Staat und Recht 1968, Seite 1452

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1452 (StuR DDR 1968, S. 1452); York konzentriert sind und sich darauf spezialisiert haben, die Interessen der großen Banken und Unternehmen, der Trusts und Monopole zu vertreten. Diese Anwaltsfirmen vereinigen oft mehr als 50 hochspezialisierte Anwälte. Sie betreiben nicht nur die juristische Beratung und die Vertretung vor den Gerichten, sondern sie verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Regierungsstellen, vermitteln Kredite und sorgen für deren rechtliche Absicherung oder führen innerhalb der beiden politischen Parteien die Verhandlungen über die Aufstellung von Kandidaten für die Präsidentschafts- oder Gouverneurswahlen; sie sind oft die Verbindungsglieder zwischen Wirtschaft, Militär und Politik, so daß D. Matthews sie einmal „die Hohenpriester der amerikanischen Politik“ nannte. Von 468 Wall-Street-Rechtsanwälten, die in 20 Firmen zusammengeschlossen waren, hatten 72 % ihr juristisches Studium in Harvard, Yale oder an der Columbia-Universität absolviert, und 30 % von ihnen standen im „Register“. Von den Juristen der großen kalifornischen Anwaltsfirmen hatten 39 % in Harvard oder Yale studiert. Domhoff ist der Meinung, daß diese Anwaltsfirmen zusammen mit den großen Unternehmen die amerikanische Wirtschaft beherrschen und zur Machtelite gehören. Wenn Domhoff am Schluß seines Buches zu dem Ergebnis kommt, daß Einkommen, Reichtum und Verankerung in den Spitzenpositionen der staatlichen und wirtschaftlichen Macht der amerikanischen Geldaristokratie als „herrschender Klasse“ (governing dass) das Gepräge geben, dann sagt er uns nichts Neues. Wir wissen seit langem um die personelle Verflechtung von Wirtschaft und Staat, um die Unterwerfung des Staates unter die Macht der Monopole im imperialistischen Stadium des Kapitalismus: Lenin charakterisierte bereits im Jahre 1917 die ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung der sich immer stärker herausbildenden „Personalunion“ zwischen den Banken, der Industrie und dem Regierungsapparat der hochentwickelten kapitalistischen Staaten.1 Aber das Buch Domhoffs vermittelt interessante Fakten, um diese Tatsache erneut zu erhärten. Gerhard Reintanz 1 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 22, Berlin 1960, bes. S. 224 ff. Information Internationales Jahr der Menschenrechte* W. M. Tschchikwadse** Ja. A. Ostrowski*** Die sowjetische Öffentlichkeit begeht zusammen mit der ganzen fortschrittlichen Menschheit das Internationale * Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1968, Nr. 6; übersetzt von Renate Frommert, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Jahr der Menschenrechte. Das Jahr 1968 wurde auf Beschluß der UNO-Vollversammlung anläßlich des 20. Jahrestages der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Internationalen Jahr der Menschenrechte erklärt. Die Geschichte der Ausarbeitung und ** Direktor des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der UdSSR *** Kandidat der Rechtswissenschaften 1452;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1452 (StuR DDR 1968, S. 1452) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1452 (StuR DDR 1968, S. 1452)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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