Staat und Recht 1968, Seite 1585

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1585 (StuR DDR 1968, S. 1585); der Staatlichen Bauaufsicht vom 14. Juni 19646 mit der Ersten Durchführungsbestimmung und die Anordnung über die Vorbereitung und Durchführung des Landwirtschaftsbaues (Landbauordnung) vom 12. Mai 19677. Mit der größeren Eigenveranlwortung der Staatsorgane der Landgemeinden und ländlichen Siedlungsschwerpunkte verbindet sich eine Neuorientierung in der Führungstätigkeit der den Städten und Gemeinden übergeordneten örtlichen Staatsorganen, der Kreistage und ihrer Räte. Vom Verständnis der Abgeordneten und Funktionäre der Staatsorgane in den Landkreisen für die Belange der Städte und Gemeinden und ihrer Volksvertretungen, vom Erkennen ihrer neuen Funktion im Reproduktionsprozeß, von einer möglichst exakten Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse zwischen den staatlichen Organen der Kreise und Gemeinden und von einer weitsichtigen, rationellen Arbeitsweise, besonders hinsichtlich ihres Einflusses auf die Führungstätigkeit der Staatsorgane ländlicher Gemeinden und Städte, hängt es entscheidend ab, daß im örtlichen Bereich die neuen Anforderungen bei der Leitung der gesellschaftlichen Prozesse erfüllt werden. Bei den Staatsfunktionären des Kreises wird es in diesem Zusammenhang in vielen Fragen des Umdenkens und des Abstreifens mancher alter Gewohnheiten bedürfen. Die neuen Anforderungen lassen sich m. E. im wesentlichen wie folgt zusammenfassen : Unterstützung der Führungstätigkeit der Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden mit dem Ziel, die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben zu fördern; Anwendung des Prinzips des demokratischen Zentralismus auf einer höheren Stufe, d. h. im Sinne sachlich-kameradschaftlicher Gemeinschaftsarbeit; Vermeidung administrativer Eingriffe in den Entscheidungsbereich der unteren Staatsorgane; Gewährleistung zielgerichteten Zusammenwirkens hauptsächlich auf der Grundlage des Planes und anderer langfristig wirkender Steuerungselemente ; Beachtung des Systemcharakters der Städte und Gemeinden, zugleich aber auch der Spezifik jeder Stadt und jeder Gemeinde; Respektierung ihrer Eigen Verantwortung ; Ordnung und Ausbau des Informationssystems mit der Maßgabe, die Staatsorgane der Städte und Gemeinden (und die des Kreises selbst) zu echten wissenschaftlichen Entscheidungen zu befähigen; Einflußnahme auf die Kooperationsfähigkeit der Städte und Gemeinden mit dem Ziel, sie mit den ihrer objektiven ökonomischen und gesellschaftlichen Funktion adäquaten Entscheidungs-, Mitsprache- und Kontrollbefug-nissen auszustatten und ihnen die entsprechenden Fonds, kommunalen, sozialen und kulturellen Einrichtungen zuzuordnen; Anwendung vielseitiger und zweckmäßiger Formen und Methoden der Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Funktion, z. B. Delegierung von Spezialisten für die Vorbereitung von Entscheidungen, Bereitstellung von Planungsgrundlagen (Flächennutzungspläne u. a.) Einrichtung eines Qualifizierungssystems auf Angebotsgrundlage, das den vielseitigen höheren Anforderungen der Bürgermeister, Volksvertreter und anderen Mitarbeitern der Staatsorgane der Städte und Gemeinden entspricht. Die hier dargelegten Erfahrungen und Schlußfolgerungen erhalten mit dem Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen .Republik über weitere Maßnahmen zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus vom 22. April 19688 unmittelbar praktische Bedeutung. Dieser Beschluß ver- 6 GBl. II S. 405 ff. 7 GBl. II S. 361 ff. 1585 8 GBl. I S. 223 ff. 6 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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