Staat und Recht 1968, Seite 1442

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1442 (StuR DDR 1968, S. 1442); ?hat zu pruefen, welche Bedeutung die Rechtsnorm hat, was mit ihr gemeint aest. Dabei koennen Veraenderungen in der Gesellschaft zu einer neuen Interpretation der Rechtsnorm fuehren. Viele der Auslegungsprobleme sind sprachlicher Natur. Schliesslich treten sprachliche Probleme bei der Formulierung des gerichtlichen Urteils auf. Die Sprache soll treffend und verstaendlich sein, sie soll wirken. Rechtswissenschaftliche Taetigkeit ist als Erforschung sozialer Verhaltensweisen und ihrer Regelung ein Erkenntnisprozess, der ohne Sprache nicht geleistet werden kann. Als Erforschung des geltenden Rechts, seiner Struktur und Funktion ist sie in zweifacher Weise ohne Sprache nicht moeglich; denn dieses Denken geschieht nicht nur mittels der Sprache, sondern es hat die Rechtsnormen die nur in sprachlicher Form existieren zum Objekt. Weiter hat die Rechtswissenschaft sprachliche Probleme zu bewaeltigen, wenn sie an der Ausarbeitung von Rechtsnormentwuerfen mitwirkt. Ein Gebot, ein Verbot oder eine Erlaubnis muessen so formuliert werden, dass das Gemeinte und Gewollte durch die Rechtsnormsaetze und andere sprachliche Formen exakt und moeglichst ohne Redundanz ausge-drueekt wird, dass die Normadressaten die Bedeutung der Norm verstehen koennen und dass diese im Sinne des sozialistischen Gesetzgebers wirkt. Nicht nur die sprachlichen Zeichen sind fuer den Juristen bedeutsam. Die Tendenz zur Formalisierung von Theorien und der Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen verlangen auch von den Rechtswissenschaftlern die Verwendung kuenstlicher Zeichensysteme. Offensichtlich spielen die sprachlichen und anderen. Zeichensysteme in der Rechtspraxis und Rechtswissenschaft eine wachsende Rolle. Marxistisch-leninistische Theorien, die Zeichen und Zeichensysteme zum Gegen- stand haben, gewinnen fuer den Juristen unschaetzbaren Wert. Es ist daher an der Zeit, dass unsere Rechtswissenschaftler ihren Bedarf an isomiotischen Forschungen anmelden. Das Resnikowsche Werk bietet dem Leser die Moeglichkeit, sich mit den Problemen, Methoden und Ergebnissen der marxistischen Semiotik1 besonders den erkenntnistheoretischen Aspekten bekannt zu machen. Die Semiotik wird als die Wissenschaft von den sprachlichen und nichtsprachlichen Zeichensystemen definiert (vgl. S. 13), waehrend Klaus nur die sprachlichen Zeichen zum Gegenstand der Semiotik rechnet und dadurch bei der Abgrenzung zwischen Semiotik und allgemeiner Sprachtheorie in Schwierigkeiten geraet. Zur Rolle der Zeichen schreibt Res-nikow, dass sie eine kognitive Funktion als Mittel der Widerspiegelung und damit verbunden eine kommu-nitative Funktion als Mittel der Verstaendigung zwischen den Menschen oder kybernetischen Systemen haben sowie die Aufgabe erfuellen, das menschliche Wissen zu fixieren und aufzubewahren (vgl. S. 9 f). Im ersten Kapitel behandelt der Autor den Begriff des Zeichens ueberhaupt. Im zweiten Kapitel werden die grundlegenden Beziehungen zwischen den Zeichen, den ihnen zugeordneten Bedeutungen und den Objekten untersucht. Das dritte Kapitel ergaenzt diese Darlegungen durch eine ausfuehrliche Analyse der Beziehung zwischen Zeichen und 1 In den letzten Jahren erschienen zu dieser Problematik ausserdem folgende Werke, die es verdienen, studiert zu werden: G. Klaus, Semiotik und Erkenntnistheorie, Berlin 1963; ders., Die Macht des Wortes. Ein erkenntnistheoretisch-pragmatisches Traktat, Berlin 1964/1965; ders., Spezielle Erkenntnistheorie. Prinzipien der wissenschaftlichen Theoriebildung, Berlin 1965/1966; E. Albrecht, Sprache und Erkenntnis. Logisch-linguistische Analysen, Berlin 1967. 1442;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1442 (StuR DDR 1968, S. 1442) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1442 (StuR DDR 1968, S. 1442)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der ist erforderlich: genaue Festlegung der vom einzuführenden zu lösenden politisch-operativen Aufgaben entsprechend dem Ziel des Operativen Vorganges, Erarbeitung eines Anforderungebildes für den einzuführenden auf der Grundlage der paß- und ausländerrechtlichen Vorschriften und innerdienstlichen Bestimmungen. Es umfaßt die Antragsstellung auf Einreise in die durch - Bürger der bzw, Ausländer bei Privat- und Besucherreisen, Bürger nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sind konsequent zu vermeiden. Bei unvermeidlichen Kontakten, wie im Falle von Verkehrsunfällen, sind Konspiration und Geheimhaltung zu wahren und äußerste revolutionäre Wachsamkeit zu üben.

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