Staat und Recht 1968, Seite 1440

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1440 (StuR DDR 1968, S. 1440); Entscheidungsmöglichkeiten Gefahren für die Rechtssicherheit schaffen könnten, wurde dieser Vorschlag im weiteren Verlauf der Konferenz wieder zurückgezogen. Wie von den Vertretern der sozialistischen Staaten mehrfach unterstrichen wurde, schützt somit das Verfahren des Art. 62 die Staaten vor einseitigen Maßnahmen zur Beendigung internationaler Verträge und davor, daß solche Verträge einseitig für ungültig erklärt werden.31 In allen Fällen, in denen ein Vertrag als ungültig bezeichnet oder angefochten wird, hat vielmehr jeder andere Vertragspartner die Möglichkeit, mit den Mitteln der friedlichen Streitregelung ungerechtfertigten Ungültigkeitserklärungen zu begegnen. Was dieses Streit verfahren selbst betrifft, so wiesen die Vertreter der sozialistischen Staaten überzeugend nach, daß allein die Prinzipien des Art. 33 der Satzung der Vereinten Nationen, die es den Staaten selbst überlassen, die Mittel und Wege zur Streitregelung auszuwählen, den Erfordernissen der Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher sozialökonomischer Systeme entsprechen. Wie hinsichtlich der friedlichen Regelung internationaler Streitigkeiten überhaupt, bedürfen diese Prinzipien auch hinsichtlich der Regelung von Streitigkeiten aus internationalen Vertragsbeziehungen keinerlei Revision. Die Tatsache jedoch, daß die friedliche Streitbeilegung auch den Staaten ein gebührendes Verständnis und Entgegenkommen abverlangt, die der Erklärung über die Ungültigkeit eines internationalen Vertrages widersprechen, erscheint den imperialistischen Staaten unerträglich. Trotz der Garantien, die Art. 62 bietet, erklärten sie, daß das darin vorgesehene Verfahren die Rechtssicherheit in dert internationalen Vertragsbeziehungen gefährde und deshalb für sie unannehmbar sei.32 Die einzige Möglichkeit besteht nach ihrer Meinung in dem von ihnen in verschiedenen Varianten vorgeschlagenen obligatorischen Arbitrageverfahren, bis zu dessen Abschluß die als ungültig oder anfechtbar bezeichneten Verträge ausgeführt und in dessen Ergebnis für die Streitparteien zwingende und unanfechtbare Entscheidungen getroffen werden müßten.33- Schon die Fristen, die für die Bildung derartiger Arbitrage-Organe und dann für die verschiedenen Stadien des Verfahrens vorgeschlagen wurden, noch mehr aber die Art und Weise, wie diese Arbitrage-Organe zusammengesetzt sein und ihre Entscheidungen treffen sollten, ließen unzweideutig das Betreben erkennen, Organe zu schaffen, die in erster Linie die Interessen der imperialistischen Hauptmächte zu sichern hätten. Die Vertreter der sozialistischen und vieler anderer Staaten, insbesondere Asiens und Afrikas, wiesen jedoch mit Recht darauf hin, daß es angesichts aller bisherigen praktischen Erfahrungen unmöglich ist, die Staaten zu verpflichten, Streitigkeiten über internationale Verträge zumal wenn diese lebenswichtige Interessen betreffen der Entscheidung internationaler Gerichte zu überlassen und auf diese Weise internationale Konflikte tatsächlich auszuräumen. Die sozialistischen Staaten haben deshalb die Versuche, den Staaten eine obligatorische Gerichtsbarkeit aufzuzwingen, für unannehmbar erklärt, und in der afroasiatischen Gruppe auf der Konferenz wurde ebenfalls beschlossen, alle 31 vgl. bes. die Stellungnahmen der sowjetischen Delegation, A/Conf. 39/C. 1/SR 69, p. 14, 17. 32 So u. a. Japan (A/Conf. 39/C. 1/SR 68), Schweden, Westdeutschland (SR 69), USA, Großbritannien und Frankreich (SR 71). 33 vgl. die Vorschläge der USA (A/Conf. 39/C. 1/L 355), der Zentralafrikanischen Republik, Kolumbiens, Dahomeys, Dänemarks, Finnlands, Gabons, der Elfenbeinküste, Madagaskars, der Niederlande, Perus, Schwedens, Tunesiens (A/Conf. 39/C. 1/L 352 Rev. 2) sowie der Schweiz (A/Conf. 39/C. 1/L 347). 1440;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Wiedergutmachung von Schäden am sozialistischer Eigentum, der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

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