Staat und Recht 1968, Seite 1516

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1516 (StuR DDR 1968, S. 1516); Lehre vom sozialistischen Recht hervor: Das sozialistische Recht wird ebenso wie der sozialistische Staat seinem Inhalt wie seiner Form nach durch das gesellschaftliche Niveau und die gesellschaftlichen Aufgaben der Diktatur des Proletariats bestimmt. Es kann keine andere Funktion haben als diese politische Macht selbst. Bei aller Besonderheit, die die einzelnen Rechtsgebiete des Gesamtsystems unseres sozialistischen Rechts tragen, stimmen sie doch alle darin überein, daß sie sozialistisches Recht, Ausdruck der sozialistischen Staatsmacht sind, die ihrem Wesen nach Diktatur des Proletariats ist. Die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Organisationsformen der Gesellschaft erfordert daher vor allem die Durchbrechung der alten Formen des bürgerlichen Rechts.17 Die Partei lenkte die Aufmerksamkeit darauf, daß die Ausgestaltung des sozialistischen Rechts dort anzuknüpfen hat, wo sich die neue Qualität der Gesellschaftsverhältnisse, die Veränderung des Verhältnisses der Menschen zueinander und zur Gesellschaft am ausgeprägtesten herausgebildet hat: im Prozeß der Organisierung der sozialistischen Arbeit durch die Arbeitenden selbst in den volkseigenen Betrieben und in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften : „In dem Maße eben, wie die Menschen die Organisatoren ihrer eigenen Arbeit sind, das heißt die Organisatoren und die selbstbewußten Förderer ihrer eigenen produktiven Kräfte, in dem Maße, wie sie also zum selbstbewußten Hebel der Produktion und damit der gesellschaftlichen Entwicklung werden, überschreiten sie den engen bürgerlichen Rechtshorizont, wachsen zu mächtiger gesellschaftlicher Wirksamkeit empor.“18 Mit ihrer theoretischen Analyse über das Wesen sozialistischer Volksvertretungen und des sozialistischen Rechts in Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Staats- und Rechtslehre leistete die Partei der Arbeiterklasse auf der Babelsberger Konferenz einen schöpferischen Beitrag zur Lehre von der Volkssouveränität, der in den folgenden Jahren praktisch fruchtbar wurde und der Entwicklung des sozialistischen Volksvertretungssystems in der DDR weitsichtig den Weg ebnete. Die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ hat in den Jahren nach der Babelsberger Konferenz in Lehre und Forschung einen wichtigen Beitrag geleistet, um die auf dieser Konferenz entwickelte Parteilinie in der staats- und rechtswissenschaftlichen Arbeit zu verwirklichen.19 Die Akademie hatte den ihr von der Partei der Arbeiterklasse erteilten politischen Auftrag von Anbeginn unter den Bedingungen der scharfen Zuspitzung der nationalen Frage in Deutschland als einer Frage des Klassenkampfes zu bewältigen. Mit der Wiedererrichtung des imperialistischen Machtsystems wurde der Bevölkerung in Westdeutschland ein politisches Machtsystem oktroyiert, das nicht aus der nationalen Selbstbestimmung des deutschen Volkes entstanden ist. Westdeutschland wurde aus dem deutschen Nationalverband herausgerissen und an imperialistische, antinationale Interessen gebunden. Diese Tatsache machte den Ausbau der antiimperialistischen, nationalen Positionen notwendig. Der Sozialismus in der DDR wirkte mit steigender Kraft auf die Gesamtentwicklung der Nation ein. 17 vgl. K. Polak, „Zu einigen Grundproblemen der Einheit von Theorie und Praxis“, Staat und Recht, 1958, S. 779. 18 W. Ulbricht, „Die Staatslehre a. a. O., S. 645 19 vgl. K. Polak, „Der Auftrag der Babelsberger Konferenz und der Entwurf eines Lehrprogramms für die Ausbildung leitender Funktionäre der Staatsorgane“, Staat und Recht, 1959, S. 483 ff. 1516;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1516 (StuR DDR 1968, S. 1516) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1516 (StuR DDR 1968, S. 1516)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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