beschlußfassung) der übergeordneten Organe auf die Ausübung der Funktionen durch die örtlichen Sowjets voraus. Die Empfehlungen dieser übergeordneten Organe sind in gewissem Grade eine Methode der rechtlichen Regelung der Funktionen der örtlichen Sowjets. Die Akte der entsprechenden staatlichen Organe haben hinsichtlich der Teile, die Empfehlungen. enthalten, selbstverständlich keinen verbindlichen Charakter. Dennoch üben sie (infolge ihrer Autorität) eine steuernde Wirkung auf die Tätigkeit der örtlichen Sowjets aus, indem sie diese auf bestimmte Ziele hinlenken. Die Notwendigkeit staatlicher Empfehlungen bestimmt sich aus den Interessen der Praxis der staatlichen Leitung, aus der Verantwortung der übergeordneten Sowjets für die Tätigkeit der Sowjets auf der unteren Ebene sowie aus dem demokratischen Charakter der Beziehungen zwischen den ört-1619 liehen Sowjets und den Leitungsorganen der Republiken sowie der gesamten 8*;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren. Es sollte davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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