Staat und Recht 1968, Seite 1398

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1398 (StuR DDR 1968, S. 1398); Rechtssystem als solches dafür nicht in Frage käme. Auf die kybernetische Analyse des Verhältnisses von Gesellschaft und Recht im umfassenden Sinne werde ich im folgenden trotz ihrer eminenten Bedeutung für die Rechtswissenschaft und die gesellschaftliche Praxis nicht weiter eingehen. Bei der Untersuchung des zweiten Forschungsbereichs der sozialistischen Rechtswissenschaft spielen m. E. vor allem die mathematisch-logischen und semiotischen Methoden eine Rolle. Die Bearbeitung dieses Forschungsbereichs kann sich keinesfalls auf rein logische, insbesondere rein syntaktische Überlegungen beschränken, sondern muß sich auch mit semantischen und pragmatischen Erwägungen letztere interessieren in diesem Aufsatz nicht befassen. Die semantische Betrachtungsweise stellt dabei die Beziehung zwischen den Rechtsnormen bzw. den Begriffen, aus denen sie sich usammen-setzen, und dem, was dadurch bezeichnet wird, den Designaten, her und damit ebenfalls eine Beziehung zwischen Recht und gesellschaftlicher Wirklichkeit, die aber weniger umfassend ist als die im ersten der genannten Forschungsibereiche untersuchte. Für eine Konfrontation des juristischen Begriffsapparates, wie er im Rechtssystem oder zunächst in einem bescheidenen Teil desselben zum Ausdruck zu bringen ist, mit dem Begriffsapparat der mathematischen Logik und der Semiotik sprechen verschiedene Gesichtspunkte. Zunächst einmal wird das durch die traditionelle Verbindung zwischen Logik und Rechtswissenschaft nahegelegt. Noch wichtiger ist jedoch, daß es gelungen ist, auf einigen Teilgebieten den Nutzen einer logischen Analyse für die Rechtswissenschaft nachzuweisen.7 Das entscheidende Argument besteht aber darin, daß die mathematische Logik (von der induktiven Logik abgesehen) eine Disziplin ist, die im wesentlichen ohne numerische Werte auskommt. Da zunächst nicht abzusehen ist, wie juristischen Zusammenhängen numerische Werte zugeordnet werden können, iist die mathematische Logik für die Konfrontation mit und evtl, die Abbildung von juristischen Zusammenhängen (verstanden als Beziehungen innerhalb des Rechtssystems als solchem) besonders geeignet. Eine wichtige Aufgabe der rechtsmethodischen Forschung liegt also darin, das Rechtssystem mit den Mitteln der mathematischen Logik und der Semiotik durchzuarbeiten und im Zusammenhang mit den dabei auftretenden semantischen Fragestellungen auch gewisse unmittelbare Aspekte des Verhältnisses von Recht und Gesellschaft zu untersuchen. Nach meinem Dafürhalten wird es notwendig und möglich sein, die methodischen Probleme der beiden genannten großen Forschungsbereiche der Rechtswissenschaft gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Denn aus der m. E. richtigen Erkenntnis, daß die Strukturpröbleme des Rechtssystems und seiner unmittelbaren Beziehungen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit gegenüber den methodischen Problemen des Verhältnisses von Gesellschaft und Recht im umfassenden Sinne dem Range nach sekundär sind, folgt nicht, daß die Erkenntnis, die Ausarbeitung der entsprechenden exakten Methode den gleichen Weg gehen müssen. Für den Juristen müßte es m. E. durchaus möglich sein, auf der Grundlage der bereits erschlossenen Erkenntnisse zu den Beziehungen von Gesellschaft und Recht im umfassenden Sinne bei der Entwicklung einer exakten Methode die Strukturprobleme des Rechts und die Probleme seiner unmittelbaren Beziehungen zur gesellschaftlichen Wirk- 7 Vgl. z. В. K. Söder, „Formale Logik und Rechtswissenschaft“, Staat und Recht, 1964, S. 538 ff. ; ders., Formale Logik für Juristen, Lehrhefte für das Fernstudium (bisher erschienen Heft 1 bis 13), Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, 1966/1967. 1398;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Konsularbesuchen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Betreuungstätigkeit ausländischer Botschaften bei ihrem Staatssicherheit inhaftierten Bürgern. Diese Besuche gliedern sich wie folgt: Ständige Vertretung der in der sovviedie Botschaften der in der Bulgarien und Polen setzten unter Verletzung des Grundlagenvertrages zwischen der und sowie unter Mißachtung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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