Staat und Recht 1968, Seite 158

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 158 (StuR DDR 1968, S. 158); der Regel auf Stichprobenangaben beschränken. Das wirft die Frage auf, ob die Angaben einer solchen Stichprobenuntersuchung zuverlässig sind und ob sie auf die Gesamtheit der zu untersuchenden Erscheinungen ausgedehnt werden können. Die mathematische Theorie der Stichprobenerhebung gestattet es vor allem, eine optimale Auswahl bei einem notwendigen Grad der Zuverlässigkeit der Resultate zu treffen. Von der modernen Statistik sind die Methoden der Auswahl der Objekte der Stichprobenuntersuchung detailliert ausgearbeitet. Sie ermöglichen es, auf der Grundlage von Stichprobenangaben die zu untersuchenden Erscheinungen in vollem Umfang oder, um es mit den Begriffen der Statistik auszudrücken, die generelle Gesamtheit vollständig und differenziert darzustellen.16 Die quantitative Methode darf selbstverständlich nicht der qualitativen Untersuchung der sozial-rechtlichen Prozesse gegenübergestellt oder von dieser isoliert werden. Die entscheidende Seite ist das inhaltliche, das theoretische Herangehen, die qualitative Seite der Untersuchung. Das bedeutet, daß auch in der Zusammenarbeit der Juristen mit den Mathematikern, Programmierern, Statistikern . usw. den Juristen bei der Problemstellung, bei der Gestaltung der Hypothese, bei der Analyse der erhaltenen Angaben und bei der Vorbereitung der Schlußfolgerungen die entscheidende Rolle zukommt. Das verlangt wiederum von den Juristen, daß sie, selbstverständlich in notwendigem Umfange, die quantitativen Methoden zur Untersuchung sozial-rechtlicher Prozesse beherrschen. Zugleich erfordert die sozial-rechtliche Forschung eine bestimmte theoretische Ausbildung und praktische Fähigkeiten, einen hohen 16 vgl. Die quantitativen Methoden in der Soziologie, Moskau 1966; ferner F. Jets, Die Auswahlmethode bed Erhebungen und Untersuchungen, Moskau 1965. materiellen Aufwand, kollektive Arbeitsbedingungen, die Spezialisierung, Möglichkeiten zur Anwendung der Rechentechnik usw. Deshalb müssen entschiedene Einwände geltend gemacht werden, wenn versucht wird, diese Untersuchungen nur mit eigenen Kräften, im Alleingang, „nach Augenmaß“, „instink-. tiv“ zu unternehmen. Vielmehr muß ein organisiertes, planmäßiges und gründlich durchdachtes Herangehen bei der Organisation und Durchführung der sozial-rechtlichen Forschung unterstützt werden. Die sozial-rechtliche Forschung ist ihrem Wesen nach komplexer Natur, d. h., sie verlangt nicht nur eine Kooperation und eine Koordinierung der Bemühungen der Vertreter der verschiedenen Zweige der Rechtswissenschaft, sondern auch der angrenzenden Wissenschaften, der Philosophie, Soziologie, Psychologie, Ökonomie usw. ❖ Die Perspektiven der soziologischen Forschung sind in den Beschlüssen des XXIII. Parteitages genau festgelegt. Sie verpflichten die Wissenschaftler, die konkreten sozialen Untersuchungen der Prozesse und Erscheinungen des Lebens der Sowjetgesellschaft weitgehend zu verstärken. Das Präsidium der Akademie der Wissenschaften der UdSSR mißt der Entfaltung der soziologischen Forschung, insbesondere ihrer richtigen Koordinierung, große Bedeutung bei. Es hat einen speziellen Wissenschaftlichen Rat für die Koordinierung der soziologischen Forschung gebildet, dem auch Vertreter der Rechtswissenschaft angehören. Ihm obliegt die Koordinierung der soziologischen Forschung u. a. auch auf dem Gebiet des Staates und des Rechts. Gegenwärtig arbeitet der Wissenschaftliche Rat ein umfangreiches Programm der konkreten Sozialforschung für mehrere Jahre aus. Darin sind Untersuchungen zu folgenden 158;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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