Staat und Recht 1968, Seite 1394

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1394 (StuR DDR 1968, S. 1394); Privateigentumsrecht der Genossenschaftsmitglieder an ihrem Boden. Es geht vielmehr darum, im Produktions- und Reproduktionsbereich das genossenschaftliche Bodennutzungsrecht (wie das genossienschaftliiche Eigentum) als den juristischen Ausdruck einer bestimmten Entwicklungsstufe sozialistischer Produktionsverhältnisse zu realisieren. Durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der LPG und der Kooperationsräte über die Bildung und den Verantwortungsbereich der hohe Effektivität erreichenden kooperativen Einrichtung wobei die Prinzipien der Freiwilligkeit, Vielfältigkeit der Entwicklungsformen und des schrittweisen Vorgehens gewahrt werden bestimmen die Genossenschaften hinsichtlich des ihrem Nutzungsrecht unterliegenden Bodens über 'die ihre Interessen am besten sichernde Form der Bewirtschaftung, womit sie zugleich am wirkungsvollsten den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen. Dias dem genossenschaftlichen Bodennutzungsrecht entsprechende materielle Interesse des Kollektivs der Genossenschaft am Ergebnis der Bodenbewirtschaftung wird wie erwähnt über das „innerbetriebliche Preis- und Verrechnungssystem“ voll berücksichtigt (das Interesse der Genossenschaftsmitglieder als Privateigentümer findet u. a. In der Zahlung von Bodenanteilen aus dem Wirtschaftsergebnis der „Kooperativen Pflanzenproduktion“ selbst oder durch ihre LPG über das Verrechnungssystem Ausdruck). Die an der kooperativen Einrichtung beteiligten Landwirtschaftsbetriebe beschließen zugleich (insbesondere mittels der Regelung der Fondsbildung und -Verwendung) selbst darüber, in welchem Maße die materielle Sicherung der Arbeits- und Lebensbedingungen der in der kooperativen Einrichtung tätigen Produzenten schrittweise unmittelbar von hier aus erfolgt. Die Verantwortung für die rationellste Nutzung des Bodens, die die Verantwortung für die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit im Interesse der nachfolgenden Generationen einschließt, wird so auf höherer Stufe verwirklicht. Der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ ist nicht mehr auf den Privateigentümer als privaten Bewirtschafter bezogen, wie das unter den Bedingungen einzelbäuerlicher Bodennutzung der Fall war, aber auch nicht imehr bloß auf das im Rahmen einer 'einzelnen Genossenschaft zusammenarbeitende Kollektiv. Dieser Grundsatz bringt vielmehr unter den heutigen Bedingungen die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion durch die Werktätigen hinsichtlich des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln zum Ausdruck. Das gilt auch für dias genossenschaftliche Eigentum, dem das genossenschaftliche Bodennutzungsrecht entspricht. Er wird am unmittelbarsten wirksam in der direkten Beziehung zum Boden in der Produktion, d. h. im Rahmen der „Kooperativen Pflanzenproduktion“ und ihrer spezialisierten Arbeitskollektive, die unter Einsatz moderner Technik und unter Anwendung der fortgeschrittenen Erkenntnisse der Wissenschaft zu industriemäßigen Arbeitsmethoden gelangen. Die immer vollkommenere Anwendung der sozialistischen Betriebswirtschaft sichert, daß es für diese Kollektive der Werktätigen auch materiell spürbar wird, wenn sie ihrer Verantwortung für die rationellste Bodennutzung nachkommen. Die Funktion der Werktätigen als sozialistische Eigentümer und als diejenigen, die das genossenschaftliche Bodenmutzungsrecht realisieren, kommt weiter in der dargelegten Verantwortung der Genossenschaften für die rationellste, d. h. weitgehend kooperative Bewirtschaftung ihrer Produktionsmittel zum Ausdruck, die u. a. in der Bestimmung und Sicherung der effektivsten Nutzungsform Niederschlag findet. Auch hierfür, aber auch für die in der Genossenschaft vereinigten Privateigentümer, deren Verantwortung wesentlich über die Beschlüsse der Genossenschaft wirksam wird, ist es von größter Bedeutung, die Interessiertheit zu gewährleisten. Der sozialistische 1394;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1394 (StuR DDR 1968, S. 1394) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1394 (StuR DDR 1968, S. 1394)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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