Staat und Recht 1968, Seite 1395

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1395 (StuR DDR 1968, S. 1395); Charakter dier Wahrnehmung der Verantwortung für den Boden der Genossenschaften findet nicht zuletzt auch im kooperativen Zusammenwirken der Genossenschaften mit den volkseigenen Betrieben und in der Teilnahme an der staatlichen Planung und Leitung Ausdruck. All das hat zugleich eine ständige Höherentwicklung der genossenschaftlichen Demokratie als sozialistische Demokratie zum Inhalt. Diese hier dargelegten gesellschaftlichen Beziehungen der kooperativen Bodennutzung müssen sich auch in den die Kooperation betreffenden Rechten und Pflichten der Genossenschaften widerspiegeln. Sie ibestimmen außerdem wesentlich die den Boden betreffende Fondshefugnis der Landwirtschaftsbetriebe, mit der insbesondere auch das Verhältnis zwischen den Genossenschaften und ihren kooperativen Einrichtungen bei notwendiger Inanspruchnahme von Fondsbestandteilen für landerweite Nutzer einschließlich der daraus resultierenden Ansprüche geregelt werden muß. Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß auch bezüglich des dem genossenschaftlichen Nutzungsrecht unterliegenden Bodens die Rechtsstellung der Betriebe über die Regelung der Verantwortungsbereiche im Produktions- und Reproduktionsprozeß ausgestaltet werden müßte.10 Auch hier, ebenso wie beim volkseigenen Boden, ist also die Rechtsstellung der Betriebe als Bodennutzer nicht mit einem auf Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse beschränkten sachenrechtlichen, übertragbaren Bodennutzungsrecht zu erfassen. Bei der rechtlichen Ausgestaltung der betrieblichen Biefugnisse wäre, wie im Abschnitt II für 'die VEB begründet wurde, zwischen verbindlich vorzugebenden Führungsgrößen, eigenverantwortlichen Festlegungen und entsprechender Unterstützung zu unterscheiden. Die iin der Gesetzgebung beschnittene Linie, für alle Landwirtschaftsbefriebe die LPG, VEG und anderen Landwirtschaftsbetriebe gemeinsam die grundlegenden Erfordernisse rationellster Bodennutzung zu regeln, sollte ;im möglichen Maße fortgesetzt werden, da so die betrieblichen Erfordernisse am klarsten berücksichtigt werden können. Das betrifft, auf bauend auf den Beschlüssen von Partei und Regierung und der Bauernkongresse, z. B. die Bodennutzungsverordnung, die Meliorationsordnung, die Landbauordnung und die Verordnung über Bodennutzungsgebühr. Darüber hinaus bedarf es der den Genossenschaften und ihren spezifischen Eigentums- und Nutzungsbeziehungen entsprechenden Regelungen lim Rahmen der LPG-Gesetzgebung, wobei der bewährte Weg, unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei durch Beschlüsse der Bauernkongresse und Bauern Versammlungen nunmehr auch im Zusammenwirken mit Vertretern der gesamten Nahrungsgüterwirtschaft an der Willensbildung mitzuwirken, zugleich Zur weiteren Vergesellschaftung im genossenschaftlichen Bereich beiträgt. 10 Ein damit nicht identisches, aber für die weitere Entwicklung nicht zu unterschätzendes Problem besteht in dem möglichen Ausbau des genossenschaftlichen Bodennutzungsrechts (wie des genossenschaftlichen Eigentums) durch die Berücksichtigung der übergenossenschaftlichen Bodennutzung einschließlich der Verzahnung mit der Nutzung durch volkseigene Betriebe. Es handelt sich hier um einen der Höherentwicklung des sozialistischen Eigentums entsprechenden gesellschaftlichen Vorgang, der zu gegebener Zeit auch zu gesetzgeberischen Schlußfolgerungen führen kann. 1395 8* 1395;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1395 (StuR DDR 1968, S. 1395) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1395 (StuR DDR 1968, S. 1395)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie mit den Mitteln des Gesetzes zu beachten, daß die Gefahr nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an Staatssicherheit , sondern auch noch zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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