Staat und Recht 1968, Seite 152

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 152 (StuR DDR 1968, S. 152); Moskau und Irkutsk (1966) sowie Lwow (1967) wurde eine ganze Reihe schöpferischer Referate und Diskussionsbeiträge zu den allgemeinen Fragen und zu den Ergebnissen der konkreten sozial-rechtlichen Forschung gehalten. Im Juni 1967 fand in Moskau die erste wissenschaftliche Konferenz ungarischer und sowjetischer Juristen zu Problemen der soziologischen Forschung im Recht statt. Die geleistete Arbeit kann als eine Etappe angesehen werden, die zur Entfaltung dieser Forschung beitrug, in der nach den Richtungen und Wegen zur Beherrschung der Problematik, insbesondere der Methodik der Sammlung des notwendigen Materials, gesucht wurde und ;in der Methoden der Bearbeitung der erhaltenen rechtlichen Information und, was besonders wichtig ist, mathematische und statistische Methoden erprobt wurden. Gerade in diesem Zusammenhang sollen einige Fragen behandelt werden, die im Prozeß der Entwicklung der sozial-rechtlichen Forschung in unserem Lande auftreten. Zur Einheit von Struktur und Funktion Die bürgerliche Rechtssoziologie führt zu einem großen Teil immer noch Auseinandersetzungen über den eigentlichen Forschungsgegenstand und vermag bezüglich der theoretischen Grundlage zu keiner einheitlichen Auffassung zu gelangen. Die bürgerlichen Rechtssoziologen konzentrieren sich weitgehend auf herkömmliche, ungelöste Aufgaben: das Wesen der „Rechtssoziologie“, die Funktionen der Soziologie bei der Untersuchung des Rechts, die möglichen soziologischen Lösungen bestimmter rechtlicher Aufgaben, das Verhältnis zwischen Soziologie, Rechtsgeschichte und vergleichendem Recht usw.3 Das begann 3 Vgl. u. a. Methode sociologique et droit, Paris 1958 (Sammlung von Beiträgen bereits Ende des vergangenen Jahrhunderts mit den Arbeiten von Dürkheim und seinen Nachfolgern. Der Entwicklungsprozeß der modernen bürgerlichen Rechtssoziologie wird objektiv durch zwei Besonderheiten charakterisiert, die auf eine generelle Tendenz, ihre Abkehr von der theoretischen Behandlung der sozial bedeutsamen staatlich-rechtlichen Probleme, zurückzuführen sind. Das drückt sich darin aus, daß einerseits sehr abstrakte Fragen der Rechtstheorie in den Mittelpunkt gestellt werden, wobei die soziale Entwicklung gewissermaßen den Hintergrund bildet. Dadurch setzt man sich über die Notwendigkeit hinweg, die funktionelle Wirkung des Rechts in einer bestimmten, konkreten gesellschaftlich-politischen Sphäre zu behandeln.4 Andererseits werden häufig in gesellschaftlicher Hinsicht unbedeutende Probleme aufgeworfen; es wird der Weg der sogenannten Mikroforschung eingeschlagen.5 Die marxistisch-leninistische Methodologie der Rechtswissenschaft verbindet die Theorie mit der Untersuchung der Praxis, die Behandlung des sozialen Wesens der staatlichrechtlichen Institute mit der Ermittlung ihrer Effektivität im Leben, die qualitative Determiniertheit der rechtlichen Erscheinung mit ihrer quantitativen Charakteristik. In der sowjetischen Staats- und Rechtstheorie wird die soziologische Forschung nicht als weitestgehend empirische oder pragmatische Forschung betrachtet. Die empirische Methode ist überhaupt nur eine mög- führender Rechtssoziologen über die Ergebnisse eines in Straßburg zu diesem Thema durchgeführten speziellen Kolloquiums). , 4 vgl. u. a. F. Selznik, Rechtssoziologie (Soziologie heute), Moskau 1965 ; C. Allen, Law in the Making, Oxford 1964. 5 Vgl. u. a. Law and Sociology, Glencoe 1962 (Übersicht über die gegenwärtige rechtssoziologische Literatur); R. Pinto/ M. Grawitz, Méthodes des sciences sociales, Dalloz 1967. 152;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 152 (StuR DDR 1968, S. 152) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 152 (StuR DDR 1968, S. 152)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit und termingemäße Durchführung der Hauptverhandlung garantiert ist. Während der Gerichtsverhandlung sind die Weisungen des Gerichtes zu befolgen. Stehen diese Weisungen im Widerspruch zu den Anforderungen, Maßstäben, Normen und Werten, zu Zielen und Sinn des Sozialismus steht. Das Auftreten von vielfältigen subjektiv bedingten Fehlern, Mängeln und Unzulänglichkeiten bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, auf dio Gewährleistung dor staatlichen Sicherheit; planmäßige und zielgerichtete Erarbeitung operativ-bedeutsamer Informationen. und deren exakte Dokumentierung sowie Sicherung von Beweismitteln.

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