Staat und Recht 1968, Seite 1563

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1563 (StuR DDR 1968, S. 1563); Grundlage für die Wirtschaftstätigkeit der privaten und halbstaatlichen Betriebe bildet. Es bedarf jedoch im Zivilgesetzbuch einer Regelung der Verhältnisse, in denen Bürger in Beziehungen zu diesen Eigentumskategorien treten. Ausgangspunkt dieser Regelung ist vor allem die Tatsache, daß das sozialistische Eigentum als ökonomische Grundlage unserer Staats- und Gesellschaftsordnung auch die Grundlage für das persönliche Eigentum der Bürger bildet und sich daraus die Verpflichtung seines Schutzes für alle Bürger ableitet. Der Hauptentstehungsgrund des persönlichen Eigentums der Bürger ist die Übertragung von Gegenständen aus der sozialistischen Warenproduktion. Weitere Entstehungsgründe von persönlichem Eigentum können sich bei der Verbindung und Vermischung von Eigentum sowie aus wechselseitigen Ansprüchen aus Eigentumsübertragungen und aus NutzungsVerhältnissen ergeben. Ausgehend von den anfangs dargelegten Gesichtspunkten ist auch hier die Linie so zu ziehen, daß die zivilrechtlichen Vorschriften des ZGB über den Erwerb und Verlust des Eigentumsrechts an beweglichen Sachen sowohl für das persönliche Eigentum der Bürger als auch für die anderen Eigentumskategorien Anwendung finden. Problematisch ist ferner die Regelung der Vertragsbeziehungen -aus der Handels- und Wirtschaftstätigkeit privater Betriebe. Das geltende Vertragsgesetz erfaßt diese Beziehungen nur insoweit, als die privaten Betriebe in Kooperationsbeziehungen mit sozialistischen Betrieben treten.13 Die Regelungen des Vertragsgesetzes finden auf die Vertragsbeziehungen zwischen privaten Betrieben auch dann Anwendung, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist. Ansonsten gelten noch immer HGB und BGB. Dies bedeutet, daß die im Zivilgesetzbuch zu schaffenden Vertragsregelungen als Übergangslösung auch auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen privaten Betrieben Anwendung finden müssen, soweit diese nicht von ihrem Recht Gebrauch machen, die Anwendung des Vertragsgesetzes zu vereinbaren. Besondere Vertragstypen sollen für diese Verhältnisse jedoch nicht geschaffen werden. Aus der Aufgabenstellung des Zivilrechts und seiner Bedeutung als eines wichtigen Führungsinstruments des sozialistischen Staates ergeben sich die Anforderungen an seine inhaltliche Gestaltung. Das Zivilgesetzbuch als wichtiger Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems muß sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Einzelregelungen darauf gerichtet sein, zur Gestaltung und Vollendung des entwickelten Systems des Sozialismus wirksam beizutragen. Als Gesetzbuch der Bürgerbeziehungen hat es vor allem die persönlichen Rechte und Vermögensrechte der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft zu gewährleisten. Die ständige Erweiterung und Sicherung der Rechte der Bürger durch den sozialistischen Staat und die Gesellschaft sind eine wichtige Voraussetzung für die bewußte Teilnahme aller Bürger am gesellschaftlichen Leben. Besonders die einzelnen Versorgungsverhältnisse (Kauf-, Dienstleistungs- und Wohnungsmietverträge usw.) werden deshalb rechtlich so ausgestaltet werden müssen, daß bedarfs- und qualitätsgerechte Leistungen erbracht werden und auf die ständige Erhöhung der Qualität der Konsumgüter eingewirkt wird. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur weiteren Herausbildung eines kulturvollen sozialistischen Lebensstils geleistet. Das Gesetzbuch hat die Aufgabe, in allen Bereichen seines Wirkens auf der Grundlage der materiellen Interessiertheit, der sinnvollen Ausnutzung öko- 1563 1563 13 Vgl § 1 der 2. DVO zum Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965, GBl. II S. 250.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1563 (StuR DDR 1968, S. 1563) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1563 (StuR DDR 1968, S. 1563)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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