Staat und Recht 1968, Seite 1459

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1459 (StuR DDR 1968, S. 1459); 1459 ist sinnlos. Im übrigen kann die Zusammenarbeit der Staaten mit der Organisation der Vereinten Nationen entsprechend Art. 55 und 56 nicht von der praktischen Politik jedes Mitgliedstaates der UNO hinsichtlich der Sicherung der Grundfreiheiten und -rechte des Menschen losgelöst betrachtet werden. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der UNO auf diesem Gebiet ist das Mittel, mit dessen Hilfe, gemäß den genannten Artikeln der Charta, die Hauptaufgabe gelöst werden soll Sicherung der allgemeinen Achtung und Einhaltung der Grundfreiheiten und -rechte des Menschen. Natürlich geht es nicht um die Lösung dieser Aufgabe in der UNO, sondern auf dem Territorium ihrer Mitglieder, was nur bei gewissenhaftem Verhalten der Staaten in bezug auf die Erfüllung dieser Bestimmungen der UNO-Charta realisiert werden kann. Der im Memorandum des State Department dargelegte Standpunkt der Regierung der USA hatte nicht nur entscheidenden Einfluß auf den Ausgang einer Reihe von Verfahren, die vor amerikanischen Gerichten stattfanden, sondern bestimmte auch die Haltung der USA in der UNO. In ihr fand die Politik der Kolonialmächte ihren konzentrierten Ausdruck. Sie fügt der Tätigkeit der UNO auf diesem Gebiet großen Schaden zu, da sie erhebliche Hindernisse schafft. In letzter Zeit wurden in der amerikanischen Presse Stimmen laut, die Regierung der USA sei von dem reaktionären, obstruktionistischen Kurs in bezug auf den Schutz der Grundfreiheiten und -rechte des Menschen, der von J. Dulles verkündet worden war, abgegangen. Keinerlei Anzeichen bestätigen jedoch diese Behauptungen. Der belgische Professor A. Verdoodt gelangte bei der Analyse der Haltung der USA in dieser Frage nicht ohne Grund zu der Schlußfolgerung: „Die Regierung Kennedy/Johnson vertritt dieselbe Haltung wie Dulles.“6 6 A. Verdoodt, Naissance et signification 12* Ein solcher Kurs muß sich auch auf die Tätigkeit der UNO auf diesem Gebiet auswirken. In den vergangenen 20 Jahren haben die Vollversammlung, ihr Drittes und Sechstes Komitee, die ECOSOC, die Kommission für Menschenrechte, die Kommission für die Rechte der Frauen, die Soziale Kommission, die Unterkommission für Verhinderung von Diskriminierung und zum Schutz der nationalen Minderheiten sowie viele andere Organe systematisch sozialrechtliche Fragen behandelt. Ihr Kreis ist außerordentlich groß. Darunter befinden sich z. B. Probleme des Kampfes gegen Völkermord, Sklaverei, Rassendiskriminierung, Apartheid-Politik, Erscheinungsformen von Faschismus und Kolonialismus sowie viele rein soziale Fragen, wie die medizinische Betreuung, die Beseitigung des Analphabetentums, die soziale Fürsorge und die Sozialversicherung, der Kampf gegen Arbeitslosigkeit, der Schutz von Mutter und Kind, die sozialen Folgen der Abrüstung, der Wohnungsbau, darunter der Kampf gegen die Spekulation mit Wohnungen, die hohe Bodenrente, die hohe Wohnungsmiete usw. Aufgrund der genannten Ursachen kann jedoch die UNO bis heute noch nicht als ein internationales Instrument betrachtet werden, das effektiv zur praktischen Lösung dieser Probleme beiträgt. Es gab nicht wenige Bemühungen, und es liegen auch bestimmte Resultate bei der Vorbereitung der verschiedenen völkerrechtlichen Dokumente vor. Jedoch weisen infolge des Widerstandes der USA und einer Reihe anderer imperialistischer Staaten erstens viele von ihnen erhebliche Mängel und Lücken auf, und zweitens, und das ist das Wesentliche, werden sie offenkundig unbefriedigend verwirklicht. Es versteht sich von selbst, daß die Kluft zwischen der Vorbereitung der Normen und Prinzipien und ihrer praktischen Realisierung keine günstigen Perde la Declaration Universelle des droits de l’homme, Louvain Paris, 1964, S. 326;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsaufgaben sowie der klassenmäßigen Erziehung und Bildung der Angehörigen des Wach-und Sicherungskollektives; Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters.

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