Staat und Recht 1968, Seite 1562

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1562 (StuR DDR 1968, S. 1562); des Vermögens und der persönlichen Rechte der Bürger zu gewährleisten, wobei es das besondere Anliegen des Gesetzes sein wird, vorbeugend zu wirken, d. h. Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Davon ausgehend sind die notwendigen Regelungen über die Schadensabwehr und Schadensvorbeugung sowie die Verpflichtung zum Schadenersatz zu treffen, g) Vererbung des Eigentums der Bürger. Die im Zivilgesetzbuch zu schaffenden Bestimmungen über das Erbrecht und die Erbfolge dienen auf der Grundlage der entsprechenden Bestimmungen der Verfassung der Festigung und dem Schutz des persönlichen Eigentums der Bürger und der Wahrung der Interessen der Familienangehörigen. In Abstimmung mit dem Familiengesetzbuch wird das Erbrecht als Familienerbrecht ausgestaltet werden, wobei neben der allgemeinen gesetzlichen Erbfolge auch das Recht gewährleistet sein wird, durch Testament über das Eigentum zu verfügen. * * * Die Verwirklichung der hier in den Grundzügen dargestellten Konzeption für das ZGB wirft bei einigen Fragenkomplexen bestimmte Probleme auf. Sie ergeben sich aus der erwähnten engen Berührung zwischen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ein wichtiges Prinzip, das in dieser Hinsicht den weiteren Arbeiten am Entwurf zugrunde gelegt werden muß, ist darin zu sehen, daß alle für den Bürger wichtigen Regelungen im Zivilgesetzbuch Aufnahme finden, unabhängig davon, ob sie auch in anderen Gesetzen eine gleichartige oder spezielle Regelung finden. Einige Beispiele mögen das verdeutlichen. Entsprechend seiner hier bereits kurz erläuterten Funktion gehört es grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Zivilgesetzbuches, Regelungen über juristische Personen im Bereich der Wirtschaft zu treffen. Diese Regelung wird im Rahmen des Wirtschaftsrechts vorgenommen. Andererseits ist jedoch zu beachten, daß die vom Zivilrecht zu erfassenden Versorgungsbeziehungen der Bürger hauptsächlich zwischen ihnen und den Dienstleistungs- und Versorgungsbetrieben, d. h. juristischen Personen im Bereich der Wirtschaft, bestehen. Aber auch zwischen Bürgern und Produktionsbetrieben können sich unmittelbare Rechtsbeziehungen und Ansprüche ergeben, wie z. B. bei der Garantie. Dies bedeutet, daß es notwendig ist, im Zivilgesetzbuch auch in bestimmtem Umfange einige allgemeine Vorschriften über die Teilnahme von juristischen Personen am Zivilrechtsverkehr zu normieren. Dazu gehören Bestimmungen über die Rechts- und Handlungsfähigkeit der juristischen Personen, ihre Vertretung im Rechtsverkehr und ihre Haftung. Auf diese Regelungen sollte sich das Zivilgesetzbuch jedoch auch beschränken. Alle übrigen Fragen, wie die Gründung, der innere- Aufbau und das Erlöschen der verschiedenen Arten der juristischen Personen sind dagegen außerhalb des Zivilgesetzbuches zu regeln. Als spezielle Form der juristischen Person für den Bürgerbereich sind im ZGB nur die Vereinigung und die Stiftung zu regeln. Eine etwas anders gelagerte Problematik ergibt sich bei der Regelung des Eigentumsrechts. Ausgehend von der Verfassung ist dm Zivilgesetzbuch eine komplexe Regelung über das persönliche Eigentum der Bürger als Hauptform der Befriedigung ihrer individuellen, materiellen und kulturellen Bedürfnisse zu schaffen. Das Volkseigentum, das genossenschaftliche Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen sind entsprechend ihrer neuen Aufgabenstellung nicht im Zivilgesetzbuch, sondern im Wirtschaftsrecht zu regeln. Das gleiche gilt für das private Eigentum an Produktionsmitteln, das die 1562;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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