Staat und Recht 1968, Seite 1399

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1399 (StuR DDR 1968, S. 1399); 1399 lichkeit auszuarbeiten. Ich meine, daß die exakte Analyse des Verhältnisses von Gesellschaft und Recht im* umfassenden Sinne voraussetzt, die beiden Bereiche, um deren Wechselbeziehungen es geht, jeden für sich methodisch durchzuarbeiten. Darin liegt eine gewisse Vereinfachung, die aber für den Anfang nicht zu umgehen ist. Eine Vereinfachung muß jedoch auch insofern vor genommen werden, als natürlich nicht sofort das gesamte Rechtssystem als solches und in seinen unmittelbaren Beziehungen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit komplex untersucht werden kann. Begonnen werden muß mit kleinen, aber möglichst repräsentativen Teilen. Die in diesem Aufsatz vorgenommenen elementaren methodischen Untersuchungen haben beispielhaft das zu schaffende .Außenwirtschaftsgesetz der DDR (AWG) im Auge.8 Schließlich muß anfänglich auch insofern vereinfacht werden, als selbst im Rahmen des oben abgesteckten Bereichs nur juristische Grundstrukturen untersucht werden können und Ausnahmen, Nebenbedingungen und ähnliches zunächst fortgelassen werden müssen. Bevor man in umfassende methodische Untersuchungen eintritt, muß man sich über die damit verfolgten Ziele klar werden, weil sie die Richtung des Vorgehens bestimmen. Aufgrund der methodischen Forschungen kann eine Vervollkommnung der Struktur der Rechtsnormen und eine exaktere Ausgestaltung wichtiger juristischer Begriffe, wie beispielsweise „Vertrag“, „Verpflichtung“ und „Rechtsverletzung“, erreicht werden. Der Weg dazu führt über die Konfrontation juristischer Begriffsbildungen mit denen der mathematischen Logik zur Abbildung erster er in letzteren. In dieser Arbeit wird lediglich eine Konfrontation einiger weniger Aspekte versucht. Wenn die Abbildung juristischer Zusammenhänge in die der mathematischen Logik gelingt, können durch Analyse der gewonnenen logischen Formeln Widersprüche aus dem zunächst untersuchten Teilbereich des Rechtssystems eliminiert und kann ganz allgemein eine größere Präzision der rechtlichen Regelung erreicht werden. Auf diese Weise könnten die Bedingungen auch für eine umfassende kybernetische Analyse des Verhältnisses von Gesellschaft und Recht geschaffen werden. Außerdem wären damit Voraussetzungen für die Realisierung des Fernziels der anzustellenden methodischen Überlegungen gewonnen, das von Anfang an nicht aus den Augen verloren, wenn auch nicht gleich scharf anvisiert werden sollte: die wenigstens teilweise maschinelle Lösung juristischer Probleme, insbesondere die maschinelle Vorbereitung juristischer Entscheidungen. Hiernach ergibt sich, daß eine Formalisierung juristischer Zusammenhänge in wechselseitiger Beeinflussung der juristischen und der mathematischlogischen Denkweise durchgeführt werden müßte. Diese Formalisierung kann am besten bei Gesetzesprojekten vorgenommen werden. Eine einigermaßen konsequente Formalisierung gewisser Teile des Rechts wird auf eine Symbolisierung nicht verzichten können. Damit werden aber gewichtige pragmatische Probleme aufgeworfen. Ein Gesetz kann jedenfalls in absehbarer Zeit nicht in Form eines Kalküls in Kraft gesetzt werden. Formalisierung und Symbolisierung können deshalb zunächst nur für Arbeitszwecke vorgenommen werden. Es muß eine Rückübersetzung in die Umgangssprache erfolgen, womit ein Teil der erreichten Präzision wieder verlorengehen wird. Wenn ich von der Anwendung der mathematischen Logik auf das Recht 8 Zum Entwurf dieses Gesetzes vgl. im übrigen zuletzt D. Maskow, „Gegenstand und Anwendungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik (AWG)“, Außenhandel, 1967, H. 11, Beilage „Recht im Außenhandel“.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei verlangt von den Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem auch die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit, die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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