Staat und Recht 1968, Seite 1432

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1432 (StuR DDR 1968, S. 1432); der internationalen Zusammenarbeit und zur Sicherung des Friedens gerecht werden kann, besteht darin, daß es das Teilnahmerecht aller Staaten an den internationalen Vertragsbeziehungen sichert und jede Diskriminierung von Staaten rechtlich ausschließt.3 Deshalb war das universelle Teilnahmerecht an völkerrechtlichen Verträgen eines der Probleme, dessen Diskussion den gesamten Verlauf der Konferenz in entscheidendem Maße beeinflußte. Bereits der Eröffnungstag stand völlig im Zeichen einer prinzipiellen Diskussion zur Frage der universellen Teilnahme aller interessierten Staaten an der Konferenz. Bei der Abstimmung während der XXI. Tagung der UN-Vollversammlung über die Einladung zur Konferenz hatten die Westmächte die diskriminierende Formel durchgesetzt, nach der lediglich „die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Mitgliedstaaten der Spezialorganisationen, die Mitgliedstaaten des Statuts des Internationalen Gerichtshofes und die Staaten, die die Vollversammlung speziell einzuladen entscheidet“, an der Konferenz teilnehmen sollten. Mit dieser bereits vor Jahren von den Westmächten nicht zuletzt auf Drängen der westdeutschen Regierung entwickelten Formel wird ein Junktim zwischen der Mitgliedschaft in der UN bzw. ihren Spezialorganiisationen und der Teilnahme an allgemeinen multilateralen Verträgen hergestellt. Sie verfolgt eindeutig das Ziel, die DDR und einige andere sozialistische Staaten von der Teilnahme an allgemeinen multilateralen Verträgen auszuschließen, denn alle kapitalistischen Staaten, die Nichtmitglieder der UN sind, darunter selbst Liechtenstein, San Marino, Monacco und der Vatikanstaat, sind Mitglieder einer oder mehrerer Spezialorganisationen der UN oder des Statuts des Internationalen Gerichtshofes, während alle sozialistischen Nichtmitglieder der Vereinten Nationen aufgrund der von den imperialistischen Westmächten beherrschten Abstimmungsmaschinerie auch rechtswidrig von den Spezialorganisationen der UN ferngehalten werden.4 Diese diskriminierende Einladungsformel hat sich längst als ernstes Hindernis für die internationale Zusammenarbeit erwiesen und wird deshalb von einer ständig zunehmenden Zahl von Staaten entschieden verurteilt. Das spiegelt sich auch in der Debatte der Eröffnungssitzung wider, in der sich von 20 Rednern 18 neben den Vertretern der sozialistischen Staaten u. a. die Delegierten Indiens, der VAR, Ceylons, Tansanias, Syriens, Guineas und Kongo/Brazzavilles für die Teilnahme aller interessierten Staaten an der Konferenz ausgesprochen hatten.5 Das Universalitätsprinzip stand in allen Phasen der Konferenz aber auch im Zentrum imperialistischer Angriffe, deren Ziel es war, die im Konventionsentwurf enthaltenen positiven Ansätze für eine den Erfordernissen der zwischenstaatlichen Praxis entsprechende Regelung zu beseitigen. So beantragte z. B. der Vertreter des süd vietnamesisch en Marionettenregimes, Art. 5 des Entwurfs zu streichen, in dem der auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten beruhende Grundsatz bekräftigt wurde, daß jeder Staat die Fähigkeit hat, Verträge abzuschließen.6 Die Initiatoren dieses Antrages, der auf die Liquidierung eines tragenden Grundsatzes des internationalen Vertragsrechts gerichtet war, sind offenbar bei den imperialistischen Westmächten, vor allen Dingen bei der westdeutschen Bundesrepublik zu suchen. 3 vgl. hierzu G. Schirmer, Universalität völkerrechtlicher Verträge und internationaler Organisationen, Berlin 1966. 4 Vgl. a. a. O., S. 22 ff. 5 Vgl. A/Conf. 39/SR 1, p. 5 ff. 6 Vgl. Conf. 39/C. 1/L 82 ; gleiche Anträge stellten Mexiko und Malaysia, A/Conf. 39/C. 1/L 66 und 66 Add. 1. 1432;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen qualifiziert weiterzuführen. Dafür tragen die Leiter der Linien und Diensteinheiten unter Beachtung der Linienspeziff die volle Verantwortung.

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