Staat und Recht 1968, Seite 1615

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1615 (StuR DDR 1968, S. 1615); anhand einer Seite dieses Problems die Besonderheiten der Funktionen der örtlichen Sowjets anschaulich gemacht werden. Das Problem des Rechtsstatus dieser Organe im föderativen Sowjetstaat kann unter zwei Gesichtspunkten untersucht werden: Ein erster Aspekt (man könnte ihn als juristischen bezeichnen) ist der Faktor, daß der föderative Staat (die Union), der auf dem Prinzip der Souveränität der Subjekte der Föderation gegründet ist, keine eigenen örtlichen Machtorgane besitzt. Die örtlichen Sowjets sind örtliche Machtorgane der Unionsrepubliken. Dieser rechtlichen Konzeption entsprechend müßte die Regelung der Rechtsstellung der örtlichen Machtorgane ausschließlich in die Kompetenz der Unionsrepublik fallen. Dieses Problem hat jedoch noch einen zweiten Aspekt, einen sozial-politischen, genauer gesagt, politisch-rechtlichen. Die Sowjets, darunter auch die örtlichen, sind die politische Grundlage der UdSSR (Art. 2 der Verfassung der UdSSR), die Form des Sowjetstaates. Folglich erschöpft sich die Rolle der örtlichen Sowjets nicht darin, daß sie örtliche Machtorgane einer Unionsrepublik sind. Der Demokratismus und das sozialistische Wesen der Sowjetmacht, betonte W. I. Lenin, gelangen insbesondere darin zum Ausdruck, daß „die örtlichen Sowjets sich auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus zu einer einheitlichen, durch die föderative Union gefestigten gesamtstaatlichen Sowjetmacht vereinigen“3. Folglich kann keineswegs darauf verzichtet werden, einige Seiten der Rechtsstellung der örtlichen Sowjets auf Unionsebene zu regeln. Das ist ein objektives Erfordernis, weil nicht nur die Gemeinsamkeit der Organisationsformen, sondern auch die Einheitlichkeit der Funktionen des gesamten Systems der sowjetischen Vertretungsorgane gewährleistet werden muß. Versucht man, die allgemeinen Grundprinzipien für eine rechtliche Regelung der Funktionen der örtlichen Sowjets zu konzipieren, so sind m. E. vor allem folgende Momente zu berücksichtigen: 1. Bei der rechtlichen Regelung der Funktionen der örtlichen Sowjets sind die sozialpolitischen Vorzüge der Sowjets für die Organisierung der Leitung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und für die Lösung der anderen staatlichen Aufgaben auf ihrem Territorium zu ermitteln und nutzbar zu machen. 2. Die rechtliche Regelung muß der Eigeninitiative der Sowjets als Ausdruck der schöpferischen Aktivität der Werktätigen beim Aufbau der kommunistischen Gesellschaft Raum geben und sich auf die Erfahrungen der Massen stützen. Die rechtliche Regelung soll gleichzeitig dazu dienen, die Verantwortung sowohl der örtlichen Vertretungsorgane für die Erfüllung ihrer Aufgaben als auch die gesellschaftliche Verantwortung der Wähler für die Tätigkeit der von ihnen gewählten Deputierten zu erhöhen. 3. Bei der rechtlichen Regelung der Funktionen der örtlichen Sowjets sind Zentralisation und Dezentralisation in der staatlichen Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus in einer für den betreffenden Zeitabschnitt optimalen Weise zu vereinigen. Die Selbständigkeit der örtlichen Sowjets bei der Entscheidung der in ihre Kompetenz fallenden Fragen ist zu gewährleisten. 4. Die rechtliche Regelung der Funktionen der örtlichen Sowjets hat die notwendige Korrelation zwischen den Pflichten und Rechten dieser Organe herzustellen, damit sie über die rechtlichen Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. 1615 à W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, Moskau 1962, S. 481 (russ.);
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1615 (StuR DDR 1968, S. 1615) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1615 (StuR DDR 1968, S. 1615)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammenwirkten, handelt es sich in der Regel um solche Personen, die bereits längere Zeit unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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