Staat und Recht 1968, Seite 1428

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1428 (StuR DDR 1968, S. 1428); lernte Arbeiterinnen, 46 Prozent angelernte und nur 6 Prozent der Arbeiterinnen Fachkräfte. Von 23 Millionen Frauen haben 19,6 Millionen nur eine achtjährige Volksschule besucht. 56 Prozent haben keine abgeschlossene Lehre oder Berufsausbildung. Nur 13 Prozent besuchten eine Mittelschule und nur 2,47 Prozent verfügen über Abitur oder Hochschulabschluß. Das erschreckende Bild, das die Lage der Frau in Westdeutschland bietet, wird durch die Tatsache ergänzt, daß die westdeutsche Bundesrepublik zu den Staaten gehört, in denen die Müttersterblichkeit am höchsten ist. Daran wird offensichtlich, daß die Regierung in Bonn das werdende Leben und die Mütter in völlig unzureichender Weise schützt. Für 1 000 Kinder stehen nur 6 Kinderkrippenplätze und 22 Hortplätze zur Verfügung. Zwar sind etwa 300 Kindergartenplätze auf 1000 Kinder vorhanden. Jedoch sind das großenteils Halbtagsplätze in konfessionellen Kindergärten und solche, deren Besuch für kinderreiche Familien meist unerschwinglich ist. Die etwa 2 Millionen Mütter, die den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder allein bestreiten müssen, werden juristisch und gesellschaftlich besonders diskriminiert. Diese Zahlen verdeutlichen, wie die Interessen der arbeitenden Mütter in Westdeutschland mißachtet werden. Auch die fast zehn Millionen Jugendlichen in Westdeutschland werden wirtschaftlich, sozial und politisch diskriminiert. Das belegen folgende Tatsachen: Junge Arbeiter und Arbeiterinnen erhalten gegenüber den Erwachsenen bei gleichwertiger Arbeitsleistung bis zu 40 Prozent weniger Lohn. Für Hunderttausende junge Menschen sind weder Berufsausbildung noch Arbeitsplätze gesichert. 18 Prozent aller werktätigen Jugendlichen erhalten überhaupt keine Berufsausbildung. 50 Prozent der Lehr- und Anlernlinge erhalten infolge Lehrermangels nicht den erforderlichen Berufsschulunterricht. Es fehlt an Lehrwerkstätten und Ausbildungsplätzen. 1965 standen für 1,3 Millionen Lehrlinge und Anlernlinge nur 105 000 Ausbildungsplätze in Lehrwerkstätten zur Verfügung. Seit Jahren wird der Jugend ein Berufsausbildungsgesetz verweigert und unaufhörlich gegen das selbst unzureichende Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. 1966 wurden allein im Land Hessen 58 000 Vergehen von Unternehmern gegen diese Gesetze bekannt. Zu derartigen Vergehen zählen solche alarmierenden Tatsachen, daß Jugendliche bis zu 70 Stunden in der Woche arbeiten müssen und daß einem Viertel der Jugend der gesetzliche Urlaub nicht gewährt wird. Die wirtschaftliche und soziale Ungerechtigkeit gegenüber der westdeutschen Jugend findet ihre Ergänzung im politischen und gesellschaftlichen Leben. Jugendliche sind in keinem westdeutschen Parlament vertreten, denn in Westdeutschland ist der Bürger erst mit 25 Jahren wählbar. Auch das aktive Wahlrecht besitzen sie erst ab 21 Jahre, aber bereits mit 18 Jahren werden sie in der Bundeswehr für die Revancheziele des westdeutschen Imperialismus gedrillt. Der Jugend wird das Recht auf politische Betätigung und Mitbestimmung in Betrieb, Hochschule und Schule verweigert. Jugendvertretem wird kein Kündigungsschutz gewährt. Mit den Notstandsgesetzen soll die Recht- und Einflußlosigkeit der Frauen und Jugendlichen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben verewigt werden. Darüber hinaus sollen Frauen und Jugendliche durch die mit der Notstands Verfassung ermöglichte umfassende Zwangsverpflichtung in der RüstungsWirtschaft, in der Bundeswehr und der öffentlichen Verwaltung zu Objekten der Unterordnung unter die Notstandsdiktatur gemacht werden. Wir stellen fest: Die Lage der Frauen und der Jugendlichen spricht ein hartes entlarvendes Urteil über die angeblich freiheitlich-demokratische und soziale Grundordnung des westdeutschen Staates. Frauen und Jugendliche, 1428;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1428 (StuR DDR 1968, S. 1428) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1428 (StuR DDR 1968, S. 1428)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom Information des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten Prüfungsverfahren, die nicht mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden, den eingangs dargestellten straf-verf ahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsverfahrens unterliegen.

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