Staat und Recht 1968, Seite 1438

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1438 (StuR DDR 1968, S. 1438); den, ab initio unwirksam sind; vielmehr würden sie gleichsam ersatzweise durch die nachträgliche Beseitigung der rechtswidrigen Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung auf Veranlassung der Vereinten Nationen, die für die Entscheidung über die Ungültigkeit derartiger Verträge völlig unerheblich ist, noch sanktioniert. Der Hauptangriff der imperialistischen Staaten aber richtete sich gegen das Prinzip des Art. 50, wonach Verträge, die einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts widersprechen, unabhängig von der Art ihres Zustandekommens nichtig sind. Wie im Zusammenhang mit den bereits zitierten Bestimmungen hüteten sich dabei die westlichen Delegierten, den Grundsatz der Nichtigkeit völkerrechtswidriger Verträge frontal anzugreifen. Als „Hüter der Rechtssicherheit“ kamen sie nicht umhin, das genannte Prinzip als unanfechtbar anzuerkennen. Gleichzeitig aber forderten sie, man möge doch präzisieren, welches die zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts sind und wann von ihrer Verletzung gesprochen werden kann, da doch die Entscheidung hierüber nicht jedem einzelnen Staat selbst überlassen bleiben könne.26 Damit wurden wiederum völlig verschiedene Dinge unzulässig miteinander verknüpft. Wenn nämlich die Konvention über das internationale Vertragsrecht die Rechtssicherheit in den internationalen Vertragsbeziehungen und deshalb insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundprinzipien des Völkerrechts gewährleisten will, dann muß sie den Grundsatz der Ungültigkeit der diesen Prinzipien widersprechenden Verträge als allgemeinen, für jedes dieser Prinzipien anwendbaren Grundsatz konstatieren darf und ihn nicht auf einzelne Prinzipien beschränken. Völlig zu Recht erklärten sowohl die Delegierten der sozialistischen als auch einer Reihe asiatischer und afrikanischer Staaten, daß zudem kein Staat für sich in Anspruch nehmen kann, über die heutigen Prinzipien des jus cogens, zumindest soweit sie in der Satzung der Vereinten Nationen niedergelegt sind, im unklaren zu sein. Im übrigen wird die äußerst bedeutsame Aufgabe, diese Grundsätze zu kodifizieren, durch das bereits erwähnte Special Committee vorbereitet, während vom Standpunkt und im Zusammenhang mit der Kodifikation des Vertragsrechts weder eine Veranlassung noch die Möglichkeit besteht, die Ergebnisse dieser Arbeiten vorwegzunehmen.27 In der Tat hätte es das Scheitern der Konferenz bedeutet, wären die erwähnten Ratschläge befolgt worden, und zwar vor allem aufgrund der Haltung der imperialistischen Staaten zur inhaltlichen Bestimmung der allgemeinverbindlichen Grundprinzipien des Völkerrechts selbst. Das machte insbesondere der Vorschlag der USA deutlich, als allgemeinverbindliche Prinzipien des Völkerrechts diejenigen zu definieren, die als „gemeinsame Prinzipien der nationalen und regionalen Rechtssysteme der Welt anerkannt sind“28. Nach dieser Auffassung soll also von der Existenz allgemeinverbindlicher Prinzipien des Völkerrechts, die insbesondere der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher Systeme zugrunde liegen müssen, heute überhaupt keine Rede mehr sein. An die Stelle der den objektiven Erfordernissen der internationalen Beziehungen entsprechenden Notwendigkeit und Möglichkeit, ungeachtet der gesellschaftlichen und staat- 26 Vgl. die Stellungnahmen Frankreichs, der Schweiz, Westdeutschlands, Schwedens und Australiens (A/Conf. 39/C. l/SR 54-56) sowie den Vorschlag Großbritanniens (A/Conf. 39/C. 1/L 312). 27 vgl. die Stellungnahmen der BSSR, Indiens, der UVR, SRR, VRB, Pakistans, der CSSR, Ekuadors u. a., ebenda. 28 A/Conf. 39/C. 1/L 302 1438;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt unbedingt erforderlichen Maßnahmen entschlossen zu veranlassen und konsequent durchzusetzen. Es kann nicht Aufgabe des Vortrages sein, alle möglichen Angriffe Verhafteter einschließlich der durch die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren im Verantwortungsbereich der Sezirksverwal-tung Neubrandenburg mit erheblichen Aufwand eine neue Vollzugseinrichtung gebaut, die wir morgen besichtigen werden Damit wurden insgesamt sehr günstige äußere Bedingungen sowohl für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen, einschließlich der von ihnen mitgeführten Gegenstände zum Zwecke der Verwahrung oder Einziehung dieser Sachen durchsucht werden dürfen, wenn nur dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung richten, den zuständigen Diensteinheiten dos Staatssicherheit rechtzeitig übermittelt werden. Die heiter dor Abteilungen und haben, zu gewährleisten, daß die zur -Arehiviortmg abzuverfügenden, operativen Handakten.

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