Staat und Recht 1968, Seite 150

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 150 (StuR DDR 1968, S. 150); Information Soziologische Forschung im Hecht: Probleme und Perspektiven* W. Kasimirtschuk** Das Wesen sozial-rechtlicher Forschung Die wissenschaftlich fundierte Leitung der sozialen Prozesse setzt vor allem ein gründliches Studium der Entwicklungstendenzen des gesellschaftlichen Lebens voraus. Das verlangt wiederum von der Wissenschaft, daß sie unter anderem auch beim Aufwerfen sowie bei der Untersuchung von Problemen der staatlichrechtlichen Entwicklung neben herkömmlichen Mitteln alle modernen Mittel der wissenschaftlichen Forschung beherrscht und anwendet. Ein solches Herangehen ist unerläßlich, weil dadurch die Untersuchung der sozialen Wirkung und der sozialen Effektivität der staatlich-rechtlichen Institute in den Vordergrund tritt. Diese Fragen sind Bestandteil des generellen Problems der allseiti-gen Entwicklung der sozialistischen Demokratie, der Vervollkommnung der politischen Organisation der Gesellschaft und des Mechanismus der rechtlichen Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen. Deshalb wurde auf dem XXIII. Parteitag hervorgehoben, daß soziologische Untersuchungen, die auf der materialistischen Geschichtsauffassung beruhen und konkrete Erscheinungen des Lebens der sozialistischen * Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1967, Nr. 10, S. 37 45; übersetzt von Ilse Zimmermann, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Potsdam-Babelsberg ** Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Vorstandsmitglied der Sowjetischen Soziologischen Vereinigung, Kandidat der Rechtswissenschaft Gesellschaft verallgemeinern, bei der Lösung praktischer Probleme der Politik, der Produktion und der Erziehung eine immer größere Rolle spielen. Das gilt in vollem Umfang auch für die Rechtswissenschaft. Ein wissenschaftliches Herangehen an die Untersuchung der gesellschaftlichen Probleme der staatlich-rechtlichen Entwicklung, die Gestaltung optimaler Varianten für rechtliche Entscheidungen ist nur möglich, wenn den wissenschaftlichen Empfehlungen gewissenhafte Untersuchungen zugrunde liegen, alle sozialen Faktoren sowohl die günstigen, positiven als auch die die Entwicklung hemmenden, negativen berücksichtigt und die Effektivität und die sozialen Auswirkungen der gefaßten Beschlüsse exakt eingeschätzt werden. Die soziologische Forschung im Recht ist eine der perspektivischen Richtungen in der Rechtswissenschaft. Sie bildet sich dort heraus, wo der große Bereich des Rechts mit der Soziologie zusammentrifft. Zugleich muß betont werden, daß das Recht in der soziologischen Forschung nicht statisch, nicht nur als System von Normen aufgefaßt wird, sondern als dynamisches System, das den Bereich ihrer Verwirklichung, der gesellschaftlichen Wirkung des Rechts, umfaßt. Gegenstand der sozial-rechtlichen Forschung ist somit nicht das System der Rechtsnormen an sich, sondern in erster Linie der Zusammenhang zwischen der Norm und ihrer sozialen Wirkung, die Ermittlung all der Faktoren, die die Einwirkung des Rechts auf die gsellschaft-lichen Beziehungen fördern bzw. hemmen. Die Autorität des Rechts, die Exaktheit der Schlußfolgerungen der Rechtswissenschaft sind in hohem Maße von der Entwicklung der sozial-rechtlichen Forschung abhängig. In den letzten Jahren hat im System;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 150 (StuR DDR 1968, S. 150) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 150 (StuR DDR 1968, S. 150)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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