Staat und Recht 1968, Seite 1392

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1392 (StuR DDR 1968, S. 1392); Ill In diesem Abschnitt sollen noch einige Gedanken zur Bodennutzung durch Genossenschaften, insbesondere die LPG, dangelegt werden.9 Auch der in Genossenschaften vergesellschaftete Boden wird dm Rahmen des betrieblichen Produktions- und Reproduktionsprozesses als Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung genutzt. Daraus ergibt sich, daß die Weiterentwicklung der Form des landwirtschaftlichen Wirtschaftsprozesses, die von der Entfaltung der Produktivkräfte ausgeht und über vielfältige Kooperationsbeziehungen horizontaler und vertikaler Art und die Vervollkommnung der sozialistischen Betriebswirtschaft zu industriemäßigen Pro-düktions- und Leitungsmethoden führt, die Nutzung des Bodens als des landwirtschaftlichen Hauptproduktionsmittels umfaßt. Damit sind aber auch die Funktion des Betriebes und die Stellung der Produzentenkollektive notwendiger Ausgangspunkt für die Untersuchung, wie die Rechtsbeziehungen bei 'der genossenschaftlichen Bodennutzung zu gestalten sind. Der Ausbau der Rechtsstellung 'der Landwirtschaftsbetriebe (einschließlich der LPG) im ökonomischen System des Sozialismus muß ihre Stellung als Bodennutzer umschließen. Es geht also ebenfalls wie bei den dm Abschnitt II behandelten VEB um die Konkretisierung der Grundbefugnisse der Produktionsbetriebe zur Verwirklichung rationellster, d. h. planmäßiger, den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechender, weitgehend im kooperativen Rahmen erfolgender Bodennutzung. Hinsichtlich der Planbefugnis und der Kooperationsbefugnis, die untereinander und mit den anderen Grundbefugnissen in engster Wechselwirkung stehen9 soll das zur Verdeutlichung näher erläutert werden. Auch für die LPG erlangt entsprechend ihrem Entwicklungsstand und dem Reifegrad ihrer Kooperationsbeziehungen die perspektivische Planung immer größeres Gewicht. Sie umfaßt die Abstimmung der Perspektivaufgaben mit den Kooperationspartnern z. B. bezüglich der Bodennutzung für die Durchführung (großflächiger Meliorationssysteme unter Beteiligung der mit dem Boden arbeitenden Kollektive an der Planungstätigkeit entsprechend der sozialistischen Betriebswirtschaft. Zur perspektivischen Planung der Maßnahmen der Bodennutzung gehört zugleich die Sicherung der finanziellen und materiellen Voraussetzungen, insbesondere also die planmäßige Eigenerwirtschaftung der Mittel für die auf den Boden gerichteten Investitionen und die langfristige vertragliche Absicherung der zur Durchführung der Maßnahmen 'durch andere Betriebe zu erbringenden Leistungen. Zur Konkretisierung der Planbefugnis der LPG (sowie der anderen Landwirtschaftsbetriebe) hinsichtlich der Bodennutzung wären demnach z. B. folgende Rechte und Pflichten bedeutsam: die Pflicht, im Rahmen der betrieblichen (perspektivischen und kurzfristigen) Planung spezielle Festlegungen über die Bodennutzung zu treffen (dazu: Anspruch auf Vorgaben, auf Planabstimmung und ' Bilanzierung, auf langfristige Normative zur ökonomischen Interessierung u. a.); die Pflicht zur vertraglichen Bindung der benötigten Leistungen; der Anspruch auf Beteiligung an Verfahren, die auf eine Änderung der geplanten Bodennutzungsbeziehnngen gerichtet sind, einschließlich der Pflicht zur Mitwirkung bei der eigenen Anpassung oder anderweiten Überwindung der aus der Planänderung resultierenden Beeinträchtigungen und eines Anspruchs auf Ausgleich der Wirtschaftserschwernisse, die durch die Anpassungsmaßnahmen entstehen; das Recht und 9 Vgl. ebenda. 1392;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1392 (StuR DDR 1968, S. 1392) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1392 (StuR DDR 1968, S. 1392)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen.

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