Staat und Recht 1968, Seite 1427

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1427 (StuR DDR 1968, S. 1427); marxistische Wissenschaft an allen westdeutschen Universitäten entspricht den Bedürfnissen nach einer modernen Bildung. Die Verwirklichung des Grundrechts auf Bildung setzt die Chancengleichheit für alle und die Möglichkeit der Hochschulbildung für Arbeiter- und Bauernkinder voraus, entsprechend dem verfassungsmäßig verankerten Gleichberechtigungsprinzip. Das schließt die Unentgeltlichkeit des Unterrichts, Lehr- und Lernmittelfreiheit sowie ausreichende Stipendien ein. Es ist ein legitimes Anliegen der jungen Generation, wenn sie fordert, statt einer scheinreformierten Untertanenfabrik eine demokratische Hochschule zu schaffen. Die Durchsetzung einer von der demokratischen Öffentlichkeit maßgeblich mitbestimmten Planung der Bildungs- und Wissenschaftsaufgaben würde Voraussetzungen dafür schaffen helfen, daß Bildung und Wissenschaft nicht mehr für eine friedensgefährdende Außenpolitik mißbraucht, sondern zum Wöhle des Menschen und zur besseren Befriedigung seiner materiellen und geistigen Bedürfnisse genutzt werden können. Unter den Kräften des Volkes in der Bundesrepublik wächst die Erkenntnis: Bildungsfragen sind Machtfragen. Ein modernes humanistisches Bildungssystem ist nur zu erreichen, wenn demokratische Veränderungen der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland durchgesetzt werden und das werktätige Volk sich bestimmenden Einfluß in Politik, Staat und Wirtschaft verschafft. VI Die Verwirklichung des Rechts auf volle und uneingeschränkte Gleichberechtigung der Frau im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben sowie der Grundrechte der jungen Generation sind entscheidende Kriterien für Freiheit und Gleichheit, für die demokratische und soziale Legitimation einer Gesellschaftsordnung Sie sind Grundvoraussetzungen für die Entfaltung der schöpferischen Fähigkeiten und die Persönlichkeitsentwicklung der Frauen und der Jugend. Eine Analyse der westdeutschen Wirklichkeit zeigt jedoch, daß diese Grundrechte unerfüllt geblieben sind. Obwohl der Anteil der Frauen an der arbeitenden Bevölkerung stetig zugenommen hat, wird ihre Lage durch eine völlig untergeordnete und diskriminierte Stellung im Berufsleben charakterisiert. 1965 waren 32,5 Prozent aller Beschäftigten, das sind 9,8 Millionen, Frauen. In den kommenden Jahren wird sich dieser Prozentsatz auf etwa 36 Prozent erhöhen. Durch welche Tatsachen wird die Lage der berufstätigen Frauen in Westdeutschland bestimmt? Der Durchschnittslohn der Frauen ist um etwa 30 Prozent niedriger als der der Männer bei gleicher Arbeitsleistung. Mit Hilfe sogenannter Leichtarbeitslohngruppen erschließen sich die Monopole aus der Arbeit der unterbezahlten Frauen neue Profitquellen. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist nicht verwirklicht. Das steht im Widerspruch zu dem im Bonner Grundgesetz verkündeten Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es ist eine Verletzung der Konvention 100 „Über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit“, die 1951 von der UNO-Kommission verabschiedet und durch die westdeutsche Regierung ratifiziert wurde. Die schleichende soziale Unsicherheit bedroht erfahrungsgemäß zuerst den Arbeitsplatz der Frau. Die Frau in der Bundesrepublik ist zum „Fußvolk der Wirtschaft“ degradiert, was jedem Gleichheits- und Gleichberechtigungsgrundsatz widerspricht. 1427 Rund die Hälfte aller berufstätigen Frauen in Westdeutschland sind unge- 10*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1427 (StuR DDR 1968, S. 1427) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1427 (StuR DDR 1968, S. 1427)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die.

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