Staat und Recht 1968, Seite 1457

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1457 (StuR DDR 1968, S. 1457); mischimg in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten usw. gestaltet werden muß. Dem Problem des internationalen Schutzes der Grundfreiheiten und -rechte des Menschen ist nicht nur Art. 1 der UNO-Charta gewidmet. Artikel 55 sieht vor, daß sich die Vereinten Nationen für „die universelle Achtung und Innehaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion“ einsetzen. Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichteten sich, in Zusammenarbeit mit der Organisation sowohl gemeinsam wie einzeln Schritte zur Erfüllung dieses Ziels zu unternehmen (Art. 56 der Charta)4. Die Vollversammlung sowie der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO können Empfehlungen unterbreiten mit dem Ziel, bei der Verwirklichung der Grundfreiheiten und Menschenrechte zu helfen und ihre Achtung und Innehaltung zu fördern (Art. 13 und 62 der Charta). Übereinstimmend mit Punkt c des Art. 76 der Charta nahmen diese Fragen auch in der Tätigkeit des Treuhandschaftsrates einen bestimmten Platz ein. Dieser Artikel sieht vor, daß entsprechend den Zielen der Vereinten Nationen eine der Hauptaufgaben des Treuhandschaftssystems darin besteht, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion zu fördern. Betrachten wir heute die Bestimmungen der UNO-Charta über die Tätigkeit des Treuhandschaftsrates, so sind die Veränderungen zu berücksichtigen, die in der Welt vor sich gegangen sind und den Charakter der Tätigkeit dieses Organs der UNO beeinflussen mußten. Bei der Vorbereitung der Charta war vorgesehen, daß das Treuhandschafts- 4 Vgl. „The Universal iDeclaration of Human Rights. A. Standard of Achievement, United Nations“, New York, Uni-1457 ted Nations Publication, Nr. 62. I. 9, S. 5. system eine bestimmte Zeit bestehen wird, um „den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg sowie den Fortschritt der Bildung der Bewohner der Treuhandgebiete zu fördern; ebenso ihre fortschreitende Entwicklung zur Selbstregierung oder Unabhängigkeit Folglich ging die Charta davon aus, daß im Verlaufe dieser Zeit die Hauptaufgaben der Treuhandschaft darin bestehen werden, den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit zu festigen, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern usw. Hauptinhalt der Tätigkeit der UNO auf diesem Gebiet war es, die strikte Erfüllung dieser Aufgaben zu sichern. Im Jahre 1960 hatte sich jedoch die Situation grundlegend geändert. Die Mitgliedstaaten der UNO gelangten zu dem Schluß, daß der Zeitpunkt für die unverzügliche und vorbehaltlose Gewährung der Unabhängigkeit an alle Völker, die die Freiheit noch nicht erlangt haben, gekommen ist. Der unverbrüchliche Wille der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedländer der UNO fand in der Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker seinen Ausdruck. In ihr wird insbesondere die „Rolle der UNO bei der Unterstützung der Unabhängigkeitsbewegung in den Treuhandgebieten und den Gebieten ohne Selbstregierung“ unterstrichen, und es wird darauf hingewiesen, daß „eine ungenügende politische, wirtschaftliche und soziale Vorbereitung oder Bildungsreife niemals als Vorwand dienen darf, die Gewährung der Unabhängigkeit hinauszuschieben“. Diese Deklaration hatte auf den Charakter der Tätigkeit des Treuhandschaftsrates zweifellos Einfluß. Mit ihrer Annahme bestand die vorrangige Aufgabe nicht mehr darin, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle in den Treuhandgebieten zu fördern, nunmehr galt es, der Bevölkerung dieser Ge- 12 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren oftmals komplizierten Probleme zu lösen. Sie rufen in ihm den berechtioten. Die Begriffe Emotionen und Gefühle werden synonym verwendet.

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